Begründung: Die klagende Partei hat mit Mietvertrag vom 16. 7. 1987 von der Beklagten mehrere Wohnungseigentumseinheiten auf unbestimmte Zeit gemietet, wobei das Mietobjekt aus Geschäftslokalen und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von 278,40 m2 besteht. In § 9 (im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss unrichtig als "Punkt IX" bezeichnet) des Mietvertrages ist festgehalten, dass "die Mieterin beabsichtigt, das Bestandsobjekt zur Führung eines Drogerie-Marktes zu verwenden". Nach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar (vgl MietSlg 15.155). Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Daneben lässt sich den erstgerichtlichen Feststellungen... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs3 Z2 litc
Rechtssatz: Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs3 Z2 litc
Rechtssatz: Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit c MRG, nämlich um die Aufrechterhaltung des Betriebs einer bestehenden Heizungsanlage, wobei irrelevant ist, ob noch andere Mieter diesen Kamin benützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Judikatur, wonach auch eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechende Erneuerung (Verbesserung) schadhaft gewordener Teile des Hauses als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 MRG qualifiziert werden kann ("dynamischer Erhaltungsbegriff"), hatte immer die Schaffung eines adäquaten Ersatzes (den substanzerhaltenden Austausch) zum Gegenstand. Dass der Vermieter die ihm obliegende Erhaltung eines schadhafte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgrü... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht mit der Sach- und Rechtslage im Einklang. 1. Fest steht, dass der unstreitig mitvermietete Einbaukühlschrank - ein älteres Modell - seit Beginn des Mietverhältnisses am 1. 10. 1993 klaglos bis zum 21. 11. 1996 funktionierte, als ein Defekt im Bereich des Kompressors an der Rückseite auftrat, der zur Entstehung einer mehrstündigen Glimmbrandphase im Bereich der hinter dem Kühlschrank befindlichen Holzteile und anschließend zum ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs2 Z2 idF WRN 2006
Rechtssatz: Die Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Bestandnehmers ist für die Frage der Zuordnung der Erhaltungspflicht nach dem MRG nicht maßgeblich. Ob sich aus der Bestimmung des § 1096 ABGB etwas anderes ergibt, ist nicht zu prüfen, wenn der Mieter die Verfahrensart nach § 37 MRG gewählt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 42/0... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus ***** in*****, der Antragsgegner ist Vermieter dieser Wohnung. Infolge diverser Ausführungsmängel der elektrischen Anlage entspricht diese nicht den verbindlichen Anforderungen an einen unbedingt erforderlichen Mindestausstattungsumfang hinsichtlich der elektrischen Sicherheit, abgeleitet aus den ÖVE-Bestimmungen. Die Anlage beinhaltet ein erhebliches Gefahrenpotential. Ein plötzlich auftretender Fehler (... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1MRG §3 Abs2MRG §3 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 3 Abs 3 Z 2 MRG nimmt keine Zuordnung von Erhaltungspflichten vor oder definiert solche, sondern nimmt nur eine Reihung der in § 3 Abs 1 und 2 MRG bezeichneten Arbeiten nach ihrer Dringlichkeit vor, wenn die Kosten der Erhaltungsarbeiten weder aus Mietzinsreserve noch aus künftigen Mietzinseinnahmen gedeckt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A2MRG §3 Abs2 Z2MRG §3 Abs2 Z2 idF WRN 2006
Rechtssatz: Die Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Bestandnehmers ist für die Frage der Zuordnung der Erhaltungspflicht nach dem MRG nicht maßgeblich. Ob sich aus der Bestimmung des § 1096 ABGB etwas anderes ergibt, ist nicht zu prüfen, wenn der Mieter die Verfahrensart nach § 37 MRG gewählt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 42/0... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen im Haus ***** in*****, welches im Eigentum des Antragsgegners steht. Die im Haus befindliche Aufzugsanlage ist seit zumindest 50 Jahren außer Betrieb. Um den Betrieb der Aufzugsanlage wiederum zu gewährleisten, wäre eine Neuherstellung mit einem Kostenaufwand von S 800.000 bis S 1,200.000 notwendig. Außer den Antragstellern gibt es noch acht weitere Mieter im Haus. Es steht nicht fest, ob und in welcher Höhe ein Hauptmietzinsa... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, worauf das Hochhaus *****, errichtet ist. Die Anlage wurde etwa im Jahr 1955 neu errichtet. Die Antragstellerin hat ca Anfang des Jahres 1999 die Wohnungseigentumseinheit Top ***** im 4. Obergeschoß des Hauses rechtsgeschäftlich erworben. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung dringender Erhaltungsarbeiten, nämlich den Austausch der Fenster, der Ba... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2
Rechtssatz: Stand durch Jahrzehnte eine Gemeinschaftsanlage faktisch nicht zur Verfügung, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 286/01x Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2
Rechtssatz: Stand durch Jahrzehnte eine Gemeinschaftsanlage faktisch nicht zur Verfügung, gleich ob wegen Defekts oder weil sie nicht vorhanden war, kommt das Begehren auf Reparatur oder Neuherstellung einem Begehren auf Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 286/01x Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** mit der Grundstücksadresse*****. Die Antragsgegner sind Mieter der Wohnung Nr 23 bis 25 in diesem Haus. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 2. 2. 1999, 3 Msch 13/97m wurde der Antragstellerin rechtskräftig aufgetragen, das WC-Fenster, ein Vorzimmerdoppelfenster, vier Zimmerfenster, Kabinettfenster und Kellerfenster der Wohnung top 23 bis 25 (bzw des entsprechenden Kellera... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Vermieterin. Die Wohnung der Antragstellerin ist in mehreren Zimmern mit starkem Schimmel befallen. Es ist erforderlich, den befallenden Putz der Wand- und Deckenflächen bis auf den Mauerrand abzutragen und auch das Mauerwerk zu sanieren. Erst dann kann ein Neuverputz aufgebracht werden. Die Antragstellerin führte aus, dass infolge des Vorliegens gravierender Baumänge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****; der Antragsgegner ist Mieter der Wohnung Top 1 - 2 in diesem Haus. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 11. 9. 1998 zu 3 Msch 21/98i wurde der nunmehrigen Antragstellerin als Vermieterin gemäß § 6 Abs 1 MRG rechtskräftig aufgetragen, die zwei straßenseitigen Fenster der Wohnung des Antragstellers und das Fenster des dazugehörigen Kellerabteils binnen von zwei Monaten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erst- bis fünftbeklagten Parteien sind Miteigentümer eines Hauses in 1060 Wien, in dem sie im Frühjahr 1992 den drei Klägern das Objekt top Nr. 10 vermieteten. Die Kläger waren in Form einer GesbR im Bereich der selbständigen Datenverarbeitung tätig. Die von ihnen gegründete A*****gesmbH (im Folgenden A-GesmbH), an der sie mit jeweils S 200.000 beteiligt sind, befand sich gerade im Gründungsstadium. Das Objekt top 10 war nicht ausgemalt, hatte keine Büroin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 15. 6. 1991 ein Darlehen im Betrag von S 184.681,52, welches beginnend mit 15. 6.1991 - sodann jeweils am 15. der Folgemonate - in Monatsraten zu je S 2.374,69 bei Terminsverlust bis spätestens 15. 5. 2001 rückzahlbar war. Sollte der Darlehensbetrag bis zum 30. 12. 1991 vollständig bezahlt werden, ist nur dieser zu bezahlen (./A). Die Klagsforderung haftet nach Zahlung - zum Teil während des Verfahrens -... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter im Haus ***** in*****, der Antragsgegner Eigentümer dieses Hauses. In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1997 verrechnete der Antragsgegner den Mietern des Hauses S 31.213,75 aus dem Titel Schädlingsbekämpfung, wobei in diesem Betrag S 29.783,75 für die Bekämpfung eines Hausschwamms in der Tischlerei des Drittantragstellers aufgewendet wurden. Mit ihrem verfahrenseinleitenden Antrag begehren die Antragsteller, festzustellen, dass ua... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Eine getrennte Überwälzung des Erhaltungsaufwands für allgemeine Teile des Hauses vor einer unmittelbar heranstehenden Sanierung auch des Inneren des Gebäudes und damit der unvermietbaren Wohnungen kommt nicht in Betracht. Es ist daher angesichts einer vom Antragsteller vorgenommenen Teilung der Arbeiten zu unterstellen, dass die an allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführten Arbeiten im E... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Eine getrennte Überwälzung des Erhaltungsaufwands für allgemeine Teile des Hauses vor einer unmittelbar heranstehenden Sanierung auch des Inneren des Gebäudes und damit der unvermietbaren Wohnungen kommt nicht in Betracht. Es ist daher angesichts einer vom Antragsteller vorgenommenen Teilung der Arbeiten zu unterstellen, dass die an allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführten Arbeiten im E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m 5 Ob 83/06a ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft***** in*****, worauf sich ein Wohnhaus, bestehend aus vier Stiegen, befindet. Die erste Stiege dieses Hauses ist straßenseitig mit einem Aufzug ausgestattet. Seit 20. 3. 1998 steht aufgrund einer Aufzugsüberprüfung durch den TÜV fest, dass die bereits am 5. 6. 1997 festgestellten Mängel des Lifts noch unbehoben sind, weshalb der Aufzug außer Betrieb genommen wurde. Es handelt sich um folgende Mängel: Erhöhter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1992 verrichtete die beklagte Partei im Auftrag der Eigentümer einer Liegenschaft Bauarbeiten, wodurch Risse und Setzungen am Nachbarhaus, in dem die Klägerin seit 1. 3. 1977 eine Wohnung gemietet hat, entstanden. Mit der am 18. 12. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 192.177,05 sA. Sie müsse für die Sanierung der in ihrer Mietwohnung aufgetretenen Schäden insgesamt S 160.288 aufwenden, und zwar für Maurera... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1MRG §3 Abs2MRG §3 Abs3MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Vermieters, die im Gesetz aufgezählten Arbeiten als Erhaltungsarbeiten durchzuführen, hängt nicht von ihrer Finanzierbarkeit nach § 3 Abs 3 MRG ab. Der Einwand der mangelnden Kostendeckung durch den Vermieter ist nur im Fall des § 6 Abs 4 MRG zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 298/00k Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m 5 Ob 83/06a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2MRG §3 Abs2 Z1MRG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Geltendmachung von Schäden an der Malerei und an Tapeten ist der Mieter einer Wohnung selbst dann berechtigt, wenn zuvor der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss. Entscheidungstexte 1 Ob 228/00m Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 228/00m 5 Ob 83/06a ... mehr lesen...