RS OGH 1991/11/26 5Ob110/91, 5Ob15/96, 5Ob190/01d, 5Ob210/01w, 5Ob286/01x, 5Ob203/07z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1991
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Norm

MRG §3 Abs2

Rechtssatz

Die Reparatur von Schäden bei gleichzeitiger Anhebung auf den ortsüblichen und technischen Standard ist dann noch als Erhaltung anzusehen, wenn dies dem sonstigen Erhaltungszustand des Hauses entspricht. (Hier: Austausch von Holzrahmen - durch Kunststoffenster).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 110/91
    Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 110/91
    Veröff: WoBl 1992,109
  • 5 Ob 15/96
    Entscheidungstext OGH 27.02.1996 5 Ob 15/96
    Auch; Beisatz: Hier:Fensteraustausch: Holz- oder Kunststoffenster; hier - im Hinblick auf den Erhaltungszustand der alten Holzfenster als Erhaltungsarbeit (§ 3 MRG) qualifiziert. (T1)
  • 5 Ob 190/01d
    Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 190/01d
    Vgl auch; Beisatz: Es entspricht dem ortsüblichen Standard, die schadhaften Fenster in ihrer ursprünglichen Form und Ausstattung wieder herzustellen, auch wenn dadurch nicht den heutigen Anforderungen des Wärmeschutzes und Schallschutzes entsprochen wird. Im Fall der Ersetzung schadhafter Fenster durch ganz anders konstruierte neue gehört es zur Erhaltung im ortsüblichen Standard, die in den Bauvorschriften vorgegebenen (wenngleich im konkreten Fall nicht bindenden) Normen eines zeitgemäßen Wärmeschutzes und Schallschutzes einzuhalten. (T2)
  • 5 Ob 210/01w
    Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 210/01w
    Vgl auch; Veröff: SZ 74/194
  • 5 Ob 286/01x
    Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 286/01x
    nur: Die Reparatur von Schäden bei gleichzeitiger Anhebung auf den ortsüblichen und technischen Standard ist dann noch als Erhaltung anzusehen, wenn dies dem sonstigen Erhaltungszustand des Hauses entspricht. (T3)
  • 5 Ob 203/07z
    Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 203/07z
    Vgl auch; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069971

Dokumentnummer

JJR_19911126_OGH0002_0050OB00110_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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