Norm
ABGB §917aRechtssatz
Die Regelungen der Immobilienmaklerverordnung über die Provisionshöhe sind gesetzliche Entgeltbestimmungen im Sinn des § 917a ABGB.
Verbotene Ablösen sind keine Grundlagen für die Provisionsberechnung. Die Berufung auf Vorschriften, die zum Schutz eines Vertragspartners erlassen wurden, kann, weil Rechtsausübung vorliegt, schon an sich nicht sittenwidrig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102777Dokumentnummer
JJR_19960313_OGH0002_0030OB00551_9500000_001