Norm
MRG §10Rechtssatz
Voraussetzung für eine Überwälzung auf den Nachmieter ist ein wirksamer Mietvertrag mit dem Vormieter. Ein solcher liegt nicht vor, wenn kein bestimmter oder bestimmbarer Mietzins vereinbart war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069922Dokumentnummer
JJR_19921210_OGH0002_0070OB00650_9200000_004