Norm
KlGG §11 Abs5Rechtssatz
§ 27 MRG ist auf Ablösen, die der spätere Unterpächter eines Kleingartens dem früheren für die Aufgabe seiner Pachtrechte gewährt, jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem auf dem Areal errichteten Gebäude nicht um die einzige Wohnmöglichkeit des Unterpächters handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102762Dokumentnummer
JJR_19960327_OGH0002_0030OB02090_96S0000_001