RS OGH 1996/5/14 5Ob2099/96d

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Norm

MRG §2 Abs3

Rechtssatz

§ 2 Abs 3 MRG vor dem 3. WÄG sieht nicht vor, daß die Bestimmung nur für Wohnungen und nicht auch für Geschäftsräumlichkeiten gelten würde. Hieran hat sich auch dadurch nichts geändert, daß der Gesetzgeber des 3. WÄG zwei seiner Ansicht nach häufige und anschauliche Beispielsfälle, die Wohnungen betreffen, in das Gesetz aufgenommen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ergangen zu § 2 Abs 3 MRG idF vor dem 3.WÄG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096982

Dokumentnummer

JJR_19960514_OGH0002_0050OB02099_96D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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