Norm
ABGB §825Rechtssatz
Sowohl ein Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3 MRG) als auch ein Antrag auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) muß im Fall zweier oder mehrer Mitmieter von allen Mitmietern getragen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110736Im RIS seit
15.10.1998Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020