Norm
MRG §2 Abs3Rechtssatz
Die Verleasung eines ganzen Hauses indiziert nach der Rechtslage vor dem 3. WÄG besonders dann das Vorliegen der in § 2 Abs 3 MRG verpönten Absicht, wenn der Leasingnehmer - wie hier - das Objekt selbst nicht benützt, sondern gewinnbringend weitervermietet (so schon 5 Ob 24-33/95).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096984Dokumentnummer
JJR_19960514_OGH0002_0050OB02099_96D0000_003