Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Absicht des gemeinsamen Wohnens und der gemeinsamen Wirtschaftsführung muß endgültig sein. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Absicht der gemeinsamen Haushaltsführung zwar im Zeitpunkt des Einziehens des Angehörigen in die Wohnung vorlag, in der Folge aber nicht mehr ernsthaft aufrecht erhalten wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 622/9... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagten Parteien machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, daß das Berufungsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung a) trotz der festgestellten mangelnden Absicht der Klägerin, in der aufgekündigten Wohnung zu bleiben, und b) trotz ihres familienrechtlichen Anspruches auf Wohnversorgung gegenüber ihrem Ehegatten ein Eintrittsrecht der Klägerin in die Mitmietrechte ihrer Großmutter im Zeitpunkt des Tode... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2
Rechtssatz: Nur die Ablehnung des Eintrittes in das bestehende Mietverhältnis binnen vierzehn Tagen nach dem Tod des Mieters, nicht aber der Rechtsübergang ist von einer Willenserklärung des Eintrittsberechtigten abhängig. Entscheidungstexte 1 Ob 592/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 592/91 3 Ob 508/96 ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Maßgeblich ist nur die ausreichende rechtliche Absicherung, auf eine Gleichwertigkeit der aufgekündigten Wohnung, mit jener auf die der Eintrittsberechtigte verwiesen werden kann, kommt es nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 624/90 Entscheidungstext OGH 15.11.1990 7 Ob 624/90 4 Ob 537/95 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs. 2 Z 5 MRG gestützte Aufkündigung der Wohnung Nr. 11 im Haus Laxenburgerstraße 16 in 1100 Wien für rechtswirksam und verpflichtete die beklagte Partei zur geräumten Übergabe dieser Wohnung an die klagenden Parteien. Das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei nicht Folge. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- übersteigt und ließ die ordentliche Revision zu, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wird ein bestehender gemeinsamer Haushalt im Sinne des § 14 Abs 3 MRG durch gewisse, durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) mj. Christoph G***, 2) mj. Verena G***, vertreten durch deren Mutter Gabriela G***, diese vertreten durch die Hausverwaltung Franz G***, diese wiederum vertreten durch Dr. Axel Fuith, R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13.11.1986 im Pflegeheim Pottenbrunn verstorbene Berta W*** war Mieterin der Wohnung Nr 3 im Haus der Klägerin in St.Pölten, Wiener Straße 28. Seit dem Jahr 1983 wohnte Othmar H***, eine Enkel Berta W***, ebenfalls in dieser Wohnung. Seine Großmutter kochte für ihn und wusch ihm auch die Wäsche; er putzte die Fenster, erledigte den Einkauf und zahlte Kostgeld. In der Zeit vom 21.3.1984 bis 28.12.1984 verbüßte Othmar H*** eine Haftstrafe, kehrte danach a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 19. Juni 1986 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung kündigte die klagende Partei der Verlassenschaft nach der am 3. März 1986 verstorbenen Mieterin Margarete L*** die in ihrem Haus Wien 17., Kalvarienberggasse 38, gelegene Wohnung top. Nr. 9 auf. Die vermieteten Wohnräume dienten nach dem Tod der bisherigen Hauptmieterin nicht mehr dem dringenden Wohnbedürfnis eintrittsberechtigter Personen. Wolfgang L***, der behinderte Sohn der Verstorbenen,... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Wohnung des verstorbenen Hauptmieters zur Zeit dessen Todes tatsächlich von einer dem Kreis des § 14 Abs 3 MRG (früher § 19 Abs 2 Z 11 MG) angehörigen Person zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses verwendet, so ist der Tatbestand des § 14 Abs 2 MRG insoweit erfüllt und es kommt für die Beurteilung des Vorliegens des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 5 MRG nicht mehr darauf an, ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Veronika F*** hat bei der Klägerin bezüglich des PKW Opel Ascona mit polizeilichem Kennzeichen T 313.051 eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Am 1.November 1984 verursachte der Beklagte als Lenker dieses PKW einen Verkehrsunfall, auf Grund dessen die Klägerin an Veronika F*** 142.424 S zahlen mußte. Der Beklagte war damals der Lebensgefährte der Veronika F***. Während das Erstgericht das auf Zahlung von 142.424 S s.A. gerichtete, auf § 67 VersVG gestützte Reg... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Auch bei längerer Abwesenheit muss nicht auf die Beendigung des gemeinsamen Haushalts geschlossen werden. Ob die Abwesenheit vorübergehend oder auf Dauer ist, bestimmt sich nicht bloß nach ihrer Dauer; ausschlaggebend ist vielmehr die Willensrichtung der Betroffenen. Ist die Abwesenheit bloß krankheitsbedingt, dann steht auch ihre längere Dauer der Annahme des Fortbestehens des gemeinsamen ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens eines gemeinsamen Haushaltes ist der Tod des Mieters. Entscheidungstexte 4 Ob 580/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 4 Ob 580/87 8 Ob 1555/90 Entscheidungstext OGH 12.07.1990 8 Ob 1555/90 Auch ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Dringlichkeit des Wohnbedürfnisses des nahen Angehörigen an der aufgekündigten Wohnung hängt davon ab, ob der Eintrittswerber über eine eigene Wohnung verfügt, die er früher bewohnt hat, oder ob er auf eine andere Wohnung verwiesen werden soll. Nur im ersten Fall ist auf die unbedingte Notwendigkeit abzustellen, den beim Tod des Mieters gegebenen Zustand zu belassen; andernfalls muss es sich um ein... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Gemeinsames Wirtschaften als Merkmal des "gemeinsamen Haushaltes" setzt voraus, dass die Bedürfnisse des täglichen Lebens auf gemeinsame Rechnung befriedigt werden; bei großen Einkommensunterschieden oder Altersunterschieden schließt aber den Umstand, dass ein Teil die gesamten Kosten trägt und der andere nichts dazu beiträgt, die Annahme gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht aus. En... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Ein gemeinsamer Haushalt wird durch gewisse durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens nicht beendet, wohl aber bei dauernder Trennung. Als Fälle nicht dauernder Trennung werden unter anderem auswärtige Studien, Krankheitsaufenthalte und Erholungsaufenthalte und auch befristete Aufenthalte im Altersheim angesehen. ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Übernachtet der Eintrittswerber bloß gelegentlich in der Wohnung des Mieters oder hält er sich dort nur zur Pflege des kranken Mieters auf, dann liegt kein gemeinsamer Haushalt vor. Entscheidungstexte 4 Ob 580/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 4 Ob 580/87 1 Ob 542/89 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: MRG §12 AMRG §14 Abs2 und 3
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Abtretung des Mietrechtes nach § 12 MRG durch den scheidenden Mieter ist für das Eintrittsrecht nach § 14 Abs 2 und 3 MRG eine bestimmte Dauer der gemeinsamen Haushaltsführung nicht erforderlich; sie wird aber gelegentlich als Indiz für einen gemeinsamen Haushalt angesehen. Entscheidungstexte 4 Ob 580/87 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: § 14 Abs 2 und 3 MRG legt keine zeitlichen Voraussetzungen fest; die gewisse Dauer gemeinsamen Wohnens und Wirtschaftens wird daher in der Rechtsprechung nur als Indiz für das Vorhandensein des Willens gewertet, dies auf Dauer zu tun. Diese Absicht kann aber auch durch andere Umstände dokumentiert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 580/87 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin des Hauses Innsbruck, Leopoldstraße 16, und Wohnungseigentümerin der im 2. Obergeschoß dieses Hauses liegenden Wohnung, die aus 4 Zimmern, Küche, Bad, WC, Vorraum und Kellerabteil besteht. Diese Wohnung war seit 1947/48 an Edith H*** vermietet, die am 23. Jänner 1986 im Landeskrankenhaus Innsbruck verstorben ist. Edith H*** wohnte vom Abschluß des Mietvertrages bis zum 29. Jänner 1982 ständig in dieser Wohnung. Vom 29. Jänner 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte, Ludwig A, haben die Wohnung in der Goldschmiedgasse 10/4, 1010 Wien, im Jahre 1939 gemeinsam gemietet. Der damals minderjährige Sohn der Klägerin, Peter A, lebte mit seinen Eltern im gemeinsamen Haushalt. Er wurde 1943 - nach Beginn der Bombardierungen Wiens - kinderlandverschickt. Er war in verschiedenen Heimen in Ungarn, in der Steiermark und zuletzt in Osttirol untergebracht. Während dieser Heimaufenthalte weilte er lediglich ei... mehr lesen...
Die Beklagte kundigte am 7. September 1977 zu 24 K 55/77 des Erstgerichtes dem in der Schweiz lebenden Alleinerben nach dem am 22. Jänner 1977 verstorbenen Ing. Kuno K, Dietger K, die im Parterre ihres Hauses in G, K-Gasse 28, gelegene, aus drei Zimmern, Küche, Wohnzimmer und Kellerabteil bestehende Mietwohnung gemäß § 19 Abs. 2 Z. 11 MG zum 30. November 1977 auf. Gegen die Kündigung wurden keine Einwendungen erhoben. Mit erstgerichtlichem Beschluß vom 22. Dezember 1977, 24 K 55/77-3,... mehr lesen...