Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Martin P*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Gertrude F*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Walter Pfliegler, Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl-Johann V*****, vertreten durch Dr. Andreas Biel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlas... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Gerhard A*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Verlas... mehr lesen...
Begründung: Entscheidend für die Aufrechterhaltung der Aufkündigung des - nach Ansicht der Vorinstanzen - von der Mutter des Beklagten auf ihn als Alleinerben übergegangenen Mietvertrags war die Verneinung eines gemeinsamen Haushalts derselben mit ihrem Enkel (Sohn des Beklagten) zum Zeitpunkt ihres Todes iSd § 14 Abs 3 MRG. Entscheidend für die Aufrechterhaltung der Aufkündigung des - nach Ansicht der Vorinstanzen - von der Mutter des Beklagten auf ihn als Alleinerben übergegang... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Eigentümerin des Hauses *****, vom Beklagten die Räumung der im ersten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus vier Zimmern, einer Kammer, Küche, Bad, Klosett, Besenkammer, Vorzimmer und drei Kellerräumen. Die Mutter des Beklagten sei Mieterin der Wohnung gewesen und am 23. 10. 2003 verstorben. Der Beklagte habe nicht mit seiner Mutter im gemeinsamen Haushalt gelebt. Vielmehr habe der Bruder des Beklagten nach dem Ableben seiner Mut... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das außerordentliche Rechtsmittel macht geltend, nach § 19 Abs 2 Z 11 zweiter Satz MG (Mietengesetz) in der hier anzuwendenden Fassung sei die Rechtsfolge (Eintritt in den Mietvertrag bei Nichtäußerung binnen 14 Tagen) nur dann eingetreten, wenn als Erben des verstorbenen Mieters andere, nicht zum gemeinsamen Haushalt zählende Personen in Betracht kommen. Dem ist zu entgegnen, dass diese Bestimmung in der Rechtsprechung... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, den Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18 MRG für zulässig erklärt, weil eine gesicherte Rechtsprechung zur Bemängelungspflicht eines Mieters im Fall der Unbrauchbarkeit der Wohnung (mit nur erheblichem Kostenaufwand zu beseitigende Gefährlichkeit elektrischer Anlagen) fehle. Dies vor allem im Hinblick auf die Entscheidungen 5 Ob 120/00h = WoBl 2001/40 [Würt... mehr lesen...
Begründung: Am 1. 11. 1998 schlossen der Antragsteller mit den Antragsgegnerinnen einen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 35 und 36 im Haus 1020 Wien, Ybbsstraße 22 ab. Es wurde ein monatlicher Mietzins von S 3.800 wertgesichert exklusive Betriebskosten und USt vereinbart. Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 90 m2. Zum Mietvertragsabschluss befand sich die elektrische Anlage, die insgesamt nicht den Schutzvorschriften der ÖVE-Önorm E 8001-1 entsprach, in folgendem Zustand: ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG 3.WÄG ArtII AbschnII Z4
Rechtssatz: § 14 Abs 2 MRG normiert die Haftung des Eintretenden für Altschulden (solidarisch mit dem Erben des verstorbenen Hauptmieters) im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter und enthält keine ausdrückliche Regelung der Schuldentragung für das Innenverhältnis zwischen dem Erben und dem Eintretenden, während Art II Abschn II Z 4 des 3. WÄG die Aktivlegitimation für die Rückforderung von Erha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes und auch der Revisionswerberin betrifft die Judikatur zur Fortdauer des gemeinsamen Haushalts nach § 14 Abs 3 MRG bei Unterbrechungen des Zusammenlebens (RIS-Justiz RS0069712) nicht ausschließlich Fälle der Abwesenheit des Mieters, sondern auch solche, in denen der (angeblich) Eintrittsberechtigte den gemeinsamen Haushalt verlassen hatte (7 Ob 85/97v; MietSlg 50.288 = wobl 199... mehr lesen...
Norm: ABGB §7MRG §14 Abs2MRG §15a Abs1 Z4MRG idF 3.WÄG §46 Abs2
Rechtssatz: Den gemäß § 14 MRG in die Rechtsstellung des Mieters Eintretenden trifft die Obliegenheit, dem Vermieter die Mängel anzuzeigen, die im Lauf des Mietverhältnisses zur Unbrauchbarkeit der Wohnung geführt haben. Der gemäß § 14 MRG in ein bestehendes Mietverhältnis Eintretende muss dem Vermieter die offenbar im Lauf des Mietverhältnisses eingetretene Unbrauchbarkeit der Ele... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer ca 129 m2 großen, mit Bad und WC ausgestatteten Wohnung im Haus *****, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Sie ist 1997 gemäß § 14 MRG in den seit 1943 bestehenden Mietvertrag ihrer Großmutter eingetreten. Der Antragsgegner nahm dies zum Anlass, den Hauptmietzins gemäß § 46 Abs 2 MRG auf S 32,70 pro m2 anzuheben. Die Antragstellerin ist Mieterin einer ca 129 m2 großen, mit Bad und WC ausgestatteten Wohnung im Haus *****, ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Mieter und seine Familie, darunter auch seine Gattin, in einem gemeinsamen Haushalt lebten und die Mietrechte an dieser Ehewohnung deshalb aufgegeben haben, um nach Abschluss der erforderlichen Renovierungsarbeiten in die später aufgekündigte Wohnung als neue Ehewohnung zu ziehen, dieses Vorhaben jedoch infolge des unerwarteten Todes des Mieters nicht mehr verwirklicht werden konnte, muss es ohne rechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehegatte der Nebenintervenientin war Hauptmieter der Wohnung Wien 18, W***** Straße *****; er verstarb am 16. 3. 1998. Der Kläger begehrt die Aufkündigung und Übergabe der Wohnung. Der verstorbene Mieter habe keine eintrittsberechtigten Erben hinterlassen, ein gemeinsamer Haushalt mit seiner Gattin habe nicht bestanden. Die Beklagte und die Nebenintervenientin beantragen die Aufhebung der vom Erstgericht ausgesprochenen Aufkündigung. Die Nebeninterve... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten Ing. Ernst S***** war Hauptmieter der Wohnung top Nr 3 im Haus der Klägerin ***** in W*****. Nach seinem Tod am 18. 5. 1998 kündigte die Klägerin (zunächst der Verlassenschaft - der Nachlaß wurde dem Beklagten am 2. 9. 1998 eingeantwortet) das Bestandverhältnis gerichtlich auf. Ernst S***** habe die Wohnung allein mit seiner Lebensgefährtin bewohnt. Eintrittsberechtigte Personen seien nicht vorhanden. Der Beklagte wendete ein, sein Vater hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 2. 1994 verstorbene Erblasser hat die Beklagte, seine Ehefrau, als Universalerbin eingesetzt und seine drei Kinder, darunter den Kläger, auf den Pflichtteil beschränkt. Die bedingte Erbserklärung der Beklagten wurde vom Verlassenschaftsgericht am 4. 5. 1995 angenommen; weiters wurde ihr die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen. Mit Einantwortungsurkunde vom 20. 12. 1996 wurde der Beklagten der Nachlaß zur Gänze eingeantwortet. Der Nac... mehr lesen...
Norm: ABGB §784MRG §14 Abs2MRG §14 Abs3
Rechtssatz: Ist Noterben mangels der gesetzlichen Voraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG der Einttitt in das Mietrecht verwehrt und erwerben Erben nicht kraft Einantwortung, sondern kraft mietrechtsgesetzlicher Sonderrechtsnachfolge die Mietrechte des Erblassers, dann zählt das dem MRG unterliegende Mietrecht nicht zu den frei vererblichen Rechten des § 784 ABGB, die der Bemessung des Pflichtteils als Aktivum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte der beklagten Partei (zunächst Stefanie S*****; seit ihrem während des Verfahrens zweiter Instanz erfolgten Ableben am 3. 1. 1998 deren Verlassenschaft) eine näher bezeichnete Wohnung in W***** nach § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall und Z 6 MRG auf. Der Kläger kündigte der beklagten Partei (zunächst Stefanie S*****; seit ihrem während des Verfahrens zweiter Instanz erfolgten Ableben am 3. 1. 1998 deren Verlassenschaft) eine näher bezeichnete Wohnun... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs2
Rechtssatz: Ein dringender Bedarf des eintretenden Mieters ist - im Gegensatz zu § 14 Abs 2 MRG und dem Schutz gegen den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4, 1. Fall MRG bei bloß faktischer Überlassung an einen Eintrittsberechtigten - nicht erforderlich. Entscheidungstexte 9 Ob 220/98p Entscheidungstext OGH 21.10.1998 9 Ob 220/98p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30.1.1994 verstorbene Johanna Sch***** lebte seit mehr als 20 Jahren vor ihrem Tod in der aufgekündigten Wohnung in G*****, *****. Seit August 1986 wohnte der ältere Sohn, Fritz Sch*****, mit ihr im gemeinsamen Haushalt. Damals hatte Fritz Sch***** - wie auch heute - keine andere Wohnmöglichkeit. Der jüngere Sohn der Verstorbenen, Erich Sch*****, hat seinen Hauptwohnsitz seit rund 30 Jahren in S*****, wo er Eigentümer eines Hauses ist. Seit dem Jahr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (§ 8 Abs 2 Z 1 MRG iVm § 22 Abs 1 Z 3 WGG). Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer eins, MRG in Verbindung mit Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, WGG). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Zweit- und der Drittantragsgeg... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1MRG §14 Abs2WGG §14 Abs3WGG §14 Abs4WGG §22 Abs1 Z3
Rechtssatz: Soweit in einem Verfahren gemäß § 14 Abs 2 bis 4 WGG entschieden worden ist, daß eine Erhaltungsarbeit eine Erhöhung des Beitrages für die Rückstellung rechtfertigt, ist bindend darüber abgesprochen, daß es sich um eine Erhaltungsarbeit handelt, die der Nutzungsberechtigte zuzulassen hat (MietSlg 36.261 = JBl 1985, 546). Eine neuerliche Überprüfung, ob der Fenst... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2
Rechtssatz: Es bedarf nicht der Eintritt in den Mietvertrag einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, sondern nur der Ausschluss des Eintritts. Der Eintritt vollzieht sich vielmehr kraft Gesetzes unabhängig von einer Erklärung des Eintretenden (so schon 3 Ob 675/80 ua zu § 19 Abs 2 Z 11 MG). Auch Geschäftsunfähige treten somit ohne weiteres in den Mietvertrag ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine Anerkennung des Eintritts (durch den Vermieter) ist regelmäßig weder erforderlich noch erzwingbar (so schon MietSlg 31.396 zu § 19 MG). Die Rechtsfolge des Eintritts in den Mietvertrag vollzieht sich kraft Gesetzes bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen. Ist ein Eintrittsrecht zwischen dem Vermieter und einem vorgeblich Eintrittsberechtigten strittig, so kann sie durchaus Gegenstand einer vertraglichen Regelung... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2
Rechtssatz: Sind mehrere Angehörige eintrittsberechtigt, so treten sie gemeinsam ein; das Gesetz stellt keine Rangordnung auf. Entscheidungstexte 4 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob 537/95 Veröff: SZ 68/169 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081730 Do... mehr lesen...