Norm
MRG §14 Abs2Rechtssatz
Nur die Ablehnung des Eintrittes in das bestehende Mietverhältnis binnen vierzehn Tagen nach dem Tod des Mieters, nicht aber der Rechtsübergang ist von einer Willenserklärung des Eintrittsberechtigten abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069694Dokumentnummer
JJR_19911120_OGH0002_0010OB00592_9100000_002