RS OGH 1991/11/20 1Ob592/91, 3Ob508/96, 7Ob273/98t, 9Ob44/06w

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Veröffentlicht am 20.11.1991
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Norm

MRG §14 Abs2

Rechtssatz

Nur die Ablehnung des Eintrittes in das bestehende Mietverhältnis binnen vierzehn Tagen nach dem Tod des Mieters, nicht aber der Rechtsübergang ist von einer Willenserklärung des Eintrittsberechtigten abhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069694

Dokumentnummer

JJR_19911120_OGH0002_0010OB00592_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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