Norm
MRG §14 Abs2Rechtssatz
Übernachtet der Eintrittswerber bloß gelegentlich in der Wohnung des Mieters oder hält er sich dort nur zur Pflege des kranken Mieters auf, dann liegt kein gemeinsamer Haushalt vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069754Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019