Norm: HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Die gröbliche und beharrliche Vernachlässigung der Reinigungspflichten sowie der Pflicht zur Räumung des Gehsteigs von Schnee sind erhebliche Kündigungsgründe. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 228/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 8 ObA 228/94 8 ObA 79/98w Entscheidungstext OGH 24.08.1998 ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litd
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund besteht dann nicht, wenn Angestellte der Hauseigentümerin nicht die gesamten Hausbesorgerarbeiten übernehmen, sondern nur Teiltätigkeiten ausüben, da damit eine Behelfslösung gegeben ist, die auf Dauer zu keinem ordnungsgemäßen Ergebnis führen kann und in ihrer Gesamtheit unzweckmäßig ist (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 58/93... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6HbG §18 Abs6 litb
Rechtssatz: Bei Fehlen eines Elementes der im § 18 Abs 6 HbG demonstrativ aufgezählten Kündigungsgründe kann im Wege der Analogie ein den Kündigungsgründen gleichzuhaltender Tatbestand angenommen werden, wenn an Stelle des fehlenden Tatbestandselementes ein anderes, mindestens ebenso schwerwiegendes Sachverhaltselement vorliegt. Die fehlende schriftliche Verwarnung der lit b wird durch das stetige und beharrl... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: Die Kündigung wegen Vertrauensunwürdigkeit ist gerechtfertigt, wenn die Hausbesorgerin in erheblichem Umfang Vertretungskosten erhielt, obwohl ihr keine derartigen Kosten entstanden waren und sie die Arbeit insbesondere auch während der von ihr gemeldeten Krankenstände im wesentlichen selbst verrichtete; die von ihr der Hausverwaltung als Vertreter ohne ihr Einverständnis namhaft gemachten Personen leisteten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor. Da die in der Kündigung angeführte Übergabefrist zur Zeit der Urteilsfällung bereits verstrichen war, hätte bereits das Erstgericht eine 14tägige Räumungsfrist anordnen müssen (§ 573 Abs 1 ZPO). Soweit dies erst durch das Berufungsgericht geschah, ändert sich dadurch nichts am wesentlichen Inhalt der bestätigenden Entscheidung. Die Berufung der Beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen beanspruchte und erhielt die Beklagte in erheblichem Umfang Vertretungskosten, obwohl ihr keine derartigen Kosten entstanden waren und sie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Peter Scheuch und Wolfgang Neumeier in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** G*****, Hauseigentümerin, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des im HbG normierten besonderen Kündigungsschutzes, da ein Hausbesorger mit Dienstwohnung bezüglich der Wohnmöglichkeit ähnlich schutzbedürftig ist wie ein den Kündigungsschutz nach dem MRG genießender Mieter, so daß aus diesem Gesichtspunkt die Einschränkung der freien Kündbarkeit sachlich gerechtfertigt erscheint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberinnen noch folgendes zu erwidern: Die im Verfahren erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägerinnen haben in der Räumungsklage als Entlassungsgrund lediglich geltend gemacht, daß die Beklagte durch mißbräuchliche Verwendung ihrer Dienstwohnung wesentliche Vertragspflichten vernachlässigt habe; sie h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Kündigung der Beklagten im Sinne des § 18 Abs. 6 HBG gerechtfertigt erfolgte, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Unwirksamkeit der Kündigungen zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge der Revisionswerberin, es hätten zwei voneinander getrennte Arbeitsverhältnisse der Beklagten mit de facto verschiedenen Arbeitgebern vorgelegen, auszuführen, daß sich die Revisionswerberin ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6HbG §22 Abs1
Rechtssatz: Darauf, ob die Wohnungsbedürfnisse des Hausbesorgers bereits anderweitig gedeckt sind, kommt es bei den zwingenden Kündigungsbeschränkungen der §§ 18 Abs 6 und § 22 Abs 1 HbG nicht an. Entscheidungstexte 9 ObA 279/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 279/89 Veröff: EvBl 1990/100 S 474 = RZ 1991/6 S 45 ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: Vertrauensunwürdigkeit im Sinne dieser Gesetzesstelle liegt nicht vor, wenn eine Hausbesorgerin trotz des vertraglichen Verbotes der Aufnahme weiterer Mitbewohner ihren Lebensgefährten in die Dienstwohnung aufnimmt. Entscheidungstexte 9 ObA 262/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 9 ObA 262/88 Veröff: SZ 61/264 = RdW 1989,201 = WBl 1989,249 =... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses Graz, Wastlergasse 11. Mit Hausbesorgerdienstvertrag vom 1. Februar 1984 bestellten sie die Beklagte zur Hausbesorgerin und räumten ihr im Haus eine mietzinsfreie Dienstwohnung bestehend aus einem Zimmer, Küche, Vorraum, Abstellraum sowie Dusche und WC ein, welche die Beklagte mit ihrem Sohn bezog. Hinsichtlich der "Bewohner" der Dienstwohnung hält der durch Ausfüllen eines Formulars hergestellte Vertrag unter ande... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit dem Jahre 1971 Hausbesorgerin des Hauses Wien 7. Zieglergasse 61, das aus einem Vorder- und einem Hintertrakt besteht. Der Beklagte ist Eigentümer von 3.088/3.574 Anteilen der Liegenschaft. Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 206.734,10 brutto sA. Ihr stehe Hausbesorgerentgelt für die Betreuung von Vorder- und Hintertrakt zuzüglich Liftpauschale zu; darüber hinaus schulde ihr der Beklagte zusätzliches Reinigungsgeld anläßlich der Herstellung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §870 DIVABGB §879 Abs1 BIIhHbG §7HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Zulässigkeit und Zustandekommen einer Vereinbarung über Einschränkung der vom Hausbesorger zu betreuenden Objekte und dementsprechende Reduktion des Entgeltes. Entscheidungstexte 9 ObA 139/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 9 ObA 139/88 Veröff: WBl 1989,93 ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Zwar ist eine Änderungskündigung allein wegen Einschränkung der zu betreuenden Flächen nicht möglich, eine einvernehmliche Vertragsänderung dagegen schon. Entscheidungstexte 9 ObA 139/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 9 ObA 139/88 Veröff: WBl 1989,93 9 ObA 279/89 Entscheidungstext OGH 06.12.198... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhHBG §18 Abs6
Rechtssatz: Der besondere Kündigungsschutz des Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung zusteht, verschafft ihm eine Position, in der er nicht genötigt ist, den Vorschlag des AG auf Änderung der betreuten Objekte mit Entgeltverminderung nur deshalb anzunehmen, um nicht den Verlust des Arbeitsplatzes zu riskieren; die sonst das Arbeitsverhältnis prägende Übermacht des AG als Partner des Arbeitsvertrages kommt hier n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß die der Klägerin vertraglich zugestandene Hausbesorgerdienstwohnung - wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat - gemäß § 18 Abs 6 und § 22 Abs 1 HBG nur gerichtlich aufgekündigt werden kann, und zwar auch dann, wenn die Wohnungsbedürfnisse der Klägerin bereits ande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten am 26.9.1984 das Hausbesorgerdienstverhältnis der Beklagten zum 31.12.1984 gerichtlich auf; sie begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr bewohnte, näher bezeichnete Hausbesorgerwohnung geräumt zu übergeben. Als Kündigungsgrund wurde geltend gemacht, die Beklagte habe die von ihr eingenommenen Geldbeträge aus der Ausgabe von Waschmünzen an die Hausparteien für sich behalten, obwohl sie verpflichtet gewesen sei, die Geldbetr... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Wenn auch die Einbringung der Aufkündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses und die darin vorzunehmende Geltendmachung eines Kündigungsgrundes im Sinne des § 18 Abs 6 HbG im Gesetz an keine Frist gebunden ist, muß in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen für die an das Vorliegen von Auflösungsgründen gebundene Beendigung von Dauerschuldverhältnissen verlangt werden, daß der Auflösende nicht wider Tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte das mit der Beklagten bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis mit der
Begründung: auf, die Beklagte habe ihre Dienstobliegenheiten vernachlässigt. Die Beklagte erhob gegen diese gerichtliche Kündigung Einwendungen, bestritt das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und beantragte, die Kündigung aufzuheben. Der Kläger konkretisierte den Kündigungsgrund in der Weise, daß die Klägerin die Reinigung des Stiegenhauses, des Hauseingangstores und der Sti... mehr lesen...
Norm: HbG §13 Abs5HbG §18 Abs6HbG §22 Abs1
Rechtssatz: Wenn die Hausbesorger eine schriftliche Verzichtserklärung im Sinne des § 13 Abs 5 HbG nicht abgegeben haben, kommen ihnen die - zwingenden (§ 28 HbG) - Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 18 Abs 6, 22 Abs 1 HbG ohne Rücksicht darauf zugute, ob ihre Wohnbedürfnisse möglicherweise bereits anderweitig gedeckt sind. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: Ausübung der Prostitution durch Hausbesorgerin in der Dienstwohnung erfüllt den Kündigungstatbestand nach § 18 Abs 6 lit c letzter Halbsatz HbG unabhängig davon, ob eine Störung der Hausordnung oder eine Belästigung von Mitbewohnern schon erfolgt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 86/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 86/78 Veröff: RZ 1979/... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cHbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob der Kündigungstatbestand nach § 18 Abs 6 lit c letzter Halbsatz HbG erfüllt ist, kann die Rechtsprechung zu § 12 Abs 5 Z3 HBO und zu § 27 Z 1 AngG herangezogen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 86/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 86/78 Veröff: EvBl 1979/62 S 186 = RZ 1979/26 S 123 ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litd
Rechtssatz: Die Auflassung des Hausbesorgerpostens darf nicht zum Schein erfolgen, etwa um einen Hausbesorger, gegen den andere Kündigungsgründe nicht zu Gebote stehen, auf diese Wiese kündigen zu können; die Auflassung liegt auch nicht im Belieben des Hauseigentümers. Als von ihm zu behauptende und zu beweisende wichtige
Gründe: kommen insbesondere die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Auflassung in Betracht, die ein... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litd
Rechtssatz: Für die Tatbestandsmäßigkeit dieses Kündigungsgrundes ist nicht der Wegfall der Hausbesorgerarbeiten erforderlich. Eine Auflassung des Postens ist anzunehmen, wenn Miteigentümer, Mieter usw die gesamten Hausbesorgerarbeiten unentgeltlich übernehmen oder wenn diese von deren Bediensteten im Rahmen ihrer sonstigen Beschäftigung verrichtet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litd
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund ist nur gegeben, wenn der Hauseigentümer wichtige
Gründe: für die Auflassung des Hausbesorgerpostens nachweist und wenn die erste Absicht der Auflassung erwiesen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 67/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 67/76 Veröff: EvBl 1977/54 S 130 = Arb 9513 ... mehr lesen...