Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 1. 7. 1989 bei der Klägerin als Hausbesorger in der im
Spruch: bezeichneten städtischen Wohnbauanlage tätig. Am 29. 7. 2010 brachte die Klägerin die gerichtliche Aufkündigung des Dienstverhältnisses gemäß § 18 Abs 7 HbG unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30. 11. 2010 beim Erstgericht ein. Sie bot dem Beklagten in der Aufkündigung an, die bisherige Dienstwohnung als Ersatzwohnung iSd § 18 Abs 7 HbG zu mieten, ohne allerd... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Emma B*****, Hauseigentümerin, *****, vertreten durch Appiano & Kramer Rechtsanwäl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** S*****, vertreten du... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach ständiger Rechtsprechung kann selbst eine unzureichende Beweiswürdigung im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht befasst hat, ist sein Verfahren mangelhaft geblieben (RIS-Justiz RS0043371; Kodek in Rechberger² § 503 ZPO Rz 3). Davon kann hier nicht die Rede sein: Das Berufungsgericht hat sich bei Erledigung der Beweisrüge in der Berufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte das zum Beklagten seit 1. 12. 1983 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis it Dienstwohnung in 1210 Wien, ***** per 30. 11. 1997 gerichtlich auf und brachte dazu vor, dem Beklagten gemäß § 18 Abs 7 HbG die bisherige Dienstwohnung im Ausmaß von 93,70 m2 ab dem Kündigungstermin gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes von S 6.104,50 und einer aus Grund- und Baukostenbeitrag bestehenden, binnen acht Wochen zu zahlenden Eigenleistun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Revision unabhängig von einem Streitwertausspruch des Berufungsgerichtes jedenfalls zulässig ist. Wohl liegt hier kein Fall des § 46 Abs 3 Z 1 1. Tatbestand ASGG, dh ein "Beendigungsstreit" im eigentlichen Sinn vor, weil es nicht um die Umstände und um die Berechtigung der Beendigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses durch Aufkündigung, sondern um die Wirksamkeit der Aufkün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten das mit der Beklagten bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis auf. Gleichzeitig boten sie der Beklagten an, die bisherige Hausbesorgerwohnung ab Beendigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses als Mietwohnung gegen einen Mietzins auf der Basis Kategorie D (S 8,60/m**2) plus Betriebskosten und Mehrwertsteuer weiterhin zu benutzen. Gemäß § 18 Abs 7 HBG sei im Hinblick auf dieses Angebot die Kündigung ohne Vorliegen der in § 18 Abs 6 HBG an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft, liegt aber nicht vor ( § 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat überzeugend dargelegt, warum es die Durchführung eines Lokalaugenscheins für nicht erforderlich erachtete. Ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (vgl Kodek in Rechberger ZPO2 § 503 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Beklagte in ihrer Revision im Rahmen der Rechtsrüge unzulässigerweise die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen zu bekämpfen versucht, ist die Revision nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen ist die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass die Beklagte ihre Hausbesorgerdienstpflichten, insbesondere was die Reinigung betrifft, trotz meh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei kündigte das mit dem Beklagten bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis, in dessen Rahmen dem Beklagten eine Dienstwohnung zusteht, gerichtlich mit der
Begründung: auf, dass der Hausbesorgerposten aufgelassen werde. Während in der Aufkündigung noch ausgeführt wurde, dass die Hausbesorgerarbeit in Hinkunft von Beauftragten der Klägerin unentgeltlich besorgt werde, brachte die klagende Partei im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 18 Abs 6 lit b HBG zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 503 Abs 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach Paragraph 18, Absatz 6, Litera b, HBG zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefoc... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6HbG §18 Abs7
Rechtssatz: Der durch § 18 Abs 6 HbG gewährte Kündigungsschutz ist davon abhängig, dass dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zusteht. Ist das nicht der Fall, besteht auch kein Kündigungsschutz. Demgemäß kann gemäß § 18 Abs 7 HbG dem Hausbesorger ohne Vorliegen eines der in § 18 Abs 6 HbG genannten
Gründe: gekündigt werden, wenn ihm gleichzeitig vom Hauseigentümer eine andere entsprechende Wohnung zur Verfügung geste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sabine K***** (in der Folge: Hausbesorgerin) ist im der Stadt Wien gehörenden Haus Wien, B*****, als Hausbesorgerin tätig und bewohnt als Hausbesorgerdienstwohnung die im genannten Haus gelegene Wohnung Tür 3. Die Hausbesorgerin und die Stadt Wien schlossen eine Vereinbarung, nach der der Hausbesorgerin anstelle ihrer bisherigen Dienstwohnung nach Fertigstellung der "neuen" Wohnung die im selben Haus gelegene Wohnung Tür 1 und 2 zustehe. Die Hausbesorgerin h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung der Beklagten berechtigt war, zutreffend bejaht. Insofern reicht es aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung der Beklagten berechtigt war, zutreffend bejaht. Insofern reicht es aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend den geltend gemachten Kündigungsgrund nach § 18 Abs 6 lit d HBG verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend den geltend gemachten Kündigungsgrund nach Paragraph 18, Absatz 6, Litera d, HBG verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben das Vorliegen der Kündigungsgründe des § 18 Abs 6 HbG zu Recht bejaht. Gemäß § 510 Abs 3 ZPO reicht es daher aus, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Vorliegen der Kündigungsgründe des Paragraph 18, Absatz 6, HbG zu Recht bejaht. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO reicht es daher aus, auf die zutreffen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zur Richtigstellung der Parteienbezeichnung: Nach der durch das 3. WÄG eingeführten Bestimmung des § 13 c WEG bilden alle Wohnungs- und sonstigen Miteigentümer der Liegenschaft zu deren Verwaltung die Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese kann in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft als solche Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und am Ort der gelegenen Sache geklagt werden.... mehr lesen...
Norm: ABGB §871HbG §18 Abs6, Abs7
Rechtssatz: Geschäftsirrtum bei Räumungsvergleich Entscheidungstexte 7 Ra 212/96i Entscheidungstext OLG Wien 25.09.1996 7 Ra 212/96i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000241 Dokumentnummer JJR_19960925_OLG0009_0070RA00212_96I0000_001 mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: Die Kündigung eines Hausbesorgers bei eigenmächtiger Urlaubsnahme und nachträglichem Bestreiten der Abwesenheit ist zulässig. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 134/03g. Diese ist nunmehr unter RW0000594 abrufbar. Entscheidungstexte 8 Ra 158/95 Entscheidungstext OLG Wien 12.... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litb
Rechtssatz: Für eine schriftliche Verwarnung ist weder ein bestimmter Wortlaut noch ein Hinweis auf drohende Sanktionen erforderlich, sondern genügt eine schriftliche Erklärung, der nach der redlichen Verkehrssitte die Bedeutung einer Verwarnung entnommen werden kann. Entscheidungstexte 9 ObA 32/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 9 ObA 32/95 ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litb
Rechtssatz: Rücksichtsloses, nachteiliges, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten des Hausbesorgers stellt inhaltlich den Kündigungsgrund des ungebührlichen Benehmens im Sinne dieser Gesetzesbestimmung dar. Hier: Das Ansammeln von Unrat und Gerümpel, das auch Geruchsbelästigungen, Ungetier und Ungeziefer zur Folge hat, in dem vom Hausbesorger gemeinsam mit einem Hausbewohner mitbenützten WC. ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6 litd
Rechtssatz: Durch bloße Teillösungen oder Behelfslösungen kann die Gesamtheit der Hausbesorgertätigkeiten und der Hausbesorgerposten nicht substituiert werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 141/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 9 ObA 141/94 9 ObA 2097/96i Entscheidungstext OGH 12.06.1996 9 ObA 2097/9... mehr lesen...