Norm: HbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: Sind im Gesamtverhalten des Hausbesorgers objektiv erhebliche Verstöße gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Hausbesorgerdienstvertrag sowie gegen die im § 3 HbG normierte Treuepflicht zu erblicken, die geeignet sind, die Vertrauensbasis zwischen dem Dienstgeber und Hausbesorger so weitgehend zu zerstören, dass dem Dienstgeber eine weitere Beschäftigung nicht mehr zumutbar ist, so ist dieses Verhalten - a... mehr lesen...
Norm: HbG §3HbG §18 Abs6 litc
Rechtssatz: § 3 HbG ist nicht als eine Verpflichtung zu einer bestimmten Gesinnung, sondern als eine Generalklausel anzusehen, die die Basis der neben den im § 4 HbG konkretisierten sonstigen Hausbesorgerpflichten darstellt. Die Verletzung der Treuepflicht steht unter der Sanktion des § 18 Abs 6 lit c HbG. Entscheidungstexte 4 Ob 20/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Als Kündigungsgrund nach § 18 Abs 6 lit c HbG kann auch ein zeitlich zurückliegendes Verhalten herangezogen werden, sofern auf dessen Geltendmachung weder ausdrücklich noch stillschweigend verzichtet wurde (Hier Rückziehung der auf außergerichtliche Kündigung gestützten Räumungsklage und Geltendmachung als gerichtliche Kündigung). Entscheidungstexte 4 Ob 20/7... mehr lesen...
Norm: HbG §3HbG §18 Abs6
Rechtssatz: Kündigungsgrund, wenn der Hausbesorger wesentliche, im Dienstvertrag festgelegte Pflichten entgegen ausdrücklichen Weisungen beharrlich verweigert. Entscheidungstexte 4 Ob 20/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 20/74 Veröff: MietSlg 26416 = Arb 9210 4 Ob 135/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...