Norm
B-VG Art140Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des im HbG normierten besonderen Kündigungsschutzes, da ein Hausbesorger mit Dienstwohnung bezüglich der Wohnmöglichkeit ähnlich schutzbedürftig ist wie ein den Kündigungsschutz nach dem MRG genießender Mieter, so daß aus diesem Gesichtspunkt die Einschränkung der freien Kündbarkeit sachlich gerechtfertigt erscheint.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitswohnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0053857Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00128_9100000_001