RS OGH 1991/6/19 9ObA128/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1991
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Norm

B-VG Art140
HbG §18 Abs6

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des im HbG normierten besonderen Kündigungsschutzes, da ein Hausbesorger mit Dienstwohnung bezüglich der Wohnmöglichkeit ähnlich schutzbedürftig ist wie ein den Kündigungsschutz nach dem MRG genießender Mieter, so daß aus diesem Gesichtspunkt die Einschränkung der freien Kündbarkeit sachlich gerechtfertigt erscheint.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitswohnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0053857

Dokumentnummer

JJR_19910619_OGH0002_009OBA00128_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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