Norm
HbG §18 Abs6 litdRechtssatz
Für die Tatbestandsmäßigkeit dieses Kündigungsgrundes ist nicht der Wegfall der Hausbesorgerarbeiten erforderlich. Eine Auflassung des Postens ist anzunehmen, wenn Miteigentümer, Mieter usw die gesamten Hausbesorgerarbeiten unentgeltlich übernehmen oder wenn diese von deren Bediensteten im Rahmen ihrer sonstigen Beschäftigung verrichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063177Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021