Norm
HbG §18 Abs6Rechtssatz
Bei Fehlen eines Elementes der im § 18 Abs 6 HbG demonstrativ aufgezählten Kündigungsgründe kann im Wege der Analogie ein den Kündigungsgründen gleichzuhaltender Tatbestand angenommen werden, wenn an Stelle des fehlenden Tatbestandselementes ein anderes, mindestens ebenso schwerwiegendes Sachverhaltselement vorliegt. Die fehlende schriftliche Verwarnung der lit b wird durch das stetige und beharrliche jahrelange Ignorieren der berechtigten Anordnungen der Wohnungseigentümer, den für sie bedrohlichen Hund anzuleinen und durch eine Äußerung, in der sich die Hartnäckigkeit des Willens, den Anordnungen auch in Zukunft nicht nachzukommen, manifestierte, aufgehoben).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063094Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_009OBA00316_9200000_002