RS OGH 1988/7/13 9ObA139/88

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Veröffentlicht am 13.07.1988
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Norm

ABGB §879 BIIh
HBG §18 Abs6

Rechtssatz

Der besondere Kündigungsschutz des Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung zusteht, verschafft ihm eine Position, in der er nicht genötigt ist, den Vorschlag des AG auf Änderung der betreuten Objekte mit Entgeltverminderung nur deshalb anzunehmen, um nicht den Verlust des Arbeitsplatzes zu riskieren; die sonst das Arbeitsverhältnis prägende Übermacht des AG als Partner des Arbeitsvertrages kommt hier nicht entsprechend zum Tragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016659

Dokumentnummer

JJR_19880713_OGH0002_009OBA00139_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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