Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Sofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind auch bewertende Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verbreitung kreditgefährdender Tatsachen, TatsachenbehauptungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032270Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022