Norm
UWG §1 D1cRechtssatz
Eine objektiver Nachprüfung entzogene, mit Schlagworten operierende - und deshalb dem Wahrheitsbeweis entzogene - Pauschalabwertung eines Konkurrenten, die den Boden einer sachlichen Aufklärung des Publikums verlässt, verstößt deshalb gegen § 1 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078308Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019