Norm
UWG §7 ARechtssatz
Sind mehrere Unternehmen von einer herabsetzenden Tatsachenmitteilung im Sinne des § 7 UWG betroffen, dann kann es ihnen nicht verwehrt werden, ihre Ansprüche gesondert geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078910Dokumentnummer
JJR_19891010_OGH0002_0040OB00128_8900000_003