Norm
UWG §7 CRechtssatz
Bei der Äußerung, die Klägerin "mache in ganz Österreich Schweinereien", handelt es sich um eine bewertende allgemeine Tatsachenbehauptung; diese Aussage kann nur dahin verstanden werden, daß sich die Klägerin in ganz Österreich unseriös, ja sogar rechtswidrig verhalte. Ob das zutrifft, ist einer objektiven Prüfung zugänglich. Es liegt daher ein Verstoß gegen § 7 UWG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079224Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_0040OB00080_8800000_004