Norm
UWG §1 D1bRechtssatz
Auch im Pressewesen besteht kein schutzwürdiges Informationsbedürfnis an der pauschalen Herabsetzung von Mitbewerbern, auch nicht zum Zweck der Information über die Meinung maßgeblicher Mitglieder einer bestimmten Branche betreffend die Berichterstattung eines unmittelbaren Konkurrenten. Für die Annahme, dass ein solches Informationsbedürfnis die Absicht, den eigenen Wettbewerb zu fördern, in den Hintergrund dränge, bleibt daher kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077899Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019