Begründung: Mit Beschluß vom 10. Jänner 1984 ordnete das Erstgericht für das Kind die gerichtliche Erziehungshilfe gemäß § 26 JWG an und genehmigte dessen Unterbringung bei Pflegeeltern. Mit Beschluß vom 23. Oktober 1986 wies es - unter anderem - den Antrag der Mutter auf Übergabe des Kindes in ihre Pflege und Erziehung ab und ersetzte die von ihr verweigerte Einwilligung in den am 27. Mai 1986 zwischen den Pflegeeltern Friedrich und Gertraud S*** und der Minderjährigen geschlosse... mehr lesen...
Begründung: Obwohl im seinerzeit beim Bezirksgericht Floridsdorf geführten Vormundschaftsverfahren ein Antrag des unehelichen Vaters, ihm die Pflege und Erziehung seines am 26. September 1978 geborenen Kindes Georg P*** zu übertragen, mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 30. August 1984, 6 Ob 639/84, rechtskräftig abgewiesen wurde, blieb das Kind, das der Vater im Oktober 1983 nach einem Besuch nicht mehr an die seinerzeit zum Vormund bestellte Mutter zurückgestellt hat... mehr lesen...
Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes Rechtliche Beurteilung (insbesondere ÖBl. 1982, 38 - Architekturbüro - und ÖBl. 1983, 79 - Büro für Architektur) gemäß § 508 a Abs. 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs. 3 ZPO). Anmerkung E10533 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:0040OB01302.87.0224.000 ... mehr lesen...
Begründung: Am 14. Februar 1986 wurden die drei Kinder vom Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk im Zentralkinderheim der Stadt Wien untergebracht. Am 21. Februar 1986 beantragte das Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe hinsichtlich der drei Kinder gemäß § 26 Abs.2 JWG. Zur
Begründung: wurde im wesentlichen vorgebracht, die Kinder würden laut Mitteilung von Hausbewohnern mißhandelt; von Sozialarbeitern sowie im Städtischen Kindertageshei... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.5.1985 geborene Carmen-Margaritha H*** ist das uneheliche Kind der Lillian H*** und des Edward D***. Der Vater trennte sich von der Mutter, als er von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Die Mutter erklärte während der Schwangerschaft, sie weigere sich, ihr Kind im Spital zur Welt zu bringen, sie wolle es lieber sterben lassen, auch ihr selbst mache der Tod nichts aus. Sie äußerte auch Mordrohungen gegen ihre erstgeborene Tochter, die mj. Carmen H***. Am 1.8.1985 w... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksjugendamt beantragte am 26. August 1985 beim Jugendgerichtshof Wien, die am 20. August 1985 durch die Abnahme des am 17. Mai 1983 geborenen Kindes aus der Pflege der Eltern und die Übernahme in Gemeindepflege wegen Gefahr im Verzug getroffene Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 2 JWG zu genehmigen. Nachdem der Beschluß vom 24. Oktober 1985, womit die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie seit ... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als gesetzlicher Amtskurator beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe der Minderjährigen. Das Erstgericht gab diesem Antrag auf der Grundlage nachstehender Feststellungen statt: Der Vater der Kinder arbeitete von September bis November 1985 bei der Firma J*** in Schruns. Er mußte das Arbeitsverhältnis wegen einer schon seit längerem bestehenden Verletzung am Rücken wieder auflösen. Die Eltern haben Schulden im Ausmaß... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Reinhard S***, geboren 2. Juli 1981 ist das uneheliche Kind der Hilde L*** und des noch vor der Geburt des Minderjährigen verstorbenen Anton R***. Auf Antrag des Amtsvormundes ordnete das Erstgericht für den Minderjährigen die gerichtliche Erziehungshilfe in Form der Unterbringung im Kinderheim Axams an. Es ging auf Grund eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, daß bei der Mutter eine psychische Krankheit in Form einer schweren erregbaren Persönli... mehr lesen...
Begründung: Der am 7.4.1982 geborene Osawaru E*** und die am 21.5.1984 geborene Gretel E*** sind eheliche Kinder des Victor und der Eva E***. Bezüglich des mj. Osawaru wurde bereits mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 19.5.1982 (ON 3) die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 9.4.1982 erfolgte Unterbringung dieses Kindes im Zentralkinderheim pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 20.9.1982 (ON 9) wurde diese... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sandra Nicole A*** wurde am 29.3.1976 als uneheliches Kind der Rosemarie A*** (nunmehr verehelichte T***) geboren. Günter Johann W*** hat die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Am 6.7.1979 wurde Sandra A*** im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei den Pflegeeltern Josef und Franziska W*** in Taiskirchen untergebracht. Am 7.7.1982 beantragte die Bezirkshauptmannschaft R*** IM I*** als Amtsvormund, den Verbleib der Minderjährigen bei den Pflegeeltern gem... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. Jänner 1981 geborene Franz A*** ist ein eheliches Kind der Radmilla A*** aus ihrer geschiedenen Ehe mit Karl Heinz A***; der am 1. Jänner 1983 geborene Erich B*** ist ein uneheliches Kind der Radmilla A***. Beide Kinder, die sich in Pflege ihrer Mutter befanden, wurden mit Zustimmung der Mutter im Rahmen der Erziehungshilfe (§ 9 JWG) am 6. Dezember 1983 in das Zentralkinderheim überstellt und von dort an eine Pflegestelle bei Katharina R*** in 2813 Lichteneg... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.April 1977 geborene Carmen A ist das uneheliche Kind der Lillian A und des Robert B. Die Eltern der Minderjährigen lebten bis 1978 im gemeinsamen Haushalt, dann zog der Vater wegen aufgetretener Mißhelligkeiten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Beziehungen der Mutter zum Kind waren von Anfang an problematisch. Im Juli 1978 wollte die Mutter das Kind in Gemeindepflege übergeben, sie wurde aber damals vom Vater von ihrem Entschluß abgebracht. Als Carmen ein Ja... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien als Vormundschaftsgericht vom 28.7.1983, ON 6, wurde über Maria A, geboren 26.3.1969, mit Zustimmung der Mutter und des unehelichen Vaters die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 28.4.1983 erfolgte Unterbringung der Minderjährigen in einem Heim (dem Clara-Fey-Kinderdorf) vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Grund für die Unterbringung war, daß die schwerbehinderte Minderjährige (diskrete spastische Parese besonders... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht infolge Rekurses der unehelichen Eltern den Beschluss des Erstrichter, wonach ihrer am 16. 8. 1982 geborenen Tochter die gerichtliche Erziehungshilfe nach § 26 JWG gewährt und ihre Unterbringung bei den Pflegeeltern Peter und Marita B***** bewilligt wurde. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Eltern erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig, weil der behauptete Rekursgrund der off... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sandra Nicole A*** wurde am 29.3.1976 als uneheliches Kind der Rosemarie A*** (nunmehr verehelichte T***) geboren. Günther Johann W*** hat die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Am 6.7.1979 wurde Sandra A*** im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei den Pflegeeltern Josef und Franziska W*** in Traiskirchen untergebracht. Am 7.7.1982 beantragte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis als Amtsvormund, den Verbleib der Minderjährigen bei den Pflegeelte... mehr lesen...
Heribert I wurde am 24. November 1977 in Wien geboren. Seine Mutter hatte am 23. Jänner 1971 Gustav Bruno L geheiratet. Diese Ehe wurde mit dem seit 2. Dezember 1977 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. November 1977, 15 Cg 188/77-7, geschieden. Der geschiedene Ehemann der Mutter bestritt die Ehelichkeit. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte mit dem seit 5. Juni 1979 rechtskräftigen Urteil vom 20. April 1979, 8 Cg 708/79-6, daß ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D7UWG §31ZivTG §2ZivTG 1993 §30GewO 1994 §99 Abs6
Rechtssatz: Unrichtige Bezeichnung als "Architekturbüro". Entscheidungstexte 4 Ob 368/81 Entscheidungstext OGH 23.06.1981 4 Ob 368/81 Beisatz: Architektur-Büro (T1) Veröff: ÖBl 1982,38 4 Ob 384/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 384/81 Vgl; Beisatz; Bez... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D7UWG §31
Rechtssatz: Die Bezeichnung als "Gerichtssachverständiger" in Verbindung mit der weiteren Behauptung "autorisierter Sachverständiger des Hauptverbandes" zu sein läßt sich dahin auslegen, daß es sich beim Beklagten um einen ständig beeideten gerichtlichen Sachverständigen handelt, welcher Mitglied des Hauptverbandes der allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen Österreichs ist; daher Irreführung, wenn nur zwei Ad-... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Kehrt eine Vierzehnjährige freiwillig wieder in den Verband der Familie zurück und gliedert sich reibungslos ein, kann dies zur Aufhebung der angeordneten vorläufigen Fürsorgeerziehung führen. Dies kann jedoch erst nach einer gewissen Mindestdauer des Verhaltens der Minderjährigen endgültig beurteilt werden. Durch die Aufschiebung des Vollzuges der vorläufigen Fürsorgeerziehung der Minderjährigen ist eine ausreichende ... mehr lesen...
Der Amtsvormund des am 13. Oktober 1974 unehelich geborenen Kurt H beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe "wegen Gefahr in Verzug", die Genehmigung der vorläufigen Unterbringung des Kindes im Kinderheim T und die endgültige Unterbringung in einem SOS-Kinderdorf mit der Begründung: , daß die Mutter des Kindes erziehungsunfähig sei und der Minderjährige in den äußerst ungünstigen häuslichen Verhältnissen der Gefahr einer körperlichen und seelischen Verwahrlosung ausges... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §66 Abs2UWG §31
Rechtssatz: Auch durch den Gebrauch eines Firmenwortlautes darf nicht fälschlich der Besitz einer behördlichen Berechtigung behauptet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 357/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 4 Ob 357/76 Beisatz: "BILLDROG" - "Billige Drogerie" (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5GewO 1973 §6UWG §2 D7UWG §31
Rechtssatz: Irreführend die Bezeichnung als "behördlich konzessioniert" bei einem Anmeldungsgewerbe, zulässig hingegen die Bezeichnung "behördlich genehmigt". Entscheidungstexte 4 Ob 351/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 351/75 Veröff: ÖBl 1976,67 = VersR 1977,557 European Case ... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 1 JWG angeordnet, so ist diese nach den Ergebnissen des gleichzeitig einzuleitenden Verfahrens in die endgültige Fürsorgeerziehung umzuwandeln oder aufzuheben, ohne daß dafür - im Gegensatz zu § 31 Abs 2 JWG - eine Frist gesetzt wäre (vgl JBl 1963,213). Entscheidungstexte 5 Ob 37/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG 316 BII2lAußStrG §16 BII3aJWG §29JWG §31
Rechtssatz: Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur § 31 Abs 1 abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §9JWG §26JWG §31
Rechtssatz: Welche tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 26 JWG rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt; es vermag daher die Behauptung, daß diese Umstände im konkreten Fall zur Rechtfertigung einer derartigen Maßnahme nicht ausreichen, den Anfechtungsgrund "offenbarer Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG nicht herzustellen (ebenso EFSlg ... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 6 Ob 188/64 Entscheidungstext OGH 24.06.1964 6 Ob 188/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0063044 Dokumentnummer JJR_19640624_OGH0002_0060OB00188_6400000_001 mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Die Anordnung von Vollzugsmaßnahmen durch das Gericht ist auch in der Form unzulässig, daß vom Gericht die Landesregierung bestimmt wird, in deren Fürsorgeerziehung der Minderjährige überwiesen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 348/63 Entscheidungstext OGH 10.01.1964 7 Ob 348/63 Veröff: SZ 37/5 = EvBl 1964/252 S 353 ... mehr lesen...
Der wegen Diebstahls vorbestrafte Mj., der seinen ordentlichen Wohnsitz in T. in Kärnten hat, befand sich in G. in Kärnten in Lehre. Er stahl seiner Mutter 5500 S und verschwand von seiner Lehrstelle. Die Bezirkshauptmannschaft K. beantragte am 11. Oktober 1963, den damals beim Jugendgerichtshof in Wien in Haft befindlichen Jugendlichen unter vorläufige Fürsorgeerziehung zu stellen. Das Erstgericht überwies den Minderjährigen gemäß § 31 JWG. der vorläufigen Fürsorgeerziehung des Amt... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31
Rechtssatz: In der Minderheit gebliebener Antrag des Berichterstatters, aus Anlaß der Erledigung eines Revisionsrekurses in einem Verfahren gemäß § 142 ABGB durch den OGH von Amts wegen vorläufige Fürsorgeerziehung anzuordnen. Entscheidungstexte 1 Ob 156/63 Entscheidungstext OGH 11.10.1963 1 Ob 156/63 European Ca... mehr lesen...