Begründung: Über Wunsch des Erblassers folgte ihm Notar Dr. Hans Peter Zobl am 19. 12. 2005 das bei ihm hinterlegte Sparbuch mit einem Einlagestand von 100.000 EUR aus. Im Dezember 2005 vor Weihnachten übergab der Erblasser dem Beklagten dieses Sparbuch. Der Beklagte verwahrte das Sparbuch zunächst bei sich. Am 7. 9. 2006 übergab er das Sparbuch Notar Dr. Hans Peter Zobl zur Verwahrung mit dem Auftrag, dieses an ihn selbst nach dem Ableben des Erblassers gegen Vorlage einer Sterbe... mehr lesen...
Begründung: Das auf die Herausgabe eines Sparbuchs mit einer Einlage von 30.999 EUR gerichtete Klagebegehren wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Zu der von der Klägerin behaupteten Schenkung traf das Erstgericht die vom Berufungsgericht übernommenen Negativfeststellungen. Weder die Übergabe des Sparbuchs an die Klägerin noch eine Schenkungserklärung der Rechtsvorgängerin der Beklagten waren feststellbar (Ersturteil S 12). Rechtliche Beurteilung Die außero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Nichte der am 11. 5. 1909 geborenen Ida A*****, welche am 14. 2. 2005 verstorben ist. Diese unterhielt bei der E***** Bank ***** (im folgenden kurz: E*****), der Rechtsvorgängerin der Beklagten, ein Sparbuch mit der Nummer 43500-01517. Zwischen Ida A***** und der Klägerin bestand eine enge vertrauensvolle Beziehung. Insbesondere half diese Ida A***** bei der Abwicklung ihrer Bankgeschäfte und war daher auch auf deren Girokonto zeichnungsbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943BWG §31BWG §32BWG §40
Rechtssatz: Die Identifizierungspflicht nach dem BWG spielt für die Beurteilung der Frage, ob die Schenkung eines Sparbuches wirksam zustandegekommen ist, keine Rolle. Entscheidungstexte 8 Ob 22/07d Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 22/07d Beisatz: Ungeachtet der Identifizierungsvorschriften des BWG wird daher ein mit Losungswort v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war eine gute Bekannte und nächste Bezugsperson des am 19. 11. 2005 verstorbenen Walter A*****. Sie half diesem im Haushalt und betreute und pflegte ihn. Außer der Klägerin hatte Walter A***** niemand ihm Nahestehenden. Im Spätfrühjahr 2002 übergab Walter A***** der Klägerin zwei Sparbücher mit Einlageständen von EUR 35.000,-- und EUR 25.000,-- und teilte ihr gleichzeitig das Losungswort mit. Er erklärte der Klägerin, dass er ihr diese Sparbücher ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist nach § 1 Abs 1 Z 1 lit b Ziviltechniker-Kammer-Gesetz zur Vertretung des Ziviltechnikerstandes berufen. Sie hat innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereichs die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern. Die Klägerin ist nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, Ziviltechniker-Kammer-Gesetz zur Vertretung des Ziviltechnikerstandes berufen. Sie hat innerhalb ihres örtlichen Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank stand mit einer Gruppe von Beteiligungsgesellschaften in verschiedenen im einzelnen festgestellten Geschäftsbeziehungen und Beteiligungsverhältnissen. Eine dieser Beteiligungsgesellschaften gab im Jahre 1996 eine Anleihe zu einem Zinssatz von 8 % und der Endfälligkeit 26. 11. 2000 mit 20 auf Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 1 Mio S aus. Diese 20 Teilschuldverschreibungen wurden nach den Anleihebedingung... mehr lesen...
Begründung: Der deutsche Unternehmer Dr. Peter K***** war seit 1986 im Zusammenhang mit der Finanzierung großer Bauprojekte mit Darlehensvolumina bis zu mehreren 100 Mio DM Darlehensnehmer bei der Beklagten, Filiale R*****, deren Filialleiter damals Josef S***** war. Josef S***** vermittelte Dr. K***** den Eindruck eines seriösen Bankers. Bereits im Jahr 1988 bat Josef S***** Dr. K***** um finanzielle Hilfe, welche dieser unter Hinweis auf eigene fehlende Mittel ablehnte. Josef S*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Schwiegervater des Klägers eröffnete im Auftrag des Klägers und seiner Tochter, der Ehefrau des Klägers, für diese beiden Personen bei der B***** AG (B*****), einer Gesellschafterin der Beklagten, ein auf Überbringer lautendes Sparbuch mit Losungswort. Er legte insgesamt 1,300.000 S auf dieses Sparbuch ein. Hievon waren ihm 450.000 S vom Kläger und 850.000 S von seiner Tochter übergeben worden. In der Folge behob er namens seiner Tochter Beträge von 300.000 ... mehr lesen...
Norm: BWG §31
Rechtssatz: Wird von einem Vertreter der Bank im Auftrag des Kunden ein Sparbuch angelegt, die Gutbuchung der Spareinlage veranlasst und die Sparurkunde an den Kunden ausgefolgt, kommt das Spareinlagengeschäft wirksam zustande. Entscheidungstexte 6 Ob 244/00a Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 244/00a 7 Ob 128/04f ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte räumte Ende 1994 ihrer Kundin Maria S***** einen Überziehungskredit von 770.000 S ein. Der Überziehungsrahmen auf ihrem Girokonto betrug damit insgesamt 1,5 Mio S, der in der Folge überschritten wurde. Maria S***** wurde daher zu Ostern 1995 von ihrer Kundenbetreuerin Patricia S*****, die von der Beklagten inzwischen entlassen wurde, aufgefordert, eine Besicherung des aushaftenden Debetsaldos beizubringen. Maria S***** wies darauf hin, dass sie ... mehr lesen...
Norm: BWG idF BGBl 1993/532 §93 Abs2BWG 1996 §93 Abs3KWG §31WAG 1996 idF BGBl 1999/63 §23b
Rechtssatz: § 93 Abs 3 BWG spricht ausdrücklich vom "Einleger" beziehungsweise "aus einem legitimierten Konto berechtigten Einleger", der seinen "Anspruch nachweisen" muss. Nicht der in die Kontobezeichnung Aufgenommene und durch Zeichnungsberechtigung gegenüber der Bank Auftretende soll den Anspruch auf Auszahlung haben, sondern der "[berechtigte] Einle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsbeziehung des Klägers, eines in Deutschland ansässigen Arztes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, und der in Graz ansässig gewesenen Bank für H***** (im folgenden kurz: B*****) entwickelte sich nach den Feststellungen der Vorinstanzen chronologisch wie folgt: Am 14. 12. 1993 ersuchte der Kläger mit seiner Ehefrau (auch diese ist kroatische Staatsbürgerin) bei der B***** um Eröffnung eines Giro(Fremd)kontos lautend auf "05... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte im zweiten Rechtsgang mit Beschluß vom 9. Juli 1997 neuerlich Rechtsanwalt Dr. Roland Paumgarten gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter der Betroffenen. Zum Kreis seiner Agenden gehört ua die Verwaltung des Vermögens der Betroffenen und die Vertretung vor Gericht. Der Sachwalter erstattete am 7. April 1998 den (weiteren) Bericht ON 58 an das Erstgericht über den Stand des Vermögens der Betroffenen. Danach bestünden ua bei der O*****Aktiengesellschaf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Olga V*****, vertreten durch Dr. Christian Purkarthofer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1.) Erich A*****, 2.) Hilda E*****, beide vertreten durch Dr. Klaus Reisch und Dr. An... mehr lesen...
Norm: BWG §31BWG §32
Rechtssatz: Spareinlagen werden, wenn sie in Inhabersparurkunden verbrieft sind, durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen. Zu einem auf Eigentumsbeschaffung gerichteten Titel muß eine Übergabe der Sparurkunde hinzutreten. Entscheidungstexte 7 Ob 610/95 Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7... mehr lesen...
Norm: BWG §31BWG §32
Rechtssatz: Bei Inhabersparurkunden kann sich als Gläubiger nur deren Präsentant ausweisen. Daher ist auch eine Auskunftserteilung an die Vorlage der Urkunde gebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 610/95 Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 610/95 Veröff: SZ 69/119 8 Ob 120/20k Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IAABGB §905 IIABWG §31BWG §32KWG 1979 §18
Rechtssatz: Beim Abhebungsvorgang eines Geldbetrages auf Grund eines zur Vorweisung überreichten Sparbuches in den Räumlichkeiten eines Bankinstitutes handelt es sich um eine Holschuld, bei welcher Bereithaltung zur Abholung genügen muß. Entscheidungstexte 10 Ob 2035/96d Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 Ob 2035/96d Veröff... mehr lesen...
Norm: BWG §31KWG 1979 §19
Rechtssatz: Aus dem Charakter des Spareinlagevertrages ergibt sich, daß der Einleger eines Sparbuches gegen das Bankinstitut einen obligatorischen Rückforderungsanspruch hat. Entscheidungstexte 10 Ob 2035/96d Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 Ob 2035/96d Veröff: SZ 69/65 10 Ob 2335/96x Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §1393 Satz2 DABGB §1393 Satz3 DKWG 1979 §18BWG §31BWG §32 Abs4
Rechtssatz: Inhaberpapiere erfordern vom Inhaber keinen Nachweis seiner materiellen Berechtigung aus dem Papier. Die Unterscheidung der Wertpapiere danach, ob der Papierinhaber den Nachweis seiner materiellen Berechtigung zu erbringen hat, lässt bei Ausklammerung der Orderpapiere keinen Mischtyp zu: Entweder ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich, dann han... mehr lesen...
Begründung: Manfred O***, geboren am 4.April 1982, Christian O***, geboren am 1.Feber 1984, und Michael O***, geboren am 21.Jänner 1985, sind die (unehelichen) Kinder Rosalinda O*** und des Manfred H***. Die Mutter und die Kinder sind philippinische Staatsangehörige. Die Mutter lebt seit dem Jahre 1980 in Wien; sie ist im Neurologischen Krankenhaus der Stadt Wien, Rosenhügel, als Krankenschwester beschäftigt und bewohnt im Schwesternheim ein 20 m2 großes Zimmer. Sie verfügt über e... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Minderjährige bereits im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden war, ordnete das Erstgericht mit Beschluß vom 10.November 1987 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes bei den bisherigen Pflegeeltern Josef und Maria H*** in Rechberg an und gewährte den Eltern des durch deren nachfolgende Eheschließung legitimierten Kindes ein Besuchsrecht. Mit Beschluß vom 25.11.1988 dehnte das Erstgericht das bi... mehr lesen...
Begründung: Die beiden pflegebefohlenen Knaben sind Zwillinge. Sie kamen am 2. Februar 1987 zur Welt. Ihre Eltern hatten am 15. November 1974 geheiratet. Zur Zeit der Geburt der Zwillinge standen die Mutter im 31., der Vater im 47. Lebensjahr. Eine im August 1975 geborene Schwester der Zwillinge wächst in einer Pflegefamilie heran. Die Wohnverhältnisse der Eltern sind überaus beengt. Das Einkommen der Eltern beschränkt sich auf Leistungen des Arbeitsamtes an Notstandshilfe. Bereit... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. April 1987 überwies das Erstgericht auf Antrag des Jugendamtes die Minderjährigen Daniel und Isabella W*** der gerichtlichen Erziehungshilfe und ordnete ihre Unterbringung in einer Pflegefamilie an. Es stellte folgenden wesentlichen Sachverhalt fest: Die Mutter der beiden Kinder, Sylvia W***, geboren am 14. Februar 1967, die selbst bei Pflegeeltern und sodann bei ihrer Tante aufgewachsen ist, unterhielt schon im Jahr 1983 zu mehreren Männern gleich... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Rene W*** wurde ehelich geboren. Die Ehe seiner Eltern wurde im Jahre 1982 geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten wurden der Mutter Christine W*** übertragen. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Jugendamt, beantragte als besonderer Kurator im Sinne des § 21 JWG, den mj. Rene W*** der gerichtlichen Erziehungshilfe zu überweisen. Der Antrag wurde damit begründet, daß die erziehungsberechtigte Mutter aufgrund ihrer persönlichen Probleme, insbesonder... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Kinder, Alois und Maximiliane R***, lebten von 1977 bis Dezember 1981 und vom Februar 1982 bis November 1984 miteinander in Lebensgemeinschaft; im Laufe des Jahres 1986 nahmen sie die Lebensgemeinschaft wieder auf und heirateten schließlich am 8. August 1986, womit die Kinder legitimiert wurden. Mit Beschluß vom 11. März 1986 ordnete das Erstgericht für beide Kinder die gerichtliche Erziehungshilfe an, genehmigte die von der Bezirkshauptmannschaft... mehr lesen...