Die Klägerin brachte vor, daß sie von M als Kaution dessen von der beklagten Partei ausgestelltes Sparbuch mit einem Einlagenstand von 6000 S erhalten habe. Als der Kautionsfall eingetreten sei und die Klägerin dieses Sparbuch bei der beklagten Partei realisieren habe wollen, habe diese unter Hinweis darauf, daß sie selbst Forderungen gegen M habe, nur einen Betrag von 3965 S zur Auszahlung gebracht. Die beklagte Partei sei nicht berechtigt, Forderungen gegen den ursprünglichen Einleg... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist eine zu HRA 18 ... des Handelsregisters Wien protokollierte Kommanditgesellschaft, der Zweitkläger ihr persönlich haftender Gesellschafter. Zur Sicherung des auf §§ 1 und 7 UWG gestützten Anspruches der Kläger auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen untersagte das Erstgericht mit einstweiliger Verfügung vom 16. Mai 1977 den Beklagten im geschäftlichen Verkehr a) das planmäßige, sittenwidrige Abwerben von Dienstnehmern der Kläger und b) die Behauptung... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Bei der Haftung nach § 18 UWG handelt es sich um eine gegenüber den allgemeinen Passivlegitimation für Unterlassungsklagen nach dem UWG weitgehende zivilrechtliche Verantwortlichkeit, die auf den Inhaber des Unternehmens, somit für den Fall, daß dieser eine juristische Person ist, auf diese selbst, beschränkt bleibt und nicht auf ihre Organe ausgedehnt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Als Inhaber des Unternehmens im Sinne des § 18 UWG ist jene natürlich oder juristische Person anzusehen, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts im eigenen Namen führt. Entscheidungstexte 4 Ob 360/77 Entscheidungstext OGH 12.07.1977 4 Ob 360/77 Veröff: ÖBl 1978,43 (mit Anmerkung von Schönherr) 4 Ob 313/78 ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Wesentlich ist, dass der betreffende Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmers" begangen wurde. Dieser Begriff ist weit auszulegen (SZ 18/45; 4 Ob 394/76); er ist primär im organisatorischen Sinn zu verstehen und umfasst daher auch die Tätigkeit solcher Personen die zwar nicht Dienstnehmer oder Beauftragte des Unternehmers sind, dennoch aber, wenngleich nur in lockerer Form, in den Betrieb eingegliedert und in we... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Die Bestimmung über die Haftung für Angestellte und Beauftragte ist weit auszulegen. Personen, für die der Unternehmensinhaber haftet, sind solche, welche im Auftrag des Unternehmers etwa auf Grund eines Werkvertrages, eines Bevollmächtigungsvertrages, eines freien Dienstvertrages und ähnliches, bestimmte Arbeiten für das Unternehmen verrichten, aber auch Geschäftspartner des Inhabers des Unternehmens. Die Haftung ist ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: § 18 UWG ist § 13 Abs 3 d UWG nachgebildet. Der Wortlaut der Bestimmung des § 18 UWG wurde aber absichtlich anders gewählt, um eine verschärfte Haftung des Unternehmers und eine Erweiterung des Kreises der Personen, für die er haftet, über Bedienstete und Beauftrage hinaus, zum Ausdruck zu bringen (Schuster-Bonnott ÖBl 1970,34, SZ 18/45, ÖBl 1972,152, ÖBl 1966,34 ua). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Die Haftung nach § 18 UWG setzt grundsätzlich voraus, dass der als Haftender in Betracht Kommende die Möglichkeit hat, sich von der Haftung zu befreien, indem er kraft seiner Beziehung zum Dritten für die Abstellung der Wettbewerbsverstöße dieses Dritten sorgt. Entscheidungstexte 4 Ob 359/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 359/75 Beisatz: Liquidatio... mehr lesen...
Norm: AO §53AO §55c Abs2UWG §18
Rechtssatz: Hat der Schuldner des Liquidationsausgleiches den Wettbewerbsverstoß selbst begangen, ist er unabhängig davon verantwortlich, ob er für Wettbewerbsverstösse, die von anderen Personen im Rahmen der Abwicklung des Liquidationsausgleiches begangen werden, zu haften hätte. Entscheidungstexte 4 Ob 359/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob... mehr lesen...
Norm: AO §53AO §55c Abs2UWG §18
Rechtssatz: Der Schuldner des Liquidationsausgleichs ist nicht "Inhaber des Unternehmens" im Sinne des § 18 UWG, weil diese Qualifikation voraussetzt, daß der Betreffende das Unternehmen kraft eigenen Rechtes führt. Entscheidungstexte 4 Ob 359/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 359/75 Beisatz: Liquidationsausgleich (T1) Veröff: SZ 48/137... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragte zur Sicherung ihrer mit Klage geltend gemachten Unterlassungsansprüche eine einstweilige Verfügung, mit der dem Beklagten verboten werde 1. die Ankündigung eines Ausverkaufes oder einer ausverkaufsähnlichen Veranstaltung mit dem Slogan "Liquidationsverkauf" außerhalb eines Konkursverfahrens und/oder ohne besondere Bewilligung der Gewerbebehörde und die Verwendung einer Geschäftsstampiglie und/oder die Ankündigung in anderer Art mit den Worten "Handelsger... mehr lesen...
Norm: UWG §7 E1UWG §7 F1UWG §18
Rechtssatz: Die Wahrheit des Vorwurfes, "die Firma" des Klägers habe die Redaktion einer Zeitung "hineingelegt" und den "kostenlosen Leserdienst" dieses Blattes "mißbraucht", ist dann erwiesen, wenn feststeht, daß ein Angestellter des Klägers die betreffenden Handlungen im Betrieb und im Interesse des Unternehmens gesetzt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 319/74 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §2 A4UWG §18
Rechtssatz: Der Unternehmensinhaber kann wegen Verstoßes gegen § 2 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, auch wenn er von der wettbewerbswidrigen Handlung seines Angestellten keine Kenntnis hat. Entscheidungstexte 4 Ob 319/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 319/74 Veröff: DZ-Leserdienst (T1) Veröff: ÖBl 1974,137 ... mehr lesen...
Norm: JWG §17JWG §18 Z1
Rechtssatz: Der Amtsvormund hat das Recht, ohne Genehmigung des Gerichtes Vereinbarungen nicht nur über die Höhe des Unterhalts, sondern auch über die Zahlungsmodalitäten, insbesondere über die Leistungsfrist zu schließen, mag auch der Unterhalt vom Gericht bestimmt worden sein. Entscheidungstexte 3 Ob 44/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 3 Ob 44/74 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2UWG §18
Rechtssatz: Aktivlegitimation des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personalgesellschaft (hier Komplementär) zur Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstößen eines Gesellschafters, die sich gegen die Gesellschaft richten. Entscheidungstexte 4 Ob 330/73 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 330/73 ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Hat sich jemand zur Unterlassung von Wettbewerbshandlungen verpflichtet, so ist es unbeachtlich, ob ein späteres Zuwiderhandeln auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Dienstgeber geschah oder nicht oder ob der Kläger hiebei auf ausdrückliche Anweisung des Dienstgebers gehandelt hat oder nicht. Das Gesetz kennt einen derartigen Ausschluß der Verantwortlichkeit nur in gewissen strafrechtlichen Fällen, nicht aber... mehr lesen...
Über eine gemäß § 36 EO beim Titelgericht eingebrachte Klage hatte das Erstgericht durch einen Einzelrichter als Handelsgericht, das Berufungsgericht unter Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters verhandelt und entschieden. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob das Verfahren des Berufungsgerichtes nicht an einer (auch von Amts wegen wahrzunehmende... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z7
Rechtssatz: Die Befreiung der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund von der Rechnungslegungspflicht bezieht sich auch auf die Schlußrechnung. Entscheidungstexte 6 Ob 312/69 Entscheidungstext OGH 17.12.1969 6 Ob 312/69 Veröff: EvBl 1970/148 S 241 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4UWG §18
Rechtssatz: Haftung des Unternehmers für unrichtige, auf einem Irrtum seines Angestellten beruhende Preisangaben in einem Zeitungsinserat. Entscheidungstexte 4 Ob 310/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 4 Ob 310/68 Veröff: ÖBl 1968,133 4 Ob 315/69 Entscheidungstext OGH 11.04.1969 4 Ob 315/69 Ähnlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EG über die Erweiterung des Wirkungskreises der Berufsvormundschaften BGBl 1928/194 §3JWG §18 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit bzw Voraussetzungen einer Klage auf Feststellung der Nichtvaterschaft nach einem Anerkenntnis vor dem Jugendamt. (Unter Berücksichtigung der Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des JWG sowie der bisherigen Judikatur und der davon abweichenden Lehre in Klang 2.Auflage). Ents... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z7
Rechtssatz: Die Befreiung des Amtsvormundes von der Verpflichtung, die Vermögenswerte seines Mündels unter Sperre zu legen, betrifft auch das dem Mündel während der Dauer der Amtsvormundschaft zugekommene Vermögen. Entscheidungstexte 4 Ob 542/67 Entscheidungstext OGH 05.09.1967 4 Ob 542/67 Veröff: RZ 1968,75 Europe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §98 Abs1BWG §38 Abs2 Z4KWG 1979 §18KWG 1979 §39KWG 1979 §47 Abs1 litbNBG §74ÖPSKG §32
Rechtssatz: Auskunftspflicht der Kreditinstitute über ein Bankkonto (oder eine Einlage) an das Abhandlungsgericht, außer es ergibt sich aus der Kontobezeichnung, dass es nicht in den Nachlass fällt. Entscheidungstexte 6 Ob 48/66 Entscheidungstext OGH 23.02.1966 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238ABGB §262AußStrG §203 ffAußStrG §217JWG §18 Z7
Rechtssatz: Es ist mit §§ 238, 262 ABGB offenbar unvereinbar, eine von einem solchen Dritten dem Gericht übermittelte Abrechnung, solange sich der Vormund nicht mit ihr identifiziert hat, als Abrechnung (Schlußrechnung) zu behandeln, durch einen Sachverständigen (auf Kosten des Mündels) überprüfen zu lassen und dergleichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §238ABGB §262AußStrG §203 ffAußStrG §217JWG §18 Z7
Rechtssatz: § 18 Z 7 JWG befreit die Bezirksverwaltungsbehörde nicht von der durch §§ 238, 262 ABGB, 217 AußStrG normierten Verpflichtung, das vorhandene Vermögen und seine Übergabe an das volljährig gewordene Mündel auszuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 137/64 Entscheidungstext OGH 08.10.1964 1 Ob 137/64 ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Die Haftung des Unternehmers nach § 18 UWG setzt voraus, dass der Täter im Betrieb des Unternehmens, dh das Glied der Organisation des Unternehmens, gehandelt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 331/63 Entscheidungstext OGH 26.06.1963 4 Ob 331/63 Veröff: ÖBl 1964,28 4 Ob 331/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Z3
Rechtssatz: Zur Frage der Bedeutung eines gemäß § 18 Z 3 JWG abgeschlossenen "vorläufigen" Unterhaltsvergleiches. Entscheidungstexte 5 Ob 274/61 Entscheidungstext OGH 13.09.1961 5 Ob 274/61 5 Ob 696/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 5 Ob 696/82 European Case L... mehr lesen...
Norm: ZPO §26JWG §18 BGBl 1954/99
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde darf nicht nur eigene, sondern auch fremde, allenfalls auch Ersuchen der zuständigen ausländischen Behörde auch ausländische Mündel vertreten. Entscheidungstexte 1 Ob 64/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 1 Ob 64/59 Veröff: JBl 1959,503 = SZ 32/36 4 Ob ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die deutsche Staatsangehörige ist, begehrt in ihrer am 14. Februar 1958 eingebrachten Klage, den ihr seinerzeit zugesprochenen Unterhaltsbeitrag von 100 S bzw. 165 S ab dem Klagstag bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr (4. Oktober 1958) auf 390 S zuzüglich der Kinderbeihilfe von 115 S monatlich zu erhöhen. Der Kläger ist durch das Bezirksjugendamt für den 1./8./9. Bezirk in Wien vertreten. Dem Bezirksjugendamt ist vom Amtsvormund des Klägers, das ist vom B... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Der Umstand, daß die "andere Person" im Sinne des § 18 UWG ein rechtlich selbständiges Unternehmen ist, schließt das Bestehen des nach dem Gesetz für die Haftung erforderlichen Zusammenhanges nicht aus, wenn dieses Unternehmen in die Vertriebsorganisation des anderen Unternehmens eingegliedert ist. Maßgebend für den Dritten, der keinen Einblick in die internen Beziehungen der Vertragspartner hat, ist der objektive Ansc... mehr lesen...
Norm: GBG §21WWG §18
Rechtssatz: Die Stadt Wien gibt im Falle des Eintrittes an Stelle eines Käufers in einen Kaufvertrag ein, wenn auch als "Bescheid" bezeichnete, rechtsgeschäftliche, auf die Auswechslung eines Vertragspartners abzielende, Willenserklärung ab; da keine Entscheidung oder Verfügung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes getroffen wird, bleibt die Sache im Privatrecht verstrickt. Auch die Stadt Wien kann deshalb in einem solche... mehr lesen...