Begründung: Der Kläger ist am 17. 11. 1990 geboren. Seine Mutter, die österreichische Staatsbürgerin ist, wandte sich noch im November 1990 an das Jugendamt der beklagten Partei. Am 24. 7. 1991 erteilte sie der beklagten Partei die schriftliche Zustimmung, als Sachwalter für ihr uneheliches Kind zur Feststellung der Vaterschaft und für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche tätig zu werden. Sie gab an, sie habe im empfängniskritischen Zeitraum (19. 1. 1990 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Notar und hat seinen Amtssitz in G*****. Er ist nach der Einteilung des Gerichtskommissariates für die Bezirke G***** und G*****-Umgebung außerhalb seines Amtssitzes auch für die Marktgemeinde J***** zuständig. Mit Bescheid vom 23. 4. 1997 verpflichtete die Notariatskammer für Steiermark den Beklagten gem § 31 Abs 2 NO, periodische Amtstage in der Marktgemeinde J*****abzuhalten; der Beklagte hatte zuvor ein entsprechendes Ansuchen gestellt.... mehr lesen...
Norm: HGB §128UWG §18
Rechtssatz: Die bisherige Rechtsprechung kann demnach insoweit nicht aufrecht erhalten werden, als sie die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft mit § 128 HGB begründet. Seine Haftung muss jedenfalls dann verneint werden, wenn er am Wettbewerbsverstoß nicht beteiligt war und schon kraft Gesetzes gar keine Möglichkeit hatte, den Wettbewerbsverstoß zu unterbinden. ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt die Stiftsapotheke S*****; der Zweitbeklagte ist nicht vertretungsbefugter Gesellschafter der Erstbeklagten. Er ist für die Buchhaltung zuständig und weder mit der Herstellung von Arzneimitteln noch mit dem Verkauf in der Apotheke befaßt. Konzessionär der Apotheke ist Mag. Dieter G*****, der unter der Firma "G*****-Pharma" auch ein Einzelhandelsunternehmen betreibt. Er ist vertretungsbefugter Gesellschafter der Erstbeklagten. Die G*****-Ph... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist die Schwiegertochter der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Die Klägerin eröffnete am 21. 2. 1997 das Sparbuch mit der Nummer ***** bei der R***** in deren näher bezeichneter Filiale (im folgenden nur Bank) und zahlte am selben Tag 100.000 S auf das Sparbuch ein. Das Sparbuch lautet auf Überbringer und trägt das Losungswort "M*****". Am 9. 9. 1997 meldete die K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern. Dieser Vorteil muß mit der Hauptware (Hauptleistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, daß er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zum Erwerb der Hauptware (Hauptleistung) zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in der Entscheidung 4 Ob 319/97h die Frage, ob die Werbebeschränkung des § 25 ÄrzteG auch dann anzuwenden ist, wenn eine Krankenanstalt für ärztliche Leistungen wirbt, mit ausführlicher
Begründung: bejaht. Auch schon das Vorliegen einer ausführlich begründeten Entscheidung kann dazu führen, daß keine erhebliche Rechtsfrage mehr vorliegt, wenn - wie hier - keine stichhaltigen Argumente vorgebracht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Optiker in Graz; die Erstbeklagte, deren alleiniger Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, vertreibt österreichweit in ihren Filialen Optikerwaren sowie Kameras und Fotomaterial, Radio- und Fernsehgeräte, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte, EDV-Hardware und -Software, Telefone und Telefonzusatzgeräte, Diktaphone und Schreibmaschinen samt Zubehör und Verbrauchsmaterial. Der Brillensektor macht bei der Erstbeklagten 35 % des Gesamtumsatzes aus. Ab Ende Nov... mehr lesen...
Begründung: Am 19.10.1994 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber der Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich, es ab sofort zu unterlassen, in Prospekten zur Verkaufswerbung für die von ihr unter der Bezeichnung "E*****DESIGN" vertriebenen Türbeschläge das Modell L*****mit der Bezeichnung "H44P8,5" als "Messing poliert" und das Modell L*****zweiteilig mit der Bezeichnung "H44RG8,5" als "Messing verchromt" zu bezeichnen. Nach Abschluß des Vergleiches verfaßte der Geschäfts... mehr lesen...
Norm: WrKAG §24RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen ÄrztekammerUWG §18
Rechtssatz: Nach § 24 WrKAG ist es der Beklagten verboten, selbst oder durch andere physische oder juristische Personen bestimmte Informationen zu geben. Das Verbot, durch andere Personen in gesetzwidriger Weise zu informieren, findet sich für den Arzt in Art 6 der Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit". Art 6 leg cit setzt aber nichts anderes fest, als nach § 18 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt in Wien 6, Mariahilfer Straße 85/87, ein Zahnambulatorium. Die Zweitbeklagte gibt für ihre Mitglieder das Monatsmagazin "Kompetenz" heraus, das in einer Auflage von rund 280.000 Stück in ganz Österreich verbreitet wird. Die Drittbeklagte ist bei der Zweitbeklagten angestellt; sie verfaßte für die Ausgabe Nr. 1/1996 vom 15.1.1996 einen Artikel, der folgenden Inhalt hatte: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Haftung nach § 18 UWG ist wesentlich, daß der Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmens" der beklagten Partei begangen wurde. Dieser Begriff ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen; er ist primär im organisatorischen Sinn zu verstehen und umfaßt deshalb auch die Tätigkeit solcher Personen, die zwar nicht Arbeitnehmer oder Beauftragte des Unternehmens sind, dennoch aber, wenngleich nur in lockerer... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1992 begann der Beklagte mit fünf anderen Universitätsprofessoren bzw Institutsvorständen der Karl-Franzens-Universität in Graz mit der Vorbereitung eines Antrages an den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (im folgenen FWF) zwecks Förderung des interdisziplinär angelegten Spezialforschungsprojektes "Moderne" an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät. Dem in sechs Teilbereiche gegliederten Projekt wurden sechs Projektleiter zugeordnet, die f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, die bei der Klägerin einen Kredit aufgenommen hatte. Der Beklagte übernahm die Bürgschaft für diesen Kredit. Er erhielt von einem in einer Filiale der Klägerin beschäftigten Angestellten der Klägerin sicherungsweise ein Sparbuch mit einer Einlage von 500.000 S. Aussteller des Sparbuchs war die Klägerin. Mit der am 25.7.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin, gestützt auf den Bü... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluß vom 26.9.1996 (ON 3) bewilligte das Erstgericht der betreibendeen Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 3.9.1996, 38 Cg 60/96a, zur Durchsetzung ihres Anspruches auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes periodische Druckschriften, insbesondere die periodische Druckschrift "G*****", zu verlegen und/oder zu vertreiben und/oder zu ... mehr lesen...
Norm: JWG §18 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 18 JWG § 18 Z 5 JWG aufgehoben durch UeKindG BGBl 1970/342 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102262 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_000JWG00018_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IAABGB §905 IIABWG §31BWG §32KWG 1979 §18
Rechtssatz: Beim Abhebungsvorgang eines Geldbetrages auf Grund eines zur Vorweisung überreichten Sparbuches in den Räumlichkeiten eines Bankinstitutes handelt es sich um eine Holschuld, bei welcher Bereithaltung zur Abholung genügen muß. Entscheidungstexte 10 Ob 2035/96d Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 Ob 2035/96d Veröff... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §25 Abs1RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art6UWG §18
Rechtssatz: Die dem Arzt in Art 6 der Richtlinie auferlegte Verpflichtung, in zumutbarer Weise dafür zu sorgen, daß standeswidrige Werbung für ihn durch Dritte, insbesondere durch Medien, unterbleibt, ist in gesetzeskonformer Weise dahin auszulegen, daß der Arzt für eine standeswidrige Werbung durch Dritte einzustehen hat, wenn er eine - zumutbare - r... mehr lesen...