Begründung: Dem Betroffenen ist es infolge einer Demenz nicht mehr möglich, seine Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu regeln. Mit Beschluss vom 17. 7. 2002 wurde ihm ein Sachwalter für die Besorgung aller Angelegenheiten bestellt. Bereits im Zuge der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für finanzielle Angelegenheiten wurden mit Beschluss vom 15. 6. 2002 sämtliche Konten und Sparbücher des Betroffenen gesperrt. In seinem Testament vom 12. 8. 1996 erwähnte der Betr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr.Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Graz, wider die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Im Ministerrat vom 14. 05. 2002 beschloss die Österreichische Bundesregierung, den Bundesminister für Finanzen zu ermächtigen, die Staatliche Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft zu beauftragen, 100 % der Aktien der Österreichischen Postbus AG an die Österreichischen Bundesbahnen abzugeben. Ein dementsprechender Beschluss samt Auftrag an den Vorstand wurde in der Hauptversammlung der ÖIAG am 06. 06. 2002 gefasst. Der Bundesminister für Finanzen führte in s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Erfüllungsgehilfenhaftung der beklagten Partei nach § 1313a ABGB: Zur Erfüllungsgehilfenhaftung der beklagten Partei nach Paragraph 1313 a, ABGB: Nach den Feststellungen (S 10 in ON 42) hatte die spätere Erblasserin einen guten Bekannten, den Hauptkassier der beklagten Partei, nicht nur mit der Anlegung eines Sparbuches beauftragt, sondern diesen auch ersucht, das Sparbuch zu "behalten" (gemeint: für sie aufzubewahren... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. F***** GmbH, 2. F.***** GmbH, *****, beide vertreten durch Dr. Peter Lambert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteie... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Ein Großhändler, der vom Erzeuger Waren kauft und diese weiterverkauft, wird als Auftraggeber eines Inserats nicht im Betrieb des Unternehmens des Erzeugers tätig, weil die zwischen einem Erzeuger und einem Großhändler zustandekommenden Kaufverträge regelmäßig keine rechtliche Möglichkeit eröffnen, auf das Werbeverhalten des Großhändlers Einfluss zu nehmen. Mit einem Lieferboykott wird keine vertragliche Befugnis ausge... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Hat der Unternehmer für das weisungswidrige Verhalten eines Außendienstmitarbeiters einzustehen, dessen Aufgabe es ist, dem Unternehmen Kunden zuzuführen, so kommt es nicht auf eine - bei weisungswidrigem Verhalten regelmäßig nicht vorliegende - Wettbewerbsabsicht des Unternehmers an, sondern maßgebend ist, ob der Mitarbeiter in der Absicht handelt, den Wettbewerb des Unternehmers zu fördern. Die fehlende Wettbewerbsab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt einen Handel mit Forstseilwinden und Forstgeräten; die Beklagte vertreibt Seilwinden und Forstanhänger. Die Seilwinden beider Streitparteien werden auch in Südtirol verkauft. Die Firma der Beklagten lautete bis 1999 "K***** K***** Gesellschaft mbH". In den Ausgaben der Druckschrift "Südtiroler Landwirt" vom 2. 3. 2001, 16. 3. 2001, 30. 9. 2001 und 13. 4. 2001 war ein Inserat mit folgendem Text eingeschaltet: "Original K***** Forstseilwinden bei k***... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben Telekommunikationsdienste. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der Post und Telekom Austria AG. Die Beklagte wurde 1998 gegründet. Sie wirbt intensiv um Kunden im Festnetzbereich. Die Beklagte bedient sich bei der Werbung um Kunden der Z*****GmbH, die ihrerseits mit zwei anderen Unternehmen zusammenarbeitet. Die Z*****GmbH hat der Beklagten bisher insgesamt 60.000 Kunden zugeführt. Sämtliche Vertriebspartner der Beklagten sind angewiesen, b... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Dass die Verlegerin die materiell-rechtliche Funktion des Verlegers insoweit nicht persönlich ausübt, als sie den redaktionellen Teil nicht selbst gestaltet, sondern seine Gestaltung der Medieninhaberin überlässt, kann nichts daran ändern, dass der behauptete Verstoß im Betrieb des Unternehmens erfolgte und die Verlegerin dafür als (Medien-)Unternehmer einzustehen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin vertreibt Geberit Produkte auf dem österreichischen Markt. Die Zweitklägerin ist ein Muttergesellschaft der Erstklägerin. Für sie ist die internationale Marke IR 571872 "GEBERIT" (Wortmarke) mit Schutz für Österreich ua in der Warenklasse 11 für Sanitärprodukte eingetragen. Die Zweitklägerin hat die Erstklägerin - durch einen Oberlizenzvertrag der Zweitklägerin mit der GEBERIT ***** AG in Verbindung mit dem Linzenzvertrag zwischen letzterer Gesellschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte stellt Aufzuganlagen her. Sie ließ in der "Raiffeisenzeitung" vom 16. Dezember 1999 ein Inserat schalten, das für ihr Unternehmen warb. Teil dieses Inserats waren zwei Lichtbilder, auf denen Bauteile von Aufzugsanlagen abgebildet waren. Diese Lichtbilder wurden vom Kläger aufgenommen, zeigten Teile einer Aufzugsanlage einer Mitbewerberin der Erstbeklagten und wurde ohne Zustimmung des Klägers für das Inserat verwendet. Der Zweitbeklagte leitet d... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 18 UWG ist erforderlich, dass die Handlung der "anderen Person" in den gewerblichen Tätigkeitsbereich des Unternehmensinhabers fällt. Entscheidungstexte 4 Ob 134/01m Entscheidungstext OGH 12.09.2001 4 Ob 134/01m Veröff: SZ 74/151 4 Ob 76/03k Entscheidungstext OGH 29.04.2003 ... mehr lesen...
Begründung: Die in Malta ansässige Klägerin, die über eine Zweigniederlassung in G***** verfügt, bietet Telefondienstleistungen unter Verwendung sogenannter "Mehrwertnummern" an, also von Telefonnummern, bei denen höhere Gebühren verrechnet werden. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Unternehmen, die solche Mehrwertnummern vermitteln, zur Verfügung stellen oder betreiben. Um mögliche Kunden auf ihre Telefondienstleistungen aufmerksam zu machen, inseriert die Klägerin in Ze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hatte seine Unterlassungsansprüche zunächst gegen die beklagten Parteien als (unmittelbare) Täter gerichtet. Er hat dann in seinem Rekurs gegen die Abweisung der begehrten einstweiligen Verfügung und später in der Tagsatzung vom 27. 5. 1999 sein Begehren darauf gestützt, dass die Beklagten das Auftreten der Vertreterin des Wiener Tierschutzvereins hätten verhindern können und es nur durch ihre Nachlässigkeit z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte räumte Ende 1994 ihrer Kundin Maria S***** einen Überziehungskredit von 770.000 S ein. Der Überziehungsrahmen auf ihrem Girokonto betrug damit insgesamt 1,5 Mio S, der in der Folge überschritten wurde. Maria S***** wurde daher zu Ostern 1995 von ihrer Kundenbetreuerin Patricia S*****, die von der Beklagten inzwischen entlassen wurde, aufgefordert, eine Besicherung des aushaftenden Debetsaldos beizubringen. Maria S***** wies darauf hin, dass sie ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist für die Haftung des Inhabers eines Unternehmens nach § 18 UWG wesentlich, dass der betreffende Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmers" begangen wurde. Dieser Begriff ist weit auszulegen und umfasst auch die Tätigkeit solcher Personen, die zwar nicht Dienstnehmer oder Beauftragte des Unternehmens sind, dennoch aber - wenngleich nur in lockerer Form - in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bescheinigt ist (wie schon im Verfahren zu 4 Cg 47/99i des Erstgerichtes = 4 Ob 243/99k des Obersten Gerichtshofes zwischen der Klägerin und der T***** Handelsgesellschaft, in der Folge T*****), dass die T*****, deren Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der Beklagte ist, zumindest zwischen März 1999 und März 2000 Fugendübel erzeugte und anbot, die mit jenen Fugendübeln der Klägerin, wie sie während aufrechtem L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gem § 18 UWG hat der Unternehmer auch für das Handeln sonstiger Geschäftspartner einzustehen, wenn diese in seinem geschäftlichen Interesse und im Zusammenhang mit seinem Betrieb tätig werden und er aufgrund seiner vertraglichen Beziehungen zum Dritten in der Lage gewesen wäre, den Wettbewerbsverstoß zu verhindern. Dabei kommt es nur auf die - sich aus dem Wesen des Rechtsverhältnisses zum Dritten ergebende - rechtliche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter "original" - der etymologischen Herkunft dieses Wortes vom lateinischen origo (= Ursprung) entsprechend - auch eine Herkunftsangabe; "original" hat - jedenfalls in bestimmten Verbindungen - die gleiche Bedeutung wie "echt". "Original" wird aber nicht nur als Hinweis auf eine bestimmte geographische Herkunft, sondern auch auf eine bestimmte Beziehung zum Namensträger verstanden... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1990 sind ua die verpflichteten Parteien gegenüber der betreibenden Partei als Gesamtrechtsnachfolgerin der dort klagenden Partei schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" einschließlich deren Regionalausgaben Gratisgaben mit eigenständigem Verkehrswert, insbesondere eine Gratissonnenbrille, anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren, wenn für den Erhal... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 16. 9. 1991, AZ 38 Cg 105/90, ist die verpflichtete Partei gegenüber der betreibenden Partei schuldig, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich dem Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der seit 1982 erscheinenden Zeitschrift "Gewinn" und Gesamtrechtsnachfolgerin der Berechtigten an der österreichischen Wortbildmarke "Gewinn" mit Priorität 24. 3. 1986 für die Klassen 9 (Schallplatten), 16 (Papier und Papierwaren, Zeitschriften und Künstlerbedarfsartikel) sowie 35 (Werbung). Darüber hinaus ist sie Berechtigte der am 25. 6. 1999 angemeldeten Wortmarke "Gewinn" mit Priorität 17. 11. 1999, die sich auf die genannten Klas... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 20 Abs 1 UWG verjähren Unterlassungsansprüche nach diesem Gesetz sechs Monate, nachdem der Anspruchsberechtigte von der Gesetzesverletzung und von der Person des Verpflichteten erfahren hat; ohne Rücksicht darauf drei Jahre nach der Gesetzesverletzung. Für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist für den auf § 1 UWG gegründeten Verstoß der (insoweit für die Klägerin bereits im Juni 1996 als "Verpflichtete" fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein ausgebildeter Apotheker, betreibt als Einzelkaufmann in J***** ein Unternehmen mit der Bezeichnung "G*****". Dabei beschäftigt er 12 Mitarbeiter. In St. L***** betreibt die Firma G***** & R***** OHG die "Stiftsapotheke". Die persönlich haftenden Gesellschafter sind der Kläger und Mag. Helmut R*****. Der Kläger vertritt die OHG seit 1. 4. 1993, Mag. R***** ist nicht vertretungsbefugt. Konzessionär der Stiftsapotheke ist der Kläger, der auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein ausgebildeter Apotheker, betreibt als Einzelkaufmann in J***** ein Unternehmen mit der Bezeichnung "G*****". Dabei beschäftigt er 12 Mitarbeiter. In St. L***** betreibt die Firma G***** & R***** OHG die "Stiftsapotheke". Die persönlich haftenden Gesellschafter sind der Kläger und Mag. Helmut R*****. Der Kläger vertritt die OHG seit 1. 4. 1993, Mag. R***** ist nicht vertretungsbefugt. Konzessionär der Stiftsapotheke ist der Kläger, der auc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung jede Information im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes durch Beiträge in Printmedien, in denen sein Name wiederholt und auffällig genannt wird, wenn diese mit einer Anzeige verbunden sind, verboten. Grundlage dieses Unterlassungsgebots waren redaktionelle Fachartikel in zwei Ausgaben einer gratis an Haushalte verteilten Zeitung, in denen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung für den unbefangenen Durchschnittsadressaten der Äußerung (MR 1995, 137 - Justizausschussvorsitzender; ÖBl 1996, 134 - Leserverblödung; SZ 71/96 = MR 1998, 269 [Korn] - Schweine-KZ uva). Wendungen, die bei verkehrsüblicher flüchtiger Kenntnisnahme zu Missverständnissen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte war persönlich haftender Gesellschafter der ursprünglich erstbeklagten ***** Dr. Heinrich S***** KG, die mittlerweile mit Einbringungsvertrag vom 28. 8. 1997 in die ***** Dr. Heinrich S***** GmbH - welche mit Zustimmung des Klägers anstelle der KG als Erstbeklagte in den Prozess eingetreten ist (AS 333) - eingebracht wurde. Der Zweitbeklagte ist überdies sowohl Geschäftsführer der Erstbeklagten als auch der Drittbeklagten. Der Kläger ist... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Sänger selbstständig tätig; er erhält Aufträge von verschiedenen Veranstaltern, meist von Theaterbetreibern, aber auch von kommunalen Kulturämtern. Die Erstbeklagte ist ein Verein mit Sitz in G*****, der musikalische Darbietungen produziert; der Zweitbeklagte ist der Vereinsobmann. Der Kläger wirkte 1997 an Produktionen der Beklagten mit, und zwar an "The Songs of Andrew Lloyd Webber" und an "Broadway Melody". Beide Produktionen sollten auch 1998... mehr lesen...