RS OGH 1990/9/18 4Ob88/90, 4Ob105/91, 4Ob2/92, 4Ob2206/96g, 4Ob2200/96z, 4Ob96/19z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1990
beobachten
merken

Norm

UWG §1 C4
UWG §1 C5a
UWG §14 B1
UWG §14 B2

Rechtssatz

Gewerbetreibende verschiedener Branchen können auch durch eine Wettbewerbshandlung in eine wettbewerbliche Beziehung zueinander treten, ohne dass der Absatz der beiderseitigen ungleichartigen Waren oder Leistungen beeinträchtigt wird; in einem solchen Fall wird zugleich mit der Wettbewerbshandlung ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründet. Das gilt insbesondere bei Tatbeständen der Rufausbeutung oder der individuellen Behinderung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 88/90
    Entscheidungstext OGH 18.09.1990 4 Ob 88/90
    Veröff: MR 1991,73
  • 4 Ob 105/91
    Entscheidungstext OGH 03.12.1991 4 Ob 105/91
    Vgl auch
  • 4 Ob 2/92
    Entscheidungstext OGH 14.01.1992 4 Ob 2/92
    Vgl auch; Veröff: MR 1992,122
  • 4 Ob 2206/96g
    Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2206/96g
    Auch; nur: Gewerbetreibende verschiedener Branchen können auch durch eine Wettbewerbshandlung in eine wettbewerbliche Beziehung zueinander treten; in einem solchen Fall wird zugleich mit der Wettbewerbshandlung ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründet. (T1)
    Beisatz: Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis. (T2)
  • 4 Ob 2200/96z
    Entscheidungstext OGH 29.10.1996 4 Ob 2200/96z
    nur T1; Beisatz: Für das nach § 1 UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, daß sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht. (T3)
  • 4 Ob 96/19z
    Entscheidungstext OGH 19.12.2019 4 Ob 96/19z
    Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0077712

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten