Begründung: Die im August 1977 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entsprossen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 28. 9. 1994 aus dem Verschulden beider Teile rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft hatte mit dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung am 5. 7. 1994 geendet. Der Antragsteller "erbte" nach dem Tod seines Vaters je zur Hälfte mit seinem Bruder ein Kajütboot, eine Liegenschaft in Maria Anzbach und eine weitere Liegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Antragstellerin beantragte in erster Instanz den Ausspruch, dass dem Antragsgegner "das Alleineigentum" an einer bestimmten Liegenschaft gegen eine Ausgleichszahlung von 109.009,25 EUR "verbleibt". Das Erstgericht gab dem ersteren Begehren statt, wies jedoch den Antrag auf Leistung einer Ausgleichszahlung zur Gänze ab. Die Antragstellerin wendete sich im Rekurs gegen die Abweisung dieses Antrags und strebte in zweiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt Bankgeschäfte und schließt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit laufend auch Kredit- und Darlehensverträge mit Verbrauchern ab. Sie verwendete zum Abschluss der vor dem 31. 3. 2003 abgeschlossenen Kreditverträge mit Konsumenten Vertragsformulare mit einem weitgehend vorgegebenen Standardtext. Jeweils vor Abschluss eines Kreditvertrages besprach ein Sachbearbeiter der Beklagten den Inhalt des Vertragsformulars mit dem jeweiligen Kreditnehmer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass das Unterlassungsgebot zu weit gefasst sei. Das Unterlassungsgebot beziehe sich auf sämtliche, von beiden Zeitschriften angebotene Vorspann-Artikel und auf sämtliche Möglichkeiten der irreführenden Anpreisung. Es sei auf die konkrete Verletzungshandlung sowie auf ähnliche Fälle einzuschränken. Die Beklagte gesteht damit selbst zu, dass der Kläger nicht gehalten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bietet die Betreuung und Pflege von Haustieren, insbesondere das "Gassi-Gehen" mit Hunden („Dogwalking") an und wirbt für ihre Dienstleistungen im Internet unter der Domain „www.dogwalking.at". Sie hat ihr Gewerbe zum Gewerberegister angemeldet. Die Beklagte bietet ebenfalls die Betreuung und Pflege von Haustieren an. Im Dezember 2001 machte die Klägerin folgenden von ihr verfassten Text auf ihrer Website sichtbar: "Sie wollen für uns arbeiten? Wenn Sie si... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN uva; RIS-Justiz RS0079899). Begehrt die Klägerin - wie im vorliegenden Fall - auch Urt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr strittig, ob der Beklagte für Wettbewerbsverstöße der ***** GmbH sowie von Ing. K***** als Inhaber der Domain "www.zahntaxi.at" verantwortlich gemacht werden kann. Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den unmittelbaren Täter (Störer), sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers. Für wettbewerbswidriges Verha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Unterbrechungsantrag : Die Vorinstanzen haben den Unterbrechungsantrag der Geschäftsführer abgewiesen. Dagegen ist gemäß § 19 Abs 3 FBG kein Rechtsmittel zulässig, weil kein Fall einer zwingend vorgeschriebenen Verfahrensunterbrechung vorliegt (RIS-Justiz RS0106006). 1. Zum Unterbrechungsantrag : Die Vorinstanzen haben den Unterbrechungsantrag der Geschäftsführer abgewiesen. Dagegen ist gemäß Paragraph 19, Absatz 3, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet Telefonmehrwertdienstleistungen, Livecamdarbietungen sowie Partnervermittlungen im Internet an. Die Erstbeklagte betreibt einen Internetauftritt, der Telefonkontaktvermittlungen und Partnervermittlungen anbietet. Die Zweitbeklagte speichert als Diensteanbieter die Daten der Erstbeklagten in deren Auftrag (Host-Provider). Für die Zurverfügungstellung von Speicherplatz und für die Domainverwaltung des Internetauftritts der Erstbeklagten hat s... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die von einem in Ungarn lebenden Vater begehrte sofortige Rückgabe seines Kindes, das die Mutter im Anschluss an einen Besuch widerrechtlich in Österreich behielt, nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 BGBl 1988/512 (im Folgenden nur HKÜ). Die am 11. Oktober 1994 geborene Renáta ist die eheliche Tochter ihrer rechtskräftig geschiedenen Eltern, alle drei sind un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß § 4 Z 2 UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach § 6 Abs 2 UVG von derzeit EUR 214,- Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß Paragraph 4, Ziffer 2, UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach Paragraph 6, Absatz 2, UVG von derzeit EUR 214,- monatlich und bestellte mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 30. April 2003 verstorbenen Dipl. Arch. Herta L*****, geboren am 15. Mai 1923, erließ das Erstgericht am 6. 2. 2004 den "Mantelbeschluss", mit dem es das Inventar zu Gericht annahm, die erbliche Tochter Mag. Ute L***** abhandlungsbehördlich zu verschiedenen Verfügungen ermächtigte und drei Forderungen abhandlungsbehördlich zur Kenntnis genommen wurden. Weiters wurden die Gebühren des Gerichtskommissärs bestimmt und der erbl. Tocht... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des nachehelichen Aufteilungsanspruchs nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO. Dies ergibt sich unmissverständlich aus der ausdrücklichen Anführung dieser Gesetzesstelle im
Kopf: der Entscheidung, aber auch daraus, dass die einstweilige Verfügung (antragsgemäß) bis zur rechtskräftigen Erledigung des Ehescheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft der Ehescheidung folgenden Aufteilungsve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in S***** ein 4-Sterne-Hotel unter der Bezeichnung "Kinderhotel St. Zeno". Sie hatte den Betrieb 1988 von ihrer Mutter übernommen. Diese hatte bewusst den Namen des Heiligen Zeno für das 1970 als Neubau eröffnete Hotel gewählt. Ihr Ehemann hatte sich die Bezeichnung "St. Zeno" als Wortmarke beim Österreichischen Patentamt mit Priorität vom 26. 8. 1970 schützen lassen. Noch im Jahr 1970 setzte die Mutter der Klägerin diese Bezeichnung gegenüber dem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus (ÖBl 2003, 178 - Fireg mwN; MR 2003, 153 - Schlafender Offizier uva). Die dadurch begründete Vermutung der ernstlichen Absicht des Beklagten, gleichartige Wettbewerbsverstöße in Hinku... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer Tageszeitung, die jeweils am Donnerstag mit der in Mutationsausgaben für die verschiedenen Bezirke erscheinenden Beilage „Heimat" vertrieben wird, sowie von Gratiszeitungen, die einmal wöchentlich am Mittwoch („Wann & Wo am Mittwoch") und am Sonntag („Wann & Wo am Sonntag") erscheinen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Gratis-Wochenzeitung „Das kleine Blatt", die mit der ebenfalls in Mutationsausgaben erscheinenden Beilag... mehr lesen...
Norm: B-VG Art116UWG §1 BUWG §14 C
Rechtssatz: Die Terminvergabe für Bestattungstermine fällt unter die Hoheitsverwaltung und kann daher nicht Regelungsgegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots sein. Entscheidungstexte 4 Ob 21/04y Entscheidungstext OGH 16.03.2004 4 Ob 21/04y European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin, Medieninhaberin und Herausgeberin eines Verzeichnisses aller erfassbaren Telefonteilnehmer und Unternehmen Österreichs. Dieses Verzeichnis mit dem Titel "Superpages" erscheint in Regionalausgaben mit jeweils folgender Gliederung: Weiße Seiten (alle erfassbaren Telefonteilnehmer einer Region), Gelbe Seiten (alle erfassbaren Unternehmen dieser Region) und alphabetische Auflistung aller im Verzeichnis erfassten Unternehmen. Alle erfassbaren Un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der entscheidungswesentliche Sachverhalt hat sich gegenüber dem Sicherungsverfahren nicht verändert. An der dort im Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Februar 2003 (ON 12) vertretenen Auffassung ist auch im Hauptverfahren festzuhalten. Dass die Vorinstanzen im Sicherungsverfahren die Rechtsansicht der Beklagten zur Zulässigkeit des Gewinnspiels - nachprüfend - als vertretbar beurteilt haben, bindet weder den Oberst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger übt das Bestattungsgewerbe ua in der beklagten Stadtgemeinde aus. Diese betreibt im Rahmen der Stadtwerke ebenfalls ein Bestattungsunternehmen. Im Oktober 2002 erschien in einem Informationsblatt der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Ortsgruppe A***** und der Personalvertretung ein Inserat der Beklagten, in der sie ihr Bestattungsunternehmen ua mit dem Hinweis "Bestattung und Friedhofsverwaltung im Rathaushof" bewarb; unterhalb der eingerahmten Anzeige b... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu § 405 ZPO widerspreche. Das Rekursgericht habe den Sicherungsantrag nicht bloß eingeschränkt, sondern ein aliud zugesprochen. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu Paragraph 405, ZPO widerspreche. Das Rekursgericht habe den Sicherungsantrag nicht bloß eingeschränkt, sondern ein aliud z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkte unrichtig wiedergegeben wird, nicht aber dann, wenn das Gericht auf Grund richtig dargestellter Beweisergebnisse zu Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bestimmten Richtung gelangt (Fasching IV 318 f; JBl 1955, 503; SZ 70/99; RIS-Justiz RS0043324). 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigke... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurswerberin bezweifelt nicht, dass ihr Vergleichsanbot die Wiederholungsgefahr nur unter der Voraussetzung beseitigt hat, dass es alles umfasste, was die Kläger durch ein stattgebendes Urteil hätten erlangen können. Begehrten die Kläger berechtigterweise auch die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung, so musste das Vergleichsanbot auch die Veröffentlichung des Vergleichs auf Kosten der Beklagten in angemes... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 12. 2000 geborene minderjährige Petra ist die uneheliche, nachgeborene Tochter des am 14. 8. 2000 verstorbenen Peter Gerhard B***** und der Claudia G*****, mit der der Verstorbene vor seinem Tod eine Lebensgemeinschaft führte. Er hinterließ als gesetzliche Erben auch zwei eheliche Kinder, und zwar den am 3. 6. 2002 verstorbenen Sohn Robert B***** und die Tochter Katharina B***** sowie seine am 15. 4. 2001 verstorbene Mutter. In den Nachlass des Vaters der Mi... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr strittig, ob die Beklagte für Wettbewerbsverstöße der VHU Versandhandelunternehmen GmbH verantwortlich gemacht werden kann. Rechtliche Beurteilung Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den unmittelbaren Täter (Störer), sondern auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers. Für wettbewerbswidriges Verhalten eines anderen hat jeder einzustehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verband ist freiwilliger Interessenvertreter für das Drogistengewerbe; sein Vereinszweck ist unter anderem die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Interesse seiner Mitglieder. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, bietet im Versandhandel ua folgende Produkte mit folgender näherer Beschreibung zum Kauf an: Thunbergia Laurifolia ("Verwendet werden die getrockneten Blätter der in Thailand beheimateten Pflanze. Die entgiftend... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine der im § 14 Abs 1 zweiter Satz UWG angeführten gesetzlichen Interessenvertretungen. Die beklagte Handelsgesellschaft bewarb in Zeitungsinseraten wie jenem in der Beilage "Gesundheit" der "Kronen Zeitung" vom 15. 2. 2003 unter der Überschrift "Asiatische Kräutermischung bringt neuen Schwung ins Liebesleben" Kapseln mit der Bezeichnung "Shizandra Man Forte" und "Shizandra Women forte". "Shizandra Man Forte" enthalte Wirkstoffe aus der traditionelle... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KEG, ***** vertreten durch Dr. Peter Burgstaller & Kollegen, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, ***** vert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus (ÖBl 2003, 178 - Fireg mwN; MR 2003, 153 - Schlafender Offizier). Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass ein Verletzer seinen ernstlichen Willen, von künftigen Störungen Abstand zu nehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien standen zueinander in Geschäftsbeziehung. Der Kläger hat ein Geschäftslokal in Wien. Der Beklagte schickte dem Kläger an die Firmenadresse am 8. 4. 1999 einen Brief mit folgendem Text: "An Fa. W*****. Sehr geehrter Herr W*****! Mich interessiert es nicht, ob Kunden, Interessierte oder Partner aidskrank, immunschwach oder anders sich krank fühlen oder sind. Sie haben ihre mehrmaligen Zusagen nicht eingehalten, auch nicht über versuchte Vermittlung - ... mehr lesen...