Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Wer eine Domain ausschließlich dazu nützt, Interessenten den Zugang zu Internet-Angeboten Dritter zu eröffnen und auf dieser "Zugangs-Domain" ohne eigenes inhaltliches Angebot Dritten Hilfestellung bei der Gewinnung von Kunden für deren mittels Links abrufbaren Leistungen gewährt, haftet für auf den verwiesenen Seiten begangene Wettbewerbsverstöße. Insoweit liegt ein typischerweise auf die Förderung fremden Wettbewer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** N.V. *****, vertreten durch Neudorfer, Griensteidl, Hahnkampfer, Stapf & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Hannes S*... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: Österreichische Wortbildmarke Nr 74234, Beginn der Schutzdauer 26. 4. 1973; Österreichische Bildmarke Nr 176/258, Beginn der Schutzdauer 22. 6. 1998; Österreichische Bildmarke Nr 176108, Beginn der Schutzdauer 16. 6. 1998; Österreichische Wortbildmarke Nr 161022, Beginn der Schutzdauer 16. 11. 1995; Gemeinschaftsmarke Nr 218446, Beginn der Schutzdauer 10. 11. 1998. Zigaretten mit der Bezeichnung "Rothmans" werden von Rothman... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 2107/5730-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an den Einheiten IS 4 (Imbissstube), W 10 (top 10), G 36 (Garage), G 37 (Garage) sowie an SM 1 (Supermarkt) verbunden ist. An den Parkplätzen Nr 39 und 42 bis 52 ist Zubehörwohnungseigentum zu top Nr 1 (Supermarkt) begründet. Der Beklagte ist zu 2340/5730-Anteilen Miteigentümer der bezeichneten Liegenschaft, mit welchen An... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtfertigungsgrund für eine herabsetzende Tatsachenbehauptung kann darin liegen, dass sie in Ausübung eines Rechtes aufgestellt wird. Dies gilt insbesondere für Straf- und Disziplinaranzeigen sowie grundsätzlich für eine Prozessführung. Das Prozessvorbringen durch einen Rechtsanwalt ist überdies nach § 9 Abs 1 RAO gerechtfertigt (SZ 67/10 mwN). Die Judikatur nimmt bei Bejahung des Rechtfertigungsgrundes darauf Rücksic... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewirbt österreichweit die Eintragung von Firmendaten in ein „Firmenregister" im Internet; das dabei verwendete Schreiben besteht aus einem Blatt im Format A 4 mit folgendem Aussehen: Der angeschlossene, bereits mit den wesentlichen Daten (Betrag, Auftraggeber, Empfängerin, Kontonummer Empfängerin, Verwendungszweck) vorgedruckte Zahlschein ist nicht auf den ersten Blick sichtbar, weil er zwar durch eine perforierte Linie mit dem zuvor abgebildeten Werbesch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - ebenso wie die Drittbeklagte - Magnetfeldtherapiegeräte in Österreich. Die Erstbeklagte ist in die Vertriebsorganisation der Drittbeklagten eingebunden. Diese verkauft ihre Magnetfeldtherapiegeräte über ein "Vertriebsnetzwerk", das einem Stufenvertriebssystem nachgebildet ist. Das bedeutet, dass mit fortschreitendem Vertriebserfolg der einzelne Verkäufer in einer Hierarchie aufsteigt, wodurch sich einerseits sein Provisionssatz erhö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach dem am 1. November 2001 verstorbenen Marcus W*****, zuletzt wohnhaft ***** vertreten durch Dr. Sonja Schindlholzer, Rechtsanwältin in Salzburg, gegen die be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Siegfried P*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Lichtenwagner, Rechtsanwalt in Rohrbach, gegen die beklagten Parteien 1. G***** OEG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - ein Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich - produziert Küchen. Sie vertreibt diese in Österreich und im Ausland. Ihr Marktanteil am österreichischen Küchenmarkt beträgt ca 10 %. Die Beklagte, eine Möbelhandelsgesellschaft hatte in der Oberösterreich-Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 30. 9. 2001 eine zweiseitige Werbeanzeige eingeschaltet. Darin hatte sie unter den hervorgehobenen Überschriften "k***** All-Inclusive-Küchen" und "Warum k****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass die Beklagte nur mit Spielwaren handle, hat sie weder behauptet, noch ist dies bescheinigt; solches kann - entgegen ihrer Argumentation im Rekurs - auch aus ihrer Firma nicht zwingend erschlossen werden. Unter diesen Umständen entspricht der vom Erstgericht erlassene Unterlassungstitel in seiner Waren jeder Art umfassenden Reichweite Grundsätzen höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Danach hat sich das Unterlassungsgebot ... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (§ 78 EO iVm § 235 Abs 5 ZPO). Ad 1.): Da die Firma der zweitverpflichteten KG geändert wurde (FN 177349h), ist die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen (Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 235, Absatz 5, ZPO). Ad 2.): Die 1901 gegründete und nun betreibende GmbH führt in ihrer Firma seit jeher den Namen des Gründer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts hält sich im Rahmen des von der Rechtsprechung zum Irreführungsverbot des § 2 UWG entwickelten Grundsatzes, wonach eine Angabe irreführend ist, wenn die Vorstellungen, welche die Umworbenen über ihre Bedeutung haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang stehen (Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht³ § 24 Rz 20 mwN). Nach dem bescheinigten Sachverh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Organ der Ärztekammer für Kärnten; ihr obliegt es, die gemeinsamen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Zahnärzte wahrzunehmen und zu fördern. Dazu gehört auch die Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken. Der Beklagte führt als Dentist eine Kassenpraxis. In der Zeit vom 1. 4. 2001 bis 31. 5. 2002 hat der Beklagte in seiner Ordination einen Zahnarzt als "Dentistenassistenten" beschäftigt. Der Beklagte musste sich 2001 einer Ope... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt im Inland unter der Wort-Bild-Marke R***** ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk ("Energy-Drink"). Die Beklagte betreibt jeweils in der Wintersaison im Zentrum von K***** das Lokal "L*****" mit rund 150 Sitzplätzen. Zu Spitzenzeiten befinden sich bis zu 400 Gäste im Lokal. Am 16. 3. 2002 bestellten dort zwei von der Klägerin als Testkäufer beauftragte Privatdetektive das Getränk R*****. Ein Kellner der Beklagten nahm die Bestellung auf. Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** AG & Co KG, *****, vertreten durch Preslmayer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei H***** GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karin L*****, vertreten durch Mag. Huberta Gheneff-Fürst, Rechtsanwältin Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Unterbringungssache des Andreas D*****, infolge außerordentlicher Revisionsrekurse des Betroffenen, vertreten durch Dr. Martin Brandstetter, Rechtsanwalt in Amstetten, als Verfahrenshelfer, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "H*****" *****gmbH, *****, vertreten durch Wolf, Theiss & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. H*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bundesarbeitskammer, *****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei H*****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der Klägerin in ihrer außerordentlichen Revision gestellte Abänderungsantrag nach § 508 ZPO ist verfehlt (§ 502 Abs 1 iVm § 502 Abs 5 Z 4 ZPO). Der von der Klägerin in ihrer außerordentlichen Revision gestellte Abänderungsantrag nach Paragraph 508, ZPO ist verfehlt (Paragraph 502, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 502, Absatz 5, Ziffer 4, ZPO). Die Vorinstanzen stellten für den Obersten Gerichtshof bindend f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas A*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****, vertreten durch Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf,... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist ein japanisches Unternehmen, das Computer und Drucker samt Zubehör, wie etwa Tintenpatronen für Computerdrucker, erzeugt und weltweit vertreibt. Sie ist Inhaberin mehrerer österreichischer Marken, die aus ihrem Firmenschlagwort "E*****" bestehen. Die Zweitklägerin ist für Verkauf und Marketing von Produkten der Erstklägerin in Österreich zuständig. Die Erstbeklagte, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, handelt mi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 12. 3. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen. In der Verhandlungstagsatzung vom 12. 3. 2002 hatten die Parteien vereinbart, dass der Antragsgegner bei einem Kreditinstitut aushaftende, von den Parteien (gemeinsam) aufgenommene und zum 20. 2. 2002 mit EUR 27.515,92 aushaftende Darlehensverbindlichkeiten allein zurückzahlen werde, und er sich um die Haftungsfreilassung der Antragstellerin bemühen wer... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass eine krasse Fehlbeurteilung vorliege und die angefochtene Entscheidung den Entscheidungen 4 Ob 82/02s, 4 Ob 145/02f und 4 Ob 174/02w widerspreche. Eine krasse Fehlbeurteilung und einen Widerspruch zur Rechtsprechung erblicken die Beklagten in der Auffassung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe zu Recht auch eine Urteilsveröffentlichung in der von ihr herausgegebenen Gratiszeitung begehrt; eine Veröffentlic... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass sich das Unterlassungsgebot entgegen der Rechtsprechung nicht am konkreten Verstoß orientiere. Die einstweilige Verfügung erfasse keine Vergleiche mit Statt-Preisen. Das Rekursgericht stütze seine Entscheidung vor allem auch darauf, dass die Beklagte eine Preisgegenüberstellung vorgenommen habe, wie sie den Statt-Preisen entspreche. Rechtliche Beurteilung Die Beklagte verkennt damit, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile beliefern Privat- und Geschäftskunden mit elektrischem Strom. Die Familie K***** aus G***** war bis 30. 5. 2002, Frau Hilde H***** bis 31. 5. 2002 Kundin der Klägerin; beide Familien haben mit Wirksamkeit vom 1. 6. 2002 mit der Beklagten einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Der Beklagten wurde mit einstweiliger Verfügung vom 11. 10. 2002 verboten, ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Behauptung aufzustellen, namen... mehr lesen...