Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4
Rechtssatz: Der Gesetzgeber gibt mit der Anordnung des § 8 Abs. 4 letzter Satz AsylG 2005, demzufolge die Aufenthaltsberechtigung nach einem Antrag des Fremden auf Verlängerung, wenn der Antrag vor Ablauf der Aufenthaltsberechtigung gestellt worden ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthaltsrechts, we... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §59 Abs1AsylG 2005 §59 Abs2AsylG 2005 §8 Abs4NAG 2005 §20 Abs2NAG 2005 §24 Abs1
Rechtssatz: In einer Konstellation, in der die Verlängerungsentscheidung nach § 8 Abs. 4 AsylG 2005 nach Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer der zuletzt erteilten Aufenthaltsberechtigungen erging, garantierte die Festlegung der verlängerten Gültigkeitsdauer ausgehend von der Ver... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung subsidiär Schutzberechtigter ergibt sich aus § 8 Abs. 4 zweiter Satz AsylG 2005 (arg.: "im Falle des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen"), dass die Verlängerung nach Maßgabe des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen für den subsidiären Schutz zu erfolgen hat (vgl. zur ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §59AsylG 2005 §59 Abs3AsylG 2005 §8 Abs4AVG §73 Abs1NAG 2005 §20NAG 2005 §20 Abs2NAG 2005 §24 Abs2NAG 2005 §45 Abs12VwRallg
Rechtssatz: Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber bei Festlegung des von § 20 NAG 2005 sowie § 59 AsylG 2005 abweichenden Systems für die Verlängerung der Aufenthaltsberechtig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4VwRallg
Rechtssatz: Sowohl die Behörde als auch das BVwG haben ihrer Entscheidung über die Erteilung bzw. die Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung im Sinn von § 8 Abs. 4 AsylG 2005 die zum Entscheidungszeitpunkt aktuelle Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen. Somit liegt aus Anlass der Entscheidung ü... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4EURallg32011L0095 Status-RL Art24 Abs2
Rechtssatz: Gemäß Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU stellen die Mitgliedstaaten Personen, denen der subsidiäre Schutz zuerkannt worden ist, und ihren Familienangehörigen einen verlängerten Aufenthaltstitel aus, der im Fall der Verlängerung mindestens zwei Jahre gültig sein ... mehr lesen...
Index: E3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs432011L0095 Status-RL Art24 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 ist nicht nur aus Anlass der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltsberechtigung subsidiär Schutzberechtigter, sondern in einer Konstellation wie der vorliegenden, in der die Entscheidung nach Ablauf der in der zuvor erteilten Aufenthaltsberechtigung besti... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1EURallg32011L0095 Status-RL Art16 Abs232011L0095 Status-RL Art19 Abs1
Rechtssatz: Die Heranziehung des Tatbestands des § 9 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall AsylG 2005 setzt voraus, dass sich der Sachverhalt seit der Zuerkennung des subsidiären Schutzes bzw. der erfolgten Verlängerung der b... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1MRK Art3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/14/0153 E 27. Mai 2019 RS 20(hier: nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Als maßgeblich erweist sich, dass gerade in Bezug auf die Frage, ob sich die Umstände, die für die Zuerkennung von subsidiären Schutz von Bedeutung waren, so wesentlich und nic... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1910301041/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1EURallg32011L0095 Status-RL Art16 Abs232011L0095 Status-RL Art19 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/18/0381 E 17. Dezember 2019 RS 2 Stammrechtssatz Die Heranziehung des Tatbestands des § 9 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall AsylG 2005 setzt voraus, dass sich der Sachverhalt seit ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 20. September 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 21. Februar 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) diesen Antrag in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ab, erkannte jedoch dem Revisionswerber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 21. Februar 2018. 2 Am 23.... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1MRK Art3
Rechtssatz: In Bezug auf die Frage, ob sich die Umstände so wesentlich und nicht nur vorübergehend verändert haben, sodass Anspruch auf subsidiären Schutz nicht länger besteht, kommt es regelmäßig nicht allein auf den Eintritt eines einzelnen Ereignisses an. Der Wegfall der Notwendigkeit,... mehr lesen...
1 Der aus Afghanistan stammende Mitbeteiligte stellte im März 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Ihm wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung mit Gültigkeit bis 5. Oktober 2016 erteilt. Soweit es den Status des Asylberechtigten be... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §12AsylG 2005 §12aAsylG 2005 §17 Abs4AsylG 2005 §19 Abs2AsylG 2005 §28AsylG 2005 §8 Abs4
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber mit § 19 Abs. 2 AsylG 2005 nur Vorgaben für das Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz regeln wollte, ergibt sich daraus, dass in dieser Bestimmung mehrfach auf das asylrechtliche Zulassungsverfahren sowie den faktischen Absch... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3 Abs1AsylG 2005 §3 Abs4AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4FrPolG 2005 §31 Abs1 Z4
Rechtssatz: Anders als im Fall der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, dessen Einreise- und Aufenthaltsrecht unmittelbar kraft Gesetzes bestimmt wird, weshalb die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigter nach den gesetzlichen Bestimmun... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9
Rechtssatz: In Bezug auf die Verlängerung sieht § 8 Abs. 4 AsylG 2005 vor, dass die Aufenthaltsberechtigung im Fall des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen über Antrag des Fremden vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für jeweils zwei weitere Jahre verlängert wird und nach einem Antrag des Fremden die Aufenthaltsberec... mehr lesen...
Index: E3L E19103000001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §19 Abs2AsylG 2005 §3 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1VwRallg32013L0032 IntSchutz-RL Art45 Abs1 litb
Rechtssatz: Auch wenn in den Verfahren zur Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten sowie über den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung eine Mitwirkungspflicht der Betro... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AsylG 2005 §9 Abs4
Rechtssatz: Die auf § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 gestützte Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ist nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet. Es gibt anhand der gesetzlichen Bestimmungen keinen Hinweis dafür, dass dies - in Abweichung des sonst geltenden Grundsatzes, wann die Rech... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs4
Rechtssatz: § 9 Abs. 4 AsylG 2005 kann nur auf jenen Fall Anwendung finden, in dem im Zeitpunkt der Entscheidung die befristete Aufenthaltsberechtigung noch gilt. Das liegt in Bezug auf die zuvor erteilte Aufenthaltsberechtigung zufolge § 8 Abs. 4 letzter Satz AsylG 2005 aber auch dann vor, wenn ein Antrag auf Verlängerung gestellt wur... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs4
Rechtssatz: Es spielt im Ergebnis für die Rechtswirkungen eines gemäß § 9 Abs. 4 AsylG 2005 erfolgten Ausspruches, der nach dieser Bestimmung mit der Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten zu verbinden ist und somit rechtlich von der Aberkennung abhängt, keine Rolle, ob er in seiner Formulierung an den dort enthaltenen ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 26. Dezember 2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 21. August 2013 wies das Bundesasylamt diesen Antrag hinsichtlich des begehrten Status des Asylberechtigten ab, erkannte dem Mitbeteiligten aber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 21. August 2014. 3 Diese Aufenthaltsberechtigung wurde in der Folge m... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs2
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der Rechtskraftwirkungen von Bescheiden ist es grundsätzlich nicht zulässig, die Aberkennung des subsidiären Schutzes auszusprechen, obwohl sich der maßgebliche Sachverhalt seit der letzten Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung nach § 8 Abs. 4 AsylG 2005 (die nur im Fal... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs2 Z2AsylG 2005 §9 Abs2 Z3
Rechtssatz: Liegt in Bezug auf den Aberkennungstatbestand des § 9 Abs. 2 Z 3 AsylG 2005 seit der Zuerkennung des Schutzstatus oder der letzten Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung kein maßgeblich geänderter Sachverhalt vor, so wäre auch der Aberkennungstatbestand des § 9 Abs. 2 Z 2 AsylG 2005 in d... mehr lesen...
1 Am 26. Juli 2012 stellte der zu dieser Zeit unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, bei Polizeibeamten der Landespolizeidirektion Wien einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Im Zuge dessen gab er an, am 10. Februar 1996 geboren zu sein. 2 Am 27. Juli 2012 fand die Erstbefragung statt. In deren Rahmen führte der Revisionswerber aus, er sei (nach hiesiger Zeitrechnung) am 23. Dezemb... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §2 Abs1 Z15AsylG 2005 §2 Abs1 Z16AsylG 2005 §3 Abs4AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4
Rechtssatz: Anhand der Definition des § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005 und des in diesem Sinn inhaltliche Festlegungen vornehmenden § 8 Abs. 4 AsylG 2005 ergibt sich, dass es sich beim Status des subsidiär Schutzberechtigen (anders als beim Status des Asylberechtigten, der zu einem... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E19103010001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1EURallgVwRallg32011L0095 Status-RL32011L0095 Status-RL Art24 Abs2
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, dass die Statusrichtlinie (RL 2011/95/EU) im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fremdenrechtspaketes 2005 (BGBl. I Nr. 100/2005) noch nicht in Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §15 Abs1 Z1AsylG 2005 §18AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AVG §37AVG §39 Abs2
Rechtssatz: Die vom VwGH vertretene Sichtweise im Zusammenhang mit den Ermittlungspflichten und der Frage der Beweislast in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung von subsidiärem Schutz (vgl. insb. VwGH 10.8.2018, Ra 2018/20/0314) hat f... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1 Z1AsylG 2005 §9 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 30.8.2017, Ra 2017/18/0155, in einem Fall, in dem die Aberkennung auf § 9 Abs. 2 Z 2 AsylG 2005 gestützt wurde, festgehalten, dass es unter Berücksichtigung der Rechtskraftwirkungen der Zuerkennungsentscheidung zwar nicht zulässig ist, die Aberkennung nach § 9 Abs... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4
Rechtssatz: Durch die Entscheidung, die befristete Aufenthaltsberechtigung zu verlängern, bringt die Behörde vor dem Hintergrund der dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen zum Ausdruck, dass sie davon ausgeht, es seien im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, mit der sie die Verlängerung bewilligt, weiterhin jene Umstände gegeben, d... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E19103010E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §8 Abs1AsylG 2005 §8 Abs4AsylG 2005 §9 Abs1AsylG 2005 §9 Abs1 Z1EURallg32011L0095 Status-RL Art1532011L0095 Status-RL Art1632011L0095 Status-RL Art16 Abs262017CJ0720 Bilali VORAB
Rechtssatz: Zwar wird sich eine Änderung jener Umstände, die für die Zuerkennung von subsidiärem Schutz maßgeblich waren, regelmäßig daraus ergeb... mehr lesen...