Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 11. Jänner 1994 wurde das mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 14. September 1993 abgeschlossene Verfahren betreffend Asylgewährung gemäß § 69 Abs. 3 AVG von Amts wegen wiederaufgenommen, die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 27. Februar 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen und ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer - einem Staa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §14 Abs1 Z1;AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;AsylG 1991 §3;AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, die Verwendung falscher Personalien sei nicht wegen einer - bereits verbüßten - Freiheitsstrafe erfolgt, wird der Vorwurf, der Asylwerber habe sich durch falsche Angaben zur Person, aber auch (damit zusammenhängend) zum Lebensl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §14 Abs1 Z1;AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf ist (hier: im vorangegangenen Verfahren betreffend seinen Asylantrag) unter dem Namens seines Schwagers aufgetreten und hat auch unter diesem Namen Verfahrenshilfe beantragt und erhalten. Aufgrund der Bewerdeausführungen g... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 6. November 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines rumänischen Staatsangehörigen, der am 27. August 1984 in das Bundesgebiet eingereist war und am selben Tag den Antrag auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gestellt hatte, ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A Genfer Flüchtlingskonvention, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung des Protokolls über ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs3;ZustG §7;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich kein Hinweis darauf, aufgrund welcher Umstände die Behörde auf das Vorliegen der Voraussetzung des § 8 Abs 2 ZustG schließen konnte. Eine Meldeanfrage an die Bundespolizeidirektion Wien findet sich nicht im Akt. Der Umstan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, der am 5. August 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 7. Februar 1992, mit dem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 10. Juni 1994 wies die belangte Behörde den Asylantrag gemäß § 19 Abs. 1 Z. 2 Asylgesetz 1991 ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Rechtswidrigkeit des In... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994200468.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Staatsangehörigkeit: Ukraine) ist am 26. September 1992 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 5. Oktober 1992 beantragt, ihr Asyl zu gewähren. Mit Bescheid vom 7. Oktober 1992 wies das Bundesasylamt diesen Antrag ab. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 9. November 1993 wurde der Asylantrag der Beschwerdeführerin gemäß § 19 Abs. 1 AsylG 1991 abgewiesen. Die Beschwerdeführerin habe die letz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994191101.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, der am 8. Jänner 1993 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat den Bescheid des Bundesasylamtes vom 9. Februar 1993, mit dem sein Asylantrag abgewiesen und ihm die Asylgewährung versagt worden war, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 14. Juli 1993 wies die belangte Behörde den Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß § 19 Abs. 1 Asylgesetz 1991 ab. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies der Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/01/1319 1 Stammrechtssatz Während nach § 19 Abs 3 AVG bereits das Vorliegen eines triftigen Hinderungsgrundes von der Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten, entbindet, und es keiner vorhergehenden Entschuldigung bedarf (Hinweis E 6.4.1981, 202/80), und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/01/1319 2 Stammrechtssatz Im Verfahren über einen Asylantrag ist es Sache des Asylwerbers, das Vorliegen eines Umstandes, der gem § 19 Abs 3 AVG das Nichterscheinen des Geladenen rechtfertigt, der Behörde vor dem Termin der Amtshandlung darzutun, und es ist ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. November 1992 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines bulgarischen Staatsangehörigen, abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe fristgerecht gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 7. Februar 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, berufen. Auf Grund der Tatsache, daß er seinen Wo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inners vom 9. August 1993 wurden sowohl die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 29. Juni 1993 betreffend Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Spruchpunkt 1) als auch die weitere Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 18. Juni 1993 betreffend die Abweisung des von ihm gestellten Asylantrages gemäß § 19 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung des Asylwerbers, es sei ihm nicht möglich gewesen, der Ladung Folge zu leisten, weil es zwischen ihm und seinem Rechtsvertreter in Ermangelung eines "ordentlichen Wohnsitzes oder einer Zustelladresse eine schriftliche oder mündliche Kontakt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Staatsangehöriger des Irak - ist am 16. April 1992 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 17. April 1992 beantragt, ihm Asyl zu gewähren. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 19. Mai 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. Dagegen hat dieser am 29. Mai 1992 Berufung erhoben. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Asylantrag des Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. April 1993 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines syrischen Staatsangehörigen abgewiesen. Hiezu wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 7. Mai 1990, mit dem festgestellt worden sei, daß er die Voraussetzungen des Art. I Abschnitt A der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Mai 1993 wurde in Erledigung der Berufung des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen von Ghana, der am 19. Jänner 1992 in das Bundesgebiet eingereist war und am 22. Jänner 1992 einen Asylantrag gestellt hatte - gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 12. März 1992 - mit dem festgestellt worden war, daß bei ihm die Voraussetzungen für sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inners vom 7. April 1993 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der "ehemaligen UdSSR", abgewiesen. Hiezu wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 2. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden sei, daß er die Voraussetzungen des Art. I Abschnitt A der Konvention über die Rechtstellung der Fl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle rechtferigt daher nur dann iSd § 19 Abs 1 Z 2 AsylG 1991 eine Abweisung des Asylantrages, wenn das Asylverfahren aus diesem Grund (sonst) nicht abgeschlossen werden könnte. Selbst wenn daher die unterlassene Mitteilu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 19. Oktober 1991 wurde festgestellt, daß die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung des Protokolls vom 31. Jänner 1967, BGBl. Nr. 78/1974, beim Beschwerdeführer - einem Staatsangehörigen "der früheren SFRJ", der am 6. Oktober 1991 in das Bundesgebiet eingereist ist und am darauffolgenden Tag den Asylantrag gestellt hat ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AVG §13 Abs3;AVG §19 Abs1;
Rechtssatz: Das (wenn auch unentschuldigt gebliebene) Nichterscheinen des Asylwerbers zum Termin der Ladung kann dann nicht die im § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 normierte Sanktion nach sich ziehen, wenn die Ladung ausschließlich der Verbesserung der nicht in deutscher Sprache (hier: Serbokroatisch) ver... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres, jeweils vom 21. Jänner 1993, wurde in Erledigung der Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. Oktober 1991 (betreffend den Erstbeschwerdeführer), vom 30. Oktober 1991 (betreffend die Zweitbeschwerdeführerin) sowie vom 23. Jänner 1992 (betreffend die Drittbeschwerdeführerin), mit denen festgestellt worden wa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0824
93/01/0825
Rechtssatz: Nach § 8 Abs 1 ZustG hat die Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, diese der Behörde "unverzügli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z1;AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;AVG §39 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0824
93/01/0825
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht im Anwendungsbereich des § 19 Abs 1 AsylG 1991 von der - widerlegbaren - Vermutung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 9. Juni 1993 (Postaufgabe) gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. Februar 1993 Beschwerde erhoben. Zur Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei am 26. Februar 1993 rechtswidrig hinterlegt worden, die belangte Behörde habe dabei die Bestimmung des § 19 Asylgesetz 1991 zu Unrecht angewendet; der Zustellmangel sei erst am 28. April 1993 durch Zustellung an seinen bevollmächtigten Vert... mehr lesen...