Mit Erkenntnis vom 23. Juli 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eine Beschwerde der Einschreiterin als unbegründet ab. Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich wurde der Einschreiterin durch Zustellung an ihren Vertreter am 30. Juli 2018 zugestellt. Gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich erhebt die Einschreiterin durch ihren bevollmächtigten Rechtsvertreter mit einem zur Post gegebenen Schriftsatz eine Beschwerde gemäß Art144 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: VfGG §35 Abs2, §82 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer zur Post gegebenen Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Maßgeblichkeit des tatsächlichen Einlangens der Beschwerde am Verfassungsgerichtshof bei nicht ordnungsgemäßer Adressierung; Einrechnung des Postlaufes in die Beschwerdefrist bei falscher Adressierung
Rechtssatz: Nur bei ein... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiterin beantragte mit Schriftsatz vom römisch eins. 1. Die Einschreiterin beantragte mit Schriftsatz vom 12. August 2008 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 27. Juni 2008, Z611 195/0005-BKS/2008. Dem mittels Telefax eingebrachten Verfahrenshilfeantrag fehlte entgegen §75 ZPO iVm §35 VfGG die eigenhändige Unterschrift. 12. August 2008 die Bewilligung der Verfahr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §35 Abs2ZPO §63 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; kein minderer Grad desVersehens; Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags wegenNichterfüllung des Verbesserungsauftrags
Rechtssatz: Irrtum der Einschreiterin hinsichtlich des Umstandes, dass bei Beschreitung des Postweges nicht der Zeit... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, an den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland adressierten Schreiben erklärt der Einschreiter, vertreten durch seinen in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt, "Beschwerde ... beim Verfassungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof ... gegen die Erkenntnis vom 19.01.1998, zugestellt am 26.01.1998," einzulegen. Dieses Schriftstück langte am 5. März 1998 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland ein und wurde von diesem am 10. März 1998 an d... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, an den Verfassungsgerichtshof gerichtete und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Juli 1997, mit dem Anträge des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Feststellungen im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Verwendung gemäß §3 DVG iVm. §1 Abs1 DVG zurückgewiesen wurden. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch diesen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §35 Abs2VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer bei einer Sicherheitswacheabteilung abgegebenen Beschwerde als verspätet; Weiterleitung auf Gefahr des Beschwerdeführers; kein Eingehen auf die Frage einer allfälligen Nichteinrechnung des Postenlaufes mangels Inanspruchnahme der Post Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 8. Februar 1996, Z1-0434/95/E4. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 19. Februar 1996 zugestellt. Die Beschwerdeschrift war an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg adressiert und langte bei diesem am 1. April 1996 ein. Dieser übermittelte die Beschwerde am 3. April 1996 dem Verfassungsgerich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §35 Abs2VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde als verspätet
Rechtssatz: Die Tage des Postenlaufes vom Beschwerdeführer an eine unzuständige Stelle (hier: an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg) sind in die Beschwerdefrist einzurechnen. Die Frist wäre nur gewahrt, wenn wenigstens di... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden wenden sich gegen zwei Bescheide der Regionalradiobehörde vom 25. Jänner 1995. Diese Bescheide wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft am 1. Februar 1995 zugestellt. Es hat daher die sechswöchige Beschwerdefrist am 1. Februar 1995 begonnen; sie ist am 15. März 1995 abgelaufen. Die am 15. März 1995 zur Post gegebenen Beschwerdeschriften waren an den Verwaltungsgerichtshof adressiert und langten bei diesem ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer begehrt mit auf §87 Abs3 VerfGG gestützten Antrag die Abtretung seiner Beschwerde, deren Behandlung der Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 27. Februar 1995, B2179/94-5, abgelehnt hat, an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser Beschluß wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers nachweislich am 5. Mai 1995 zugestellt. Der vorliegende Antrag wurde in einem an den Verwaltungsgerichtshof adressierten Kuvert am 19. Mai 1995 zur Post gegeben. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §35 Abs2VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Abweisung von Wiedereinsetzungsanträgen; Zurückweisung der
Beschwerden als verspätet
Rechtssatz: Die Tage des Postenlaufes vom Beschwerdeführer an eine unzuständige Stelle (hier: Verwaltungsgerichtshof) sind in die Beschwerdefrist einzurechnen. Die Frist wäre nur gewahrt, wenn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: AVG §33 Abs3VfGG §35 Abs2VfGG §87 Abs3VwGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines nachträglich gestellten Antrags auf Abtretung der
Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof als verspätet
Rechtssatz: Die Tage des Postenlaufes vom Antragsteller an eine unzuständige Stelle (hier: Verwaltungsgerichtshof) sind in die Antragsf... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. September 1994. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 8. September 1994 zugestellt. Die (am 20. Oktober 1994 zur Post gegebene) Beschwerdeschrift war an den Verwaltungsgerichtshof adressiert und langte bei diesem am 24. Oktober 1994 ein. Dieser übermittelte die Beschwerde am 25. Oktober 1994 dem Verfassungsgerichtshof. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §35 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet; Einrechnung der Tage
des Postenlaufes vom Beschwerdeführer an eine unzuständige Stelle
in die Beschwerdefrist
Rechtssatz: Dem §35 Abs2 letzter Halbsatz VfGG zufolge werden die Tage des Postenlaufes in die Beschwerdefrist nicht eingerechnet. Dies gilt a... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 6. September 1985. Dieser Bescheid wurde dem Bf. am 25. September 1985 zugestellt. Die (am 6. November 1985 zur Post gegebene) Beschwerdeschrift wurde an die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf adressiert und von dort an das Amt der nö. Landesregierung weitergeleitet. Dieses übermittelte die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / FristenVfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §35 Abs2VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: VerfGG 1953 §§35 Abs2, 82 Abs1; Einrechnung der Tage des Postenlaufes vom Bf. an unzuständige Stelle sowie an weitere unzuständige Stelle in die Beschwerdefrist; Versäumung der Beschwerdefrist Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachte, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid der Nö. Landesregierung vom 13. August 1985. Dieser Bescheid wurde dem Bf. am 3. September 1985 zugestellt. Die (am 11. Oktober 1985 zur Post gegebene) Beschwerdeschrift wurde an die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf adressiert und von dort an das Amt der Nö. Landesregierung weitergeleitet. Dieses übermittelte die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §35 Abs2VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: §§35, 82 Abs1 VerfGG 1953; Einrechnung der Tage des Postenlaufes vom Bf. an unzuständige Stelle sowie an weitere unzuständige Stelle in die Beschwerdefrist; Versäumung der Beschwerdefrist Entscheidungstexte B 781/85 Entschei... mehr lesen...