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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §35 Abs2Rechtssatz
Zurückweisung einer bei einer Sicherheitswacheabteilung abgegebenen Beschwerde als verspätet; Weiterleitung auf Gefahr des Beschwerdeführers; kein Eingehen auf die Frage einer allfälligen Nichteinrechnung des Postenlaufes mangels Inanspruchnahme der Post
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2451.1997Dokumentnummer
JFR_10028872_97B02451_01