Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 3. Mai 1995, IIIb2-ZH-325/20, wurde gemäß § 3 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 18/1984 (TFLG) das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von L eingeleitet. Diese Verordnung wurde im Amtsblatt "Bote für Tirol" vom 10. Mai 1995 unter Nr. 679 kundgemacht. Als EZ mit mindestens einem unterzogenen Grundstück wurden unter... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG Tir 1996 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0054 E 22. Juni 1993 RS 1 Stammrechtssatz Auf eine amtswegige Ausscheidung von Grundstücken aus dem Zusammenlegungsgebiet hat die Verfahrenspartei keinen Rechtsanspruch (Hinweis: E 27.10.1977, 1611, 1612/76) ... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausscheidung seiner in das Zusammenlegungsverfahren Pellendorf einbezogenen Grundstücke aus dem Zusammenlegungsgebiet im Instanzenzug abgewiesen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides werden die in das Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Bewirtschaftungseinheiten des Beschwerdeführers nach La... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den diesen angeschlossenen Ablichtungen sowohl des angefochtenen Bescheides als auch des diesem vorangegangenen Bescheides der belangten Behörde vom 19. Juni 1995 ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: In das mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde Villach vom 16. Juli 1979 eingeleitete Zusammenlegungsverfahren E. waren auch einige im Eigentum des Vaters der Beschwerdeführer stehende Grundstücke einbezogen worden. Diese Grundstücke werden von den Beschwerde... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §2 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Einem Grundstückseigentümer ist nicht das Recht eingeräumt, daß auch seine Grundstücke einem einzuleitenden oder schon eingeleiteten Kommassierungsverfahren mitunterzogen wer... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §2 Abs1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §1 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §2 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §4 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auf das Unterbleiben der Ausscheidung eines Grundstückes aus dem Zusammenlegungsverfahren hat nach dem Krnt FlVfLG 1979 niemand e... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. Juni 1993, 93/07/0054, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die vom Erstbeschwerdeführer des nunmehrigen Verfahrens erhobene Beschwerde gegen den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan im vorliegenden Zusammenlegungsverfahren als unbegründet abgewiesen. Den Beschwerdeschriften des nunmehrigen Beschwerdefalles und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §15;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;
Rechtssatz: Das in den E vom 1.12.1992, 92/07/0142, und vom 10.11.1992, 92/07/0131, fallbezogen für erforderlich befundene Vorliegen eines ersten groben Entwurfes künftiger Gestaltung darf nicht mißverstanden werden. Das Vorliege... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Eigenschaft von Grundstücken als solche besonderen Wertes vermag das für eine Ausscheidung allein maßgebliche Kriterium der Entbehrlichkeit nach § 4 Abs 2 OÖ FlVfLG 1979 nicht zu konstituieren. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 29. Mai 1991 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz im Zusammenlegungsverfahren O. gemäß §§ 11, 14 und 17 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 in der Fassung LGBl. Nr. 55/1979 und 1/1990 (im folgenden: FLG), im Zusammenhalt mit § 7 AgrVG 1950 den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen durch Auflage zur allgemeinen Einsicht. In einer namens der Erst- und ... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §58 Abs2;FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §4 Abs2 idF 1979/055;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde in ihrem Abspruch über den Besitzstandsausweis dem erst in der gegen diesen gerichteten Berufung erhobenen Ausscheidungsbegehren nicht... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §4 Abs2 idF 1979/055; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0054 1 Stammrechtssatz Auf eine amtswegige Ausscheidung von Grundstücken aus dem Zusammenlegungsgebiet hat die Verfahrenspartei keinen Rechtsanspruch (Hinweis: E 27.10.1977, 1611, 1612/76) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 18. März 1965 wurde gemäß § 3 Abs. 1 des Tiroler Flurverfassungsgesetzes vom 16. Juli 1952, LGBl. Nr. 32, (TFLG) "auf Antrag der Mehrheit der Grundbesitzer des Zusammenlegungsgebietes die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von P eingeleitet". Das Zusammenlegungsgebiet wurde im Spruch: dieses Bescheides wie folgt umschrieben: "Das zur Zusammenlegung vorgesehene Gebiet umfaßt die ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §12 idF 1967/078;FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §44 Abs1 idF 1967/078;FlVfGGNov 1967;FlVfLG Tir 1978 §4 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §81 Abs1;GBG 1955 §20;GBG 1955 §21;
Rechtssatz: Das Fehlen einer - vom Grundbuchsgericht von Amts wegen in den einbezogenen Liegenschaften einzutragenden (argumentum "das Gr... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. September 1992 erließ die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) im Zusammenlegungsverfahren J. den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan im Grunde der §§ 11, 12 und 13 des Oberösterreichischen Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 72 (OÖFLG). In der dagegen erhobenen Berufung führten die Beschwerdeführer aus, die Zusammenstellung der der Zusammenlegung J. unterzogenen Grundstücke, welche einen wesentlichen Bestandteil des angefochtenen Bescheides bilde, wei... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §3;FlVfLG OÖ 1979 §13 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ob und in welcher Form die Parteien des Zusammenlegungsverfahrens bei der Agrarbezirksbehörde einen Antrag auf Ausscheidung ihrer Grundstücke im zu beurteilenden Zusammenlegungsverfahren gestellt haben... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0054 1 Stammrechtssatz Auf eine amtswegige Ausscheidung von Grundstücken aus dem Zusammenlegungsgebiet hat die Verfahrenspartei keinen Rechtsanspruch (Hinweis: E 27.10.1977, 1611, 1612/76) ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. März 1991 leitete die NÖ. Agrarbezirksbehörde (AB) gemäß § 41 Z. 1 i.V.m. § 3 des NÖ. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG) das Flurbereinigungsverfahren H. ein, welchem auch die Grundstücke des landwirtschaftlichen Besitzes der Beschwerdeführer unterzogen wurden; gleichzeitig verfügte die AB für die in das Verfahren einbezogenen Grundstücke Eigentumsbeschränkungen nach § 113 Abs. 1 FLG. Begründend gab die AB das von ihr eingeholte Gutachten eines Amtssachverst... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §49 Abs1;FlVfGG §50;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §2 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §3 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §40 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/07/0054 3
(hier Flurbereinigungsverfahren) St... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 19. Mai 1992 teilte der Beschwerdeführer der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde mit, er habe vom Grundbuch W 5 Rückscheinbriefe erhalten, welche eine Aufstellung zur Grundzusammenlegung enthielten. Er habe darauf hingewiesen, daß er niemanden mit der Durchführung eines Grundzusammenlegungsverfahrens beauftragt habe und daß er daher ei... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Auf eine Durchführung eines Ausscheidungsverfahrens nach § 4 Abs 2 NÖ FlVfLG 1975 von Amts wegen steht niemandem ein Rechtsanspruch zu (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0054). European Case La... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Verordnung vom 5. Mai 1988 leitete die Agrarbezirksbehörde Linz (AB) das Zusammenlegungsverfahren A. ein, in welches auch 36 Besitzkomplexe des Beschwerdeführers und seiner Gattin im Gesamtausmaß von ca. 29,61 ha einbezogen wurden. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, in dessen Verlauf die Verfahrensparteien über die Art und Weise der Ermitt... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: B-VG Art139;FlVfGG §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §2 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Zusammenlegungsverfahren dient von seinem gesetzlichen Auft... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;
Rechtssatz: Auf eine amtswegige Ausscheidung von Grundstücken aus dem Zusammenlegungsgebiet hat die Verfahrenspartei keinen Rechtsanspruch (Hinweis: E 27.10.1977, 1611, 1612/76) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 22. Februar 1990 (kundgemacht in der am 15. März 1990 herausgegebenen Nummer 5 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1990) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren XY eingeleitet. In dieses Verfahren waren u.a. auch die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden, im Zusammenlegungsgebiet liegenden Grundstücke Nr. nn, nn/1 und nn/2, alle KG XY, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. J... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §1 Abs2 Z1 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §16 Abs1 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hätte in dem im vorliegenden Fall erlassenen Bescheid über die Bestätigung der Ablehnung eines Ausscheidungssant... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §10;FlVfGG §2 Abs3;FlVfLG NÖ 1975 §1;FlVfLG NÖ 1975 §3 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/07/0131 1 Stammrechtssatz Soweit der Bf die Ansicht vertritt, es liege überhaupt kein Grund vor, ein Zusammenlegungsverfahren du... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §18 idF 6650-2;FlVfLG NÖ 1975 §4 Abs2 idF 6650-2;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein einbezogenes Grundstück allenfalls als ein solches mit besonderem Wert iSd § 18 NÖ FlVfLG 1975 zu qualifizieren ist, vermag keinesfalls das für eine Ausscheidung allein maßgebli... mehr lesen...
I. 1. Mit Verordnung vom 20. März 1989 (kundgemacht in der am 31. März 1989 herausgegebenen Nummer 6 der Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung, Jahrgang 1989) hatte die NÖ Agrarbezirksbehörde (ABB) das Zusammenlegungsverfahren X eingeleitet. In dieses Verfahren war u. a. auch das im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende, im Zusammenlegungsgebiet liegende Grundstück Nr. 436, KG X, einbezogen worden. 2. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies die ABB den An... mehr lesen...