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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs3;Rechtssatz
Ob und in welcher Form die Parteien des Zusammenlegungsverfahrens bei der Agrarbezirksbehörde einen Antrag auf Ausscheidung ihrer Grundstücke im zu beurteilenden Zusammenlegungsverfahren gestellt haben, ist für eine Berufungsentscheidung über den von der Agrarbezirksbehörde erlassenen Besitzstandsausweis und Bewertungsplan nicht entscheidungserheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070077.X03Im RIS seit
11.07.2001