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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Hat die Berufungsbehörde in ihrem Abspruch über den Besitzstandsausweis dem erst in der gegen diesen gerichteten Berufung erhobenen Ausscheidungsbegehren nicht Rechnung getragen, so würden dadurch Rechte der Berufungswerber selbst dann nicht verletzt, wenn die im Berufungsbescheid dafür gegebene Begründung einer rechtlichen Prüfung nicht standhielte. Es besteht nämlich kein subj öff Recht einer Verfahrenspartei auf AMTSWEGIGE Ausscheidung eines Grundstückes aus dem Zusammenlegungsverfahren (Hinweis E 17.1.1995, 93/07/0077, E 22.6.1993, 93/07/0054).
Schlagworte
Begründung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070167.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015