Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §2 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein einbezogenes Grundstück allenfalls als ein solches mit besonderem Wert iSd § 18 NÖ FlVfLG 1975 zu qualifizieren ist, vermag keinesfalls das für eine Ausscheidung allein maßgebliche Kriterium der Entbehrlichkeit nach § 4 Abs 2 NÖ FlVfLG 1975 zu konstituieren. In Ansehung dieses Gesichtspunktes ist ein Grundstück von besonderem Wert nicht anders als ein solches ohne diesen Wert zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070142.X03Im RIS seit
01.12.1992Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011