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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs1;Rechtssatz
Auf das Unterbleiben der Ausscheidung eines Grundstückes aus dem Zusammenlegungsverfahren hat nach dem Krnt FlVfLG 1979 niemand einen Anspruch. Dies ergibt sich daraus, daß das Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft als öffentliches Interesse allein von der Behörde unter Bedachtnahme auf § 2 Abs 1 FlVfLG 1979 zu wahren ist. Die im angefochtenen Bescheid wegen fehlender Parteistellung erfolgte Zurückweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid betreffend die Ausscheidung seiner Grundstücke aus dem Zusammenlegungsverfahren kann die Rechtsposition des Beschwerdeführers nicht nachteilig berühren. Es mangelt daher an der Berechtigung zur Beschwerdeerhebung.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070137.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.07.2015