Im Zusammenlegungsverfahren G. hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) gegenüber den Beschwerdeführern mit Verständigung vom 21. September 1990 gemäß § 7 Abs. 2 AgrVG durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 5. November 1990 bis 19. November 1990 den Zusammenlegungsplan erlassen. Gegen diesen Bescheid hat der Erstbeschwerdeführer Berufung erhoben. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung gemäß § 1 AgrVG i.V.m. § 66 Abs. 4 AV... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4 impl;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0044 E 15. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurd... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren X hat das Amt der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 9. Oktober 1987) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 9. November bis 23. November 1987 erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan hat der Beschwerdeführer Berufung erhoben. Die belangte Behörde holte zu den Berufungsausführungen des Beschwerdeführers ein Gutachten von ihrem auf dem Gebiet der Agrartechnik und auf... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Slbg 1973 §21 Abs1 idF 1979/029;FlVfLG Slbg 1973 §21 Abs8 idF 1979/029;FlVfLG Slbg 1973 §25;
Rechtssatz: Im Zusammenlegungsverfahren diskutierte Alternativvorschläge hinsichtlich der Abfindung sind nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn sich die Gestaltu... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren St. wurde den Beschwerdeführern am 5. Juni 1991 eine Erledigung der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 28. Mai 1991, Z 4456/321, folgenden Inhaltes übermittelt: "Betrifft: Zusammenlegung St.; Erlassung des Zusammenlegungsplanes VESTÄNDIGUNG Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde erläßt im Zusammenlegungsverfahren St. (Gerichtsbezirk und Verwaltungsbezirk G.) den ZUSAMMENLEGUNGSPLAN Der Zusammenlegungsplan ist ein Besche... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7 Abs2;AVG §62;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG NÖ 1975 §21 Abs1;
Rechtssatz: Einer Partei des Agrarverfahrens kommt im Hinblick auf die § 62 AVG ergänzende Bestimmung über die Erlassung von Bescheiden gemäß § 7 Abs 2 AgrVG kein subjektives Recht auf Zustellung von Bescheiden,... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren W hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 24. Oktober 1988 bis 7. November 1988 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 29. September 1988) erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Zusammenhang mit § 17 Abs. 1, 6, 7 und 8 Flurverfassungs-Landes... mehr lesen...
1.1. Im Zusammenlegungsverfahren D. wurde mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Graz vom 3. Juli 1992 der Zusammenlegungsplan erlassen. Dieser sah vor, daß die Beschwerdeführer für ihre in das Zusammenlegungsverfahren eingebrachten Grundstücke mit den Bezeichnungen BK (Besitzkomplex) 1 - BK 13 Abfindungen mit den Bezeichnungen BK 41/a - 41/f erhielten. 1.2. Die Beschwerdeführer beriefen und machten geltend, sie seien nicht mit Grundstücken von tunlichst gleicher Beschaffenheit (wie... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;ZLG Stmk 1982 §27 Abs1;ZLG Stmk 1982 §27 Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0109
Rechtssatz: Daß die Abfindungsgrundstücke von tunlichst gleicher Beschaffenheit zu sein haben, bedeutet, ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4 impl;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0044 E 15. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurd... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 24. Juli 1961 wurde für das ganze Gebiet der KG St. mit Ausnahme der Wälder, der Weingärten, der Obstgärten und des Ortsweges gemäß § 7 des Flurverfassungs- Landesgesetzes 1950 - FLG 1950, LGBl. Nr. 4/1951, das Zusammenlegungsverfahren eingeleitet. Am 31. Oktober 1969 wurde als Ergebnis des Zusammenlegungsverfahrens der Zusammenlegungsplan erlassen und in der Zeit vom 4. bis 17. Dezemb... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren A hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (AB) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 13. bis 27. Februar 1984 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 1. Februar 1984) erlassen. Einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung der Beschwerdeführer gab der Landesagrarsenat beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 9. Oktober 1984 keine Folge (Spruchpunkt 3); gleichzeitig anerkannte der im Devolutionsweg ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §825;AVG §59 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG NÖ 1975 §21;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß die Zweitbeschwerdeführerin im
Spruch: des ang... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §339;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §12 Abs1;FlVfGG §33;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §42 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §102 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §17 Abs10;FlVfLG Bgld 1970 §27 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §30 Abs3;FlVfLG Bgld 1970 §88 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §88 Abs2; Recht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 13. April 1953 wurde auf Antrag der Mehrheit der Grundbesitzer die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke in der Gemeinde F eingeleitet. Auch Grundstücke des Beschwerdeführers wurden in das Zusammenlegungsverfahren miteinbezogen. Der Besitzstandsausweis und Bewertungsplan über die in die Zusammenlegung einbezogenen landwirtschaftlichen Grundstücke lag vom 15. bis 30. August 1960 in... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Tir 1978 §17;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs4;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992070133.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) vom 17. Februar 1992 wurde im Zusammenlegungsverfahren O gemäß § 26 Abs. 1 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 i.d.F. LGBl. Nr. 55/1979 (FLG) die vorläufige Übernahme der in der Natur abgesteckten und mit Zuteilungsausweis bekanntgegebenen Grundabfindungen sowie die Auszahlung der vorläufigen Geldabfindungen angeordnet. Gegen diesen Bescheid erhob die Bes... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §11;FlVfGG §12;FlVfLG Bgld 1970 §25;FlVfLG Bgld 1970 §26 Abs1 litc;FlVfLG Bgld 1970 §30;
Rechtssatz: Die Anordnung der vorläufigen Übernahme nimmt nicht den Zusammenlegungsplan vorweg. Sie erfolgt vielmehr unbeschadet des Rechtes der Parteien, allfällige Gesetzwidrigkeiten des Zusam... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 23 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, in der Fassung LGBl. Nr. 18/1984 (FLG), als unbegründet ab. In der gegen ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) mit Bescheid vom 12. Februar 1985 den Zusammenlegungsplan erlassen. Dagegen erhob die erstmitbeteiligte Partei Berufung, in der sie geltend machte, die ihr als Abfindungen zugeteilten Grundstücke Nr. 2345, 2409, 2410 und 2454 entsprächen nicht dem Wert der in das Verfahren eingebrachten Grundstücke, weil vor allem das Abfindungsgrundstück 2454 zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesamtabfindun... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs4;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;FlVfLG NÖ 1975 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0256 E 28. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Haben die Parteien eines Zusammenlegungsverfahrens aus diesem entsprechende Vorteile gem § 17 Abs 8 NÖ Flurverfassungs-Landesg... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
Rechtssatz: Mit der
Begründung: , daß wegen der niedrigen Flächenausstattung und des zersplitteten Altbesitzes der Partei in Anbetracht der stark wechselnden Bodenverhältnisse und... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4;FlVfLG NÖ 1975 §17;FlVfLG NÖ 1975 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0281 E 31. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer bestimmten Partei hängt nicht davon ab, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden. ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §8 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §7 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bringt die Zusammenlegungsgemeinschaft weder vor, daß durch den angefochtenen Bescheid (hier Abweisung der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan) Rechte an in ihre... mehr lesen...
Das der Beschwerde zugrundeliegende Flurbereinigungsverfahren war bereits Gegenstand der hg. Erkenntnisse vom 20. März 1984, 84/07/0011, vom 25. September 1984, 84/07/0251, vom 19. November 1985, 85/07/0184, und vom 8. April 1986, 86/07/0005; auf den Inhalt dieser Erkenntnisse wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Ebenso war dieses Flurbereinigungsverfahren Gegenstand des Urteiles des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 30. Oktober 1991, 38/1990/1229/295, ver... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs6;FlVfLG OÖ 1979 §16 Abs4;FlVfLG OÖ 1979 §21;
Rechtssatz: Der Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen ist zumindest spätestens gemeinsam mit einem Zusammenlegungsplan zu erlassen (Hinweis: E 19.3.1985, 84/07/0230). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §14 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs4;
Rechtssatz: Auch eine - durch Bodenwertänderungen während des Verfahrens notwendig gewordene Neubewertung - von in das Zusammenlegungverfahren einbezogenen Grundstücken hat nicht ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §3 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 21 Abs 4 OÖ FlVfLG 1979 ergibt sich eindeutig, daß der Bewertungsplan im Zusammenlegungsverfahren nicht gleichzeitig mit dem Zusammenlegungsplan erlassen werden darf; vielmehr ist die R... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren M hat die Agrarbezirksbehörde Linz (AB) im April 1986 erstmals den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 3. April 1986) erlassen. Einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung der Beschwerdeführer gab der Landesagrarsenat beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 5. März 1987 Folge, behob den Zusammenlegungsplan "in Ansehung" dieser Berufung und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Besch... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4;FlVfLG OÖ 1979 §19;FlVfLG OÖ 1979 §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/07/0165
Rechtssatz: Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungsvorschläge bzw Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rech... mehr lesen...