Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs4;Rechtssatz
Bringt die Zusammenlegungsgemeinschaft weder vor, daß durch den angefochtenen Bescheid (hier Abweisung der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan) Rechte an in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften betroffen würden, noch, daß durch diesen Bescheid die ihr zur Besorgung zugewiesenen Aufgaben oder Maßnahmen berührt würden, so legt sie nicht die Verletzung eines ihr zukommenden subjektiv-öffentlichen Rechtes dar (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage Wien 1987, S 417f)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070075.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010