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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs4;Rechtssatz
Aus § 21 Abs 4 OÖ FlVfLG 1979 ergibt sich eindeutig, daß der Bewertungsplan im Zusammenlegungsverfahren nicht gleichzeitig mit dem Zusammenlegungsplan erlassen werden darf; vielmehr ist die Rechtskraft des Bewertungsplanes gesetzliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erlassung des Zusammenlegungsplanes, der die Zuteilung der Abfindungen stets auf jener Grundlage vorzunehmen hat, die im rechtskräftigen Bewertungsplan zum Ausdruck kommt (Hinweis: E 3.10.1991, 88/07/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070154.X03Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010