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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §7 Abs2;Rechtssatz
Einer Partei des Agrarverfahrens kommt im Hinblick auf die § 62 AVG ergänzende Bestimmung über die Erlassung von Bescheiden gemäß § 7 Abs 2 AgrVG kein subjektives Recht auf Zustellung von Bescheiden, somit auch nicht des gemäß § 21 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 als Bescheid zu erlassenden Zusammenlegungsplanes zu, vielmehr liegt es im Ermessen der Agrarbehörde, in welcher Form sie diesen Bescheid erläßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070052.X04Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010