RS Vwgh 1993/6/22 91/07/0154

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs4;
FlVfGG §4 Abs7;
FlVfLG OÖ 1979 §13;
FlVfLG OÖ 1979 §14 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §21 Abs4;

Rechtssatz

Auch eine - durch Bodenwertänderungen während des Verfahrens notwendig gewordene Neubewertung - von in das Zusammenlegungverfahren einbezogenen Grundstücken hat nicht gleichzeitig mit dem Zusammenlegungsplan, sondern durch einen vor diesem ergehenden Bescheid zu erfolgen, weil die Rechtskraft auch des Neubewertungsplanes Zulässigkeitsvoraussetzung für die Erlassung des Zusammenlegungsplanes ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070154.X04

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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