Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 1994, 91/07/0103, verwiesen. Der nunmehr angefochtene Bescheid erging als Ersatzbescheid nach jenem Bescheid, den der Verwaltungsgerichtshof mit dem genannten Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat. Mit dem durch das Vorerkenntnis aufgehobenen Bescheid hatte die belangte Behörde über die im Darstellungsteil des Vorerkenntnisses wiedergegebene Berufung der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/02 97/07/0125 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §2;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs8;FlVfLG Bgld 1970 §12;FlVfLG Bgld 1970 §14;FlVfLG Bgld 1970 §2 Abs2 lita;FlVfLG Bgld 1970 §2 Abs2 litb;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs7;FlVfLG Bgld 1970 §25 Abs2 litb;
Rechtssatz: In ein Zusammenlegungsverfahren "einbezogene" Grundstücke der Kategorie des § 2 Abs... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die Beschwerdeführer beantragten am 30. Juli 1996 beim Landesagrarsenat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (LAS) eine Entschädigung gemäß § 27 Abs. 9 des Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982, LGBl. Nr. 82 (StZLG 1982). Sie brachten vor, im Zusammenlegungsverfahren D. infolge einer nicht gesetzmäßigen Abfindung w... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §10 Abs5 idF 1993/903;VwRallg;ZLG Stmk 1982 §27 Abs9;ZLG Stmk 1982 §31;
Rechtssatz: Eine der Voraussetzungen für den Eintritt der materiellen Rechtskraft eines Zusammenlegungsplanes ist die Unanfechtbarkeit (forme... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Simetsham hat die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) den Zusammenlegungsplan und den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht vom 29. August 1995 bis 12. September 1995 erlassen. Gegen diese Bescheide erhoben die Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers Berufung. Sie brachten vor, als Grünlandbetrieb sei es für sie ein wirtschaftlicher Nachteil, wenn die Gründe: b5, f4 und Teile ah2 zugewiesen würden. Sie müßten bei ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat die Partei eines Zusammenlegungsverfahrens keinen Anspruch darauf, ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Argarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan erlassen. In der Haupturkunde dieses Zusammenlegungsplanes wurde im Abschnitt VIII verfügt, daß bei der in EZ. 90037 GB S zugunsten der EZ. 27 GB S einverleibten Dienstbar... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23;
Rechtssatz: Die Entscheidung des Zivilgerichtes über die Löschung einer Dienstbarkeit stellt keine Vorfrage im Verfahren über einen Antrag auf Abänderung eines rechtskräftigen Zusammenlegungsplanes dar. Schl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer brachten in das mit Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 4. Februar 1987 eingeleitete Flurbereinigungsverfahren P das Altgrundstück Nr. 760 KG P im Ausmaß von 0,8656 ha ein. Teilflächen dieses Grundstückes in einem Ausmaß von rund 1900 m2 waren mit Gehölz bestockt, während der Rest des Grundstückes als Acker genutzt wurde. Schon mit Bescheid vom 20. Mai 1980 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gemäß § 5 Abs. 2 Forstgesetz 1975 festge... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §56;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;FlVfLG NÖ 1975 §21;
Rechtssatz: Die Tauglichkeit der Erschließung eines Abfindungsgrundstückes ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Erlassung des die Abfindung endg... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren L-K-St wurden in einer vor der Agrarbezirksbehörde Villach (AB) am 25. August 1988 durchgeführten Verhandlung mit den durch ihre Bürgermeister vertretenen Gemeinden St und K und der durch ihren Obmann vertretenen Zusammenlegungsgemeinschaft die künftigen Eigentumsverhältnisse an den im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens teils neu errichteten, teils schon vorhanden gewesenen, aber ausgebauten Wegen besprochen. Die Vertreter der beteiligten Körperschaften kam... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §1 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §34 Abs7;FlVfGG §4;FlVfLG Krnt 1979 §21 Abs3;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4 litc;FlVfLG Krnt 1979 §98 Abs4 litd;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Agrarbehörde zweiter Instanz ist gemäß §... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beschwerdeführern bekannte hg. Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, 93/07/0062, und den den Beschwerdeführern gegenüber ergangenen hg. Beschluß vom 21. September 1995, 95/07/0136, verwiesen. Wie im Darstellungsteil des letztgenannten Beschlusses wiedergegeben wurde, hatte die Beschwerdeführerin des zu 93/07/0062 anhängig gewesenen Beschwerdeverfahrens zufolge Unterbleiben einer Erlassung des Ersatzbe... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7a Abs4;AVG §73 Abs2;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer, dessen Antrag auf Zufertigung des Bescheides, mit dem die belangte Behörde (der Oberste Agrarsenat) festgestellt hatte, daß die Zuständig... mehr lesen...
Auf Grund der Berufung der mitbeteiligten Parteien (mP) gegen den von der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (AB) im Zusammenlegungsverfahren N. erlassenen Zusammenlegungsplan erklärte die belangte Behörde mit Bescheid vom 21. November 1995 den Bewertungsplan N. (Bescheid der AB vom 29. September 1989) auf einer näher bezeichneten Teilfläche für nichtig (Spruchpunkt 1). Unter Spruchpunkt 2 wurde der Zusammenlegungsplan N. (Bescheid der AB vom 31. Jänner 1994) in Ansehung d... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs2;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §21;
Rechtssatz: Daß sich die teilweise Aufhebung des Bewertungsplanes als rechtswidrig erweist, bedeutet nicht, daß auch die teilweise Aufhebung des Zusammenlegungsplanes rechtswidrig ist (die Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren S den Zusammenlegungsplan. Der gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab der Landesagrarsenat beim Amt der Tiroler Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 20. Juni 1991 dahin Folge, daß die Grenze eines der Abfindungsgrundstücke des Beschwerdeführers verändert wurde, und wies die Berufung im übrigen als unbegründet ab. De... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/14 93/07/0090 2 Stammrechtssatz Aus § 23 Abs 5 Tir FlVfLG 1979 ist ableitbar, daß eine Übernahme von gemeinsamen Anlagen durch die Gemeinde zulässig ist, ohne daß dafür eine gesonderte Entschädigung gesetzlich vorgesehen ... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan sowie Teil II des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 23 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, in der Fassung LGBl.... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan sowie Teil II des Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 23 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, in der Fassung LGBl.... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/14 93/07/0090 2 Stammrechtssatz Aus § 23 Abs 5 Tir FlVfLG 1979 ist ableitbar, daß eine Übernahme von gemeinsamen Anlagen durch die Gemeinde zulässig ist, ohne daß dafür eine gesonderte Entschädigung gesetzlich vorgesehen ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 95/07/0224 1 Stammrechtssatz Eine Belegsammlung betreffend die Abrechnung der Zusammenlegungsgemeinschaft bildet keinen Bestandteil des Zusammenlegungsplanes. European Case L... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Belegsammlung betreffend die Abrechnung der Zusammenlegungsgemeinschaft bildet keinen Bestandteil des Zusammenlegungsplanes. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/14 93/07/0090 2 Stammrechtssatz Aus § 23 Abs 5 Tir FlVfLG 1979 ist ableitbar, daß eine Übernahme von gemeinsamen Anlagen durch die Gemeinde zulässig ist, ohne daß dafür eine gesonderte Entschädigung gesetzlich vorgesehen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren St den Zusammenlegungsplan. In der Haupturkunde finden sich in Abschnitt III (Straßen und Wege) u. a. folgende Bestimmungen: "5. Gemeindestraßen Die Gemeinde St. hat mit Gemeinderatsbeschluß vom 22.9.1986 der Übernahme der im Zusammenlegungsverfahren errichteten Wege in das öffentliche Gut Wege der Gemeinde St. zugestimmt. Auf Grund dieses ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 23 Abs 5 Tir FlVfLG 1979 ist ableitbar, daß eine Übernahme von gemeinsamen Anlagen durch die Gemeinde zulässig ist, ohne daß dafür eine gesonderte Entschädigung gesetzlich vorgesehen wäre. Überdies sehen weder das Tir FlVfLG 1978 noch sonstige Normen ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23 Abs2;
Rechtssatz: Eine Berücksichtigung von durch einen Rohrdurchlaß, der zwei Abfindungsgrundstücke verbindet und damit ungehindert bewirtschaftbar macht, erwachsenen Aufwendungen im Zusammenlegungsplan sieht das Tir FlVfLG 1978 nicht vor. European C... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 16. Mai 1990 über den Zusammenlegungsplan G stattgegeben, der bekämpfte Bescheid in Ansehung der Abfindung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 2 AVG behoben und die Angelegenheit an die Erstbehörde zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die belangte Behörde begründete diese Entscheidung im wesentlichen damit, daß der Abf... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §8;FlVfLG NÖ 1975 §21;FlVfLG NÖ 1975 §8;FlVfLG NÖ 1975 §9;
Rechtssatz: Eine Rechtsvorschrift, welche in der Gestaltung des Zusammenlegungsplanes eine Bindung von Agrarbehörden an Beschlüsse von Organen der Zusammenlegungsgemeinschaft anordnen würde, gibt es nicht. ... mehr lesen...