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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs4;Rechtssatz
Eine Rechtsvorschrift, welche in der Gestaltung des Zusammenlegungsplanes eine Bindung von Agrarbehörden an Beschlüsse von Organen der Zusammenlegungsgemeinschaft anordnen würde, gibt es nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070055.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.02.2011