RS Vwgh 1995/12/14 93/07/0090

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs4;
FlVfLG Tir 1978 §23 Abs2;

Rechtssatz

Eine Berücksichtigung von durch einen Rohrdurchlaß, der zwei Abfindungsgrundstücke verbindet und damit ungehindert bewirtschaftbar macht, erwachsenen Aufwendungen im Zusammenlegungsplan sieht das Tir FlVfLG 1978 nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070090.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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