Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt Partner einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Oberösterreich. Im Juni 2008 versandte er aus Anlass der Verlegung des Kanzleisitzes an Personen, die in seinem Mandantenregister geführt waren, eine als "Memo" bezeichnete Aussendung mit folgendem Inhalt: "Ab 01.08.2008 schenkt Ihnen der Finanzminister die Erbschafts- und Schenkungssteuer …. Und wir belohnen Ihr Warten bis zu unse... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art10RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §45 Abs3 lita
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte,insbesondere der Meinungsäußerungsfreiheit, durch Verhängung einerDisziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Selbstanpreisungdurch marktschreierische Werbung in einer Aussendung
Rechtssatz: "Selbstanpreisung durch marktschreierische We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 20. November 2003 wurde der Beschwerdeführer der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt, weil er: "1. in Ausübung seines Berufes nicht die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt[,] sondern Advokat führt und 2. die Weisung des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 26.06.2002 da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 18. Juni 2004, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde der Beschwerdeführer des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldbuße in Höhe von € 2.500,- sowie zum anteiligen Ersatz der Kosten des Disziplinarverfahrens verurteilt, weil er "1. die von ihm als Mieter der Wohnung in ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art10RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §9 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verwendung der Berufsbezeichnung "Advokat" statt "Rechtsanwalt";
keine Bedenken gegen die maßgeblichen Bestimmungen der
Rechtsanwaltsordnung und ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art6 Abs3 litdEMRK Art7DSt 1990 §16 Abs6, §51RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §3StPO §229
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
standeswidrigen Verhaltens in seinem Privatleben als Mieter einer
Wohnung; keine Verletzung des Klarheitsgebotes, kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Bregenz. Seine Kanzlei setzt sich neben dem Beschwerdeführer noch aus zwei bis drei Rechtsanwaltsanwärtern, seinem Sohn (als Student der Rechtswissenschaften) und acht bis zwölf weiteren nichtjuristischen Mitarbeitern zusammen. Mit rechtskräftigem Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 20. November 2003 wurde Punkt 2. des... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art13EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art7EMRK Art10DSt 1990 §1RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §45
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
irreführender Werbung auf der Homepage des Beschwerdeführers im
Internet
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 16. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begangen zu haben, weil er "im Internet die Domain 'scheidungsanwalt.at' unter Ausschluß aller übrigen österreichischen Rechtsanwälte für sich ... persönlich schützen [hat] lassen". Über den Beschwerdeführer wurde wegen Verletzung des... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art10RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §45VfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
standeswidriger Werbung durch Reservierung der Internet-Domain
"www.scheidungsanwalt.at" für sich unter Ausschluß aller übrigen
österreichischen Rechtsanwälte; keine Verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) wurde der Berufung des Kammeranwaltes Folge gegeben und das angefochtene, den Beschwerdeführer freisprechende Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer insofern abgeändert, als der Beschwerdeführer für schuldig erkannt wurde, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art10 Abs2EG Art234RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §45 Abs3 lita
Leitsatz: Keine Gesetz- (bzw Verfassungs)widrigkeit, keine denkunmögliche
Anwendung des Werbeverbotes für Selbstanpreisung als "Teleanwalt";
keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit sowie der Freiheit auf
Erwerbsbetätigung; keine in die Verfassungssphäre reichenden
Vollzugsfehler bei Verhängung einer Disziplinarstrafe über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 24. November 1998 Z D 21/98, DV 20/98 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er als Rechtsvertreter der Firma M - Temporär Personalüberlassungsgesellschaft mbH. in der Rechtssache 1 Cg 10/98f des Landesgerichtes Linz im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art133 Z4EMRK Art7EMRK Art10 Abs2EMRK 7. ZP Art2DSt 1990 §1RAO §10 Abs2RAO §37RL-BA 1977 §18
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht und in der
Meinungsäußerungsfreiheit sowie kein Verstoß gegen das Klarheitsgebot
der Menschenrechtskonvention durch Verhängung einer Disziplinarstrafe
über einen Rechtsanwalt wegen persönlichen Angriff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die §§45 und 49 RL-BA 1977 (in der Fassung des Beschlusses des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 2. März 1990, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. März 1990 und im Anwaltsblatt 1990, S 183) lauten (wobei das in Prüfung gezogene Wort hervorgehoben ist): "§45 (1) Der Rechtsanwalt wirbt durch die Qualität seiner anwaltlichen Leistung. (2) Der Rechtsanwalt darf, sofern er sich auf das sachlich Gebotene beschränkt, wahrhe... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2EMRK Art10DSt 1990 §1RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §45RL-BA 1977 §49 Z3
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung der RL-BA 1977
betreffend die Beschränkung der Werbemöglichkeit von Rechtsanwälten;
Einschränkung der Weitergabe von Informationen eines Rechtsanwaltes
in Rundschreiben und Inseraten auf bestimmte, taxativ aufgezählte
Anlässe nicht durch einen die Mei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Graz. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 8. Juli 1996 wurde er für schuldig erkannt, das Vergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er sich am 18. Juli 1995 in Graz durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzte und in diesem Zustand ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art13EMRK 7. ZP Art4EMRK Art10RAO §9RAO §10 Abs2
Leitsatz: Kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot durch Verhängung einer
disiplinarrechtlichen Zusatzstrafe über einen Rechtsanwalt nach einer
strafgerichtlichen Verurteilung; keine Verletzung der
Meinungsäußerungsfreiheit durch Bestrafung des Rechtsanwaltes wegen
schwerwiegender persönlicher Angriffe gegen einen Richter in einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Tirol. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 19. Oktober 1995 wurde er für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er vollstreckbaren und fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Tiroler Sparkasse Bank AG im Ausmaß von rund 8,5 Millionen Schilling und der Raiffeisen-Kasse Silz im Ausmaß von rund 7... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §1RL-BA 1977 §3RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen nicht erfüllter Verbindlichkeiten; keine Bedenken gegen eine Standesgerichtsbarkeit für Rechtsanwälte Entscheidungstexte B 481/97 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 22. Juni 1992 wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt vom Vorwurf der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes freigesprochen. Diesem Vorwurf lag zugrunde, er habe am 17. August 1989 als Vertreter eines Kreditinstitutes auf Grund eines Versäumungsurteils unter Verletzung der Verbindungspflicht zwei get... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litbEMRK Art7RAO §9 Abs1RAO §10 Abs2DSt 1990 §50 Abs1DSt 1990 §54 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen ungerechtfertigter Kostenmaximierung (Verbot der Kost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 17. Februar 1992 wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung sowie der Verletzung der Ehre und des Ansehens des Standes durch Verstoß gegen §20 RL-BA 1977 und §10 Abs2 RAO begangen zu haben. Dies dadurch, daß er - ohne vorherige Befassung der Rechtsanwaltskammer - gegen einen Rechtsanwalt, der die Gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 8. November 1991 wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er eine vertraglich eingegangene Räumungsverpflichtung nicht erfüllt sowie zumindest seit 1988 durch Überlassen von Teilen des Mietgegenstandes an zwei Untermieterinnen gegen den Mietvertrag verstoßen ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §10 Abs2RL-BA 1977 §20
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Aufstellung ehrenrühriger Behauptungen hinsichtlich der Einbehaltung überhöhten Honorars in einer Klage gegen den geg... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art7DSt 1990 §1RL-BA 1977 §3RL-BA 1977 §4RAO §10 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
wegen Nichterfüllung einer vertraglichen Räumungsverpflichtung
sowie wegen Verstoßes gegen einen Mietvertrag durch Untervermietung
ohne Zustimmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 12. Oktober 1990, Zl. D 253/87, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung sowie der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er einer Mandantin in zwei Fällen "keine gehörige Abrechnung gelegt und dabei die Klientin um mit mindestens S 30.000,-- überhöhten Kosten belastet"... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §1DSt 1872 §2RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Keine denkunmögliche oder willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Unterlassung einer Abrechnung und Belastung eines Klienten mit überhöhten Kosten; keine Bedenken gegen §10 Abs2 RAO und §1 DSt 1990 (§2 DSt 1872) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 3. Juni 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen "1. der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er in der Exekutionssache der betreibenden Partei Dr. (W N) gegen (I W) anläßlich des Vollzuges einer Fahrnisexekution am 30.4.1982 den Rechtsbehelf des ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art7RAO §10 Abs2DSt 1872 §25 Abs2DSt 1990 §28 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
durch Disziplinarerkenntnis der OBDK; ausreichend konkretisierter
disziplinärer Vorwurf; keine Geltung des Grundsatzes der festen
Geschäftsverteilung für den Disziplinarrat oder die OBDK; keine
Präjudizierung des D... mehr lesen...